04. März 2003

Geflügelpest: Bund und Länder treffen Vorsichtsmaßnahmen

Themen: Archiv,Tierseuchen — info @ 14:03

Berlin (agrar.de) – Nachdem aus den Niederlanden am 1. März ein ernster Verdacht auf Ausbruch der sogenannten klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza) gemeldet wurde, haben Bund und Länder umgehend Vorsichtsmaßnahmen gegen die Einschleppung der Krankheit getroffen, so das das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL).

Alle Lieferungen von lebendem Geflügel und Bruteiern, die in den vergangenen vier Wochen aus niederländischen Betrieben nach Deutschland gegangen sind, wurden überprüft. Die betroffenen Empfängerbetriebe wurden vorbeugend unter amtliche Überwachung der zuständigen Landesbehörden gestellt. Nach wie vor liegen keine Hinweise vor, dass die in den Niederlanden inzwischen bestätigte Krankheit nach Deutschland eingeschleppt wurde.

Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, haben die Niederlande bereits am Wochenende jeglichen Transport von lebendem Geflügel und Produkten aus einem Sperrbezirk von zehn Kilometern um die von der Krankheit betroffenen Betriebe verboten. Darüber hinaus gilt für ganz Holland ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel, Bruteier und Gülle bzw. Mist.

Aus dem betroffenen Gebiet der niederländischen Provinz Gelderland sind in den vergangenen 30 Tagen insgesamt rund 480.000 Küken aus Brütereien in den Kreis Borken gelangt. Wie Borkens Leitender Kreisveterinärdirektor Dr. Bernd Eysing mitteilt, handelt es sich bei den hiesigen Empfängern um 13 Geflügelmastbetriebe, die am Wochenende vorsorglich unter amtliche Beobachtung gestellt worden sind.

Für den Regierungsbezirk Weser-Ems sowie die Landkreise Diepholz und Nienburg ist ein Verbot ausgesprochen worden, Geflügel im Freien laufen zu lassen.

In Brandenburg sind am Montag elf Betriebe in fünf Landkreisen vorsorglich gesperrt worden. In den Betrieben gibt es keinerlei Anzeichen für einen Ausbruch der Geflügelpest, unterstreicht das Agrar- und Umweltministerium in Potsdam.

Auch in Bayern sind nach dem Ausbruch der Geflügelpest in den Niederlanden Vorsichtsmaßnahmen gegen das Einschleppen der hochinfektiösen Tierkrankheit getroffen worden. Alle Lieferungen von lebendem Geflügel und Bruteiern, die in den vergangenen vier Wochen aus den Niederlanden direkt oder über andere Bundesländer nach Bayern gelangt sind, werden nach Angaben des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz überprüft, belieferte Betriebe vorbeugend unter amtliche Überwachung gestellt. Es gibt aber derzeit keine Hinweise, dass Geflügelpest von den Niederlanden nach Deutschland eingeschleppt worden ist.

Von dem festgestellten Erreger der aviären Influenza-A-Virus (Typ H7) geht nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Gefährdung für den Menschen aus. Die klassische Geflügelpest ist insbesondere für Hühner und Puten eine hochansteckende und sehr schnell verlaufende Erkrankung. Sie wird durch direkten Kontakt der Tiere untereinander oder mit Überträgern wie Menschen, Wildvögel oder Gegenständen, einschließlich Transportmittel übertragen. Reisende sind aufgefordert, die Anweisungen der niederländischen Behörden zu beachten.

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