03. April 2003

Grüne: Naturschutz konsequenz umsetzen!

Themen: Archiv,Biogas,Energie — info @ 10:04

Berlin (agrar.de) – 1. Jahrestag des Inkrafttretens des neuen Bundesnaturschutzgesetzes erklärt Undine Kurth, naturschutzpolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen:

‚Vor einem Jahr ist in Deutschland ein modernes Naturschutzgesetz in Kraft getreten. Damit wurde eines der zentralen umweltpolitischen Versprechen von Bündnis 90/Die Grünen eingelöst. Nach unzähligen Jahren des Stillstands unter den Vorgängerregierungen wurden die grundlegenden rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dem Verlust an wild lebender Fauna und Flora, aber auch an genetischen Ressourcen landwirtschaftlicher Nutzpflanzen entgegenzuwirken. Damit ist dieses Thema aber nicht erledigt!

Bis zum Jahr 2005 haben die Länder die Bestimmungen des Gesetzes in Landesrecht umzusetzen. Wir erwarten von ihnen, dass sie zügig die vom Bundesgesetzgeber eröffneten Chancen für einen modernen, kooperativen Naturschutz, eine nachhaltige Nutzung der Natur und den Erhalt der biologischen Vielfalt nutzen.

Wir fordern die Länder eindringlich auf, jeden Versuch zu unterlassen, den Regelungsgehalt des neuen Bundesnaturschutzgesetzes auszuhöhlen. Wir lehnen die Bundesratsinitiative der CDU- und CSU-geführten Länder entschieden ab, die abweichend vom Bundesnaturschutzgesetz im Hinblick auf die Verbandsklage abweichende landesrechtliche Regelungen schaffen will. Sie geht von einem grundfalschen Verständnis von Bürgerbeteiligung, Bürgerrechten und Naturschutz aus, würde Naturschutzinteressen zurückdrängen und den demokratischen Rechtsstaat schwächen. Verzögerungen bei den Verkehrsplanungen lassen sich am besten dadurch vermeiden, dass frühzeitig die Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung erfüllt tatkräftig die ihr aus dem neuen Gesetz erwachsenden Aufgaben. So werden für das Meeresgebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küste, die so genannte Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), Meeresschutzgebiete sowie Vorranggebiete für den Aufbau von Offshore-Windparks ausgewiesen werden. Auch bei der anstehenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden wir darauf achten, dass bei der Förderung erneuerbarer Energien, etwa von Windenergie- und Biogasanlagen, auch Kriterien einer natur- und umweltverträglichen Realisierung berücksichtigt werden – das dient der Natur, dem Klimaschutz und der Akzeptanz dieser Energieformen gleichermaßen.

Wichtige Vorleistungen erbringt der Bund auch für die Realisierung des bundesweiten Biotopverbundes. Besonders bedeutsam ist die Erhaltung des ‚Grünen Bandes‘, d.h. der ökologisch wertvollen Flächen entlang des ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifens.

Für uns bleibt der Naturschutz auch weiterhin ein ’starkes‘ Thema.‘

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