Berlin (agrar.de) – Der Entwurf zur Schweinehaltungsverordnung werde in den nächsten Tagen in Umlauf gebracht, sagte Verbraucherministerin Renate Künast gestern in Berlin. Die Ministerin stellte weiter fest, dass man die besten Regelungen aus Dänemark und den Niederlanden zum Wohle der Schweine umsetzen wolle.
Inhaltlich hätte eine offensichtlich unzureichend informierte Ministerin allerdings wenig zu bieten, meint dazu die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord-Westdeutschland (). Sie kritisiert, dass die Ministerin als Zielgruppe ihrer Stellungnahme nicht die Schweinehalter, sondern Medienvertreter wählte.
Anlass der Pressekonferenz war die Vorstellung des Tierschutzberichtes 2003. Die Bundesregierung habe ihre Anstrengungen für den Tierschutz intensiviert und damit große Erfolge errungen. Tierschutz sei als Staatsziel im Grundgesetz verankert und wesentliche neue Regelungen für mehr Tierschutz in Deutschland und Europa seine auf den Weg gebracht worden. ‘Wir werden weiter beharrlich und konsequent für mehr Tierschutz sorgen’, erklärte die Verbraucherministerin. Die Bundesregierung werde sich in den nächsten Jahren auf nationaler und internationaler Ebene weiterhin konsequent für eine Verbesserung des Tierschutzes einsetzen. Ein würdevoller und verantwortungsvoller Umgang mit den Nutztieren sei nicht nur aus ethischen Gründen von Bedeutung. Deshalb sollten die Haltungssysteme und Bedingungen für Tiertransporte weiter verbessert werden.
Der Tierschutzbericht ist als %url3%PDF-Datei (2,0 MB) abrufbar.
Die die Schweinehaltung betreffenden Passagen finden Sie hier:
Aktuelle Beispiele für Tierschutzinitiativen der Bundesregierung im Berichtszeitraum
Schweinehaltungsverordnung
Derzeit bereitet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) einen Verordnungsentwurf vor, mit dem ein spezieller Abschnitt für das Halten von Schweinen in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingefügt werden soll. Damit sollen auch die EG-Richtlinien 91/630/EWG, 2001/88/EG und 2001/93/EG umgesetzt werden. Dabei sind auch notwendige Verbesserungen für den Tierschutz geplant, die über die Mindestanforderungen nach den EG-Richtlinien hinausgehen. Beispielsweise sind die Bestimmungen der EG-Richtlinie in Bezug auf Mindestflächen für Ferkel und Mastschweine fachlich und somit auch in der landwirtschaftlichen Praxis längst überholt. Hinsichtlich der Gestaltung von Liegeflächen (Maße und Ausführung) für Ferkel und Mastschweine werden Regelungen als notwendig erachtet. Die EG-Richtlinien enthalten hierzu derzeit noch keine Mindestanforderungen.
Vor Erstellung eines Verordnungsentwurfes ist mit anderen Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich) die Möglichkeit eines gemeinsamen Vorgehens geprüft worden. Auf Initiative der Bundesregierung sind im Jahr 2002 entsprechende Gespräche in Wageningen (Niederlande), Bonn und Celle geführt worden. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass in den Niederlanden, Dänemark, Schweden und dem Vereinigten Königreich über das EG-Recht hinaus gehende Vorschriften für die Schweinehaltung bestehen. Während diese in Dänemark und im Vereinigten Königreich vorrangig die Sauenhaltung betreffen, gehen die Niederlande und Schweden auch bei den Haltungsvorschriften für Ferkel und Mastschweine weiter als die Mindestanforderungen nach EG-Recht. Die Notwendigkeit, aus Tierschutzgründen die Haltungsvorschriften für Ferkel und Mastschweine zu verbessern, ist auch in Dänemark und dem Vereinigtem Königreich unbestritten.
…
Schweine
Die Schweinehaltung stellt einen der wichtigsten Betriebszweige unserer Landwirtschaft dar. Im Mai 2002 wurden in Deutschland 26,1 Mio. Schweine gehalten.
Im Rahmen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen wurde 1986 beim Europarat eine Empfehlung für das Halten von Schweinen angenommen. Diese wird derzeit überarbeitet und voraussichtlich im Sommer 2003 angenommen werden.
Auf EU-Ebene wurde die Richtlinie 91/630/EWG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (AB1. EG Nr. L 340 S. 33) im Jahr 2001 durch die Richtlinie des Rates 2001/88/EG und die Richtlinie der Kommission 2001/93/EG geändert. Während die Ratsrichtlinie 2001/88/EG den verfügenden Teil der Richtlinie 9 l/630/EWG ändert, betrifft die Kommissionsrichtlinie 200 1/93/EG ausschließlich den Anhang der Richtlinie 91/630/EWG. Schwerpunkt der Änderungen ist die Einführung der Gruppenhaltung von Sauen im Zeitraum von vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem errechneten Abferkeltermin.
Auf EU-Ebene wurde die Richtlinie 91/630/EWG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (AB1. EG Nr. L 340 S. 33) im Jahr 2001 durch die Richtlinie des Rates 2001/88/EG und die Richtlinie der Kommission 2001/93/EG geändert. Während die Ratsrichtlinie 2001/88/EG den verfügenden Teil der Richtlinie 9 l/630/EWG ändert, betrifft die Kommissionsrichtlinie 200 1/93/EG ausschließlich den Anhang der Richtlinie 91/630/EWG. Schwerpunkt der Änderungen ist die Einführung der Gruppenhaltung von Sauen im Zeitraum von vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem errechneten Abferkeltermin.
Die Schweinehaltungsverordnung wurde am 30. Mai 1988 (BGB1. I S. 673) unter Berücksichtigung der genannten Europaratsempfehlung erlassen. In Anpassung an die zwischenzeitlich verabschiedete Richtlinie 91/630/EWG wurde die Verordnung in einigen Punkten geändert und am 18. Februar 1994 neu bekannt gemacht (BGBI. I S. 311). Die zweite Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungsverordnung, mit der den neueren Entwicklungen in der Fütterungstechnik Rechnung getragen wird, wurde im August 1995 verkündet (BGB1. 1 5. 1016).
Nach dem Urteil des BVerfG vom 6. Juli 1999, mit dem die Nichtigkeit der Hennenhaltungsverordnung festgestellt wurde, war die Schweinehaltungsverordnung als Parallelfall aus formalen Gründen ebenfalls als nichtig anzusehen, da auch sie das Zitiergebot des Artikel 80 Abs. 1 Satz 3 GG verletzte. Aus Gründen der Rechtsklarheit wurde die Schweinehaltungsverordnung mit Inkrafttreten der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am 1. November 2001 außer Kraft gesetzt.
Derzeit bereitet das BMVEL einen Verordnungsentwurf vor, mit dem ein spezieller Abschnitt für das Halten von Schweinen in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingefügt werden soll. Damit sollen auch die EG-Richtlinien 91 /630/EWG, 2001 /88/EG und 2001/93/EG umgesetzt werden. Dabei sind Abweichungen von der EG-Richtlinie insbesondere für Ferkel und Mastschweine geplant, da die Bestimmungen der Richtlinie in Bezug auf Mindestflächen für Ferkel und Mastschweine fachlich überholt sind. Hinsichtlich der Gestaltung von Liegeflächen (Maße und Ausführung) für Ferkel und Mastschweine enthält die Richtlinie keine Regelungen.
Vor Erstellung eines Verordnungsentwurfes ist mit anderen Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich) die Möglichkeit eines gemeinsamen Vorgehens geprüft worden. Auf Initiative der Bundesregierung sind im Jahr 2002 entsprechende Gespräche in Wageningen (Niederlande), Bonn und Celle geführt worden. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass in den Niederlanden, Dänemark, Schweden und das Vereinigte Königreich über das EG-Recht hinaus gehende Vorschriften für die Schweinehaltung bestehen. Während diese in Dänemark und im Vereinigten Königreich vorrangig die Sauenhaltung betreffen, gehen die Niederlande und Schweden auch bei den Haltungsvorschriften für Ferkel und Mastschweine weiter als das EG-Recht. Die Notwendigkeit, aus Tierschutzgründen die Haltungsvorschriften für Ferkel und Mastschweine zu verbessern, ist auch in Dänemark und im Vereinigten Königreich unbestritten. Insgesamt werden die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EG-Richtlinien 2001 188/EG und 2001/93/EG, die vorrangig die Sauenhaltung betreffen, nicht auch gleichzeitig ihre Bestimmungen für Mastschweine ändern.
Bis zum Erlass der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere müssen die zuständigen Behörden der Länder bei der Oberwachung und bei der Genehmigung neuer Anlagen den §2 TierSchG in Verbindung mit der Empfehlung des Europarates heranziehen. Dabei muss auch die Richtlinie 91 /630/EWG, seit dem 1. Januar 2003 unter Berücksichtigung der durch die Richtlinien 2001/88/EG und 200 1/93/EG erfolgten Änderungen, beachtet werden.
Im Rahmen ihrer Berichtspflicht auf Grund der Richtlinie 91/630/EWG meldeten die Länder für den Zeitraum 2000 bis 2001 Beanstandungen in 2.788 Schweinehaltungen. Am häufigsten wurden folgende Bereiche genannt: Aufzeichnungen über medizinische Behandlungen, bauliche Mängel und Mängel bei der Tierkontrolle. Insgesamt wurden 25.848 Betriebe im Zeitraum 2000 bis 2001 überprüft.
Die Gruppenhaltung von Sauen wird zunehmend in der Praxis eingeführt. Für die Haltung tragender Sauen in Gruppen stehen bereits eine Reihe von Verfahren zur Verfügung. Dies war Anlass für das BMVEL, im Jahr 2001 dem Bundeswettbewerb ‘Landwirtschaftliches Bauen’ mit dem Thema ‘Sauen in Gruppenhaltung’ auszuschreiben. Der Bundeswettbewerb soll zeigen, wie sich die Verfahren in der Praxis bewähren und darüber hinaus weitere innovative Ansätze zur Gruppenhaltung aufzeigen, insbesondere für die Gruppenhaltung im Deckstall, wo die Anforderungen an das Haltungssystem und das Management deutlich anspruchsvoller sind, als im Wartestall.
Im Ergebnis wird deutlich, dass die Gruppenhaltung als moderne und tiergerechte Haltungsform den Sauen neben dem Sozialkontakt vor allem mehr Bewegungsraum, Komfortelemente und eine strukturierte, reizvollere Haltungsumwelt bieten. Besonders modellhafte Lösungen wurden auf der EuroTier 2002 in Hannover prämiert. Zur Verbreitung der gesammelten Erfahrungen werden in Zusammenhang von aid und %url5%KTBL%/% ein Video und ein Begleitheft publiziert.
Links zum Thema %url6%Schweine%/% und %url7%Tierhaltung%/%, Links zum Thema %url8%Gesetze und Verordnungen%/%.