07. Februar 2003

Thalheim: Bundesregierung unterstützt Obst- und Gemüsebau auch beim Pflanzenschutz

Themen: Archiv — info @ 11:02

Berlin (agrar.de) – ‚Die Bundesregierung unterstützt auch den sächsischen Obst- und Gemüsebau im Pflanzenschutzbereich mit allen ihren Möglichkeiten. Anders lautende Vorwürfe weise ich mit Nachdruck zurück‘, erklärte Dr. Gerald Thalheim, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, heute anlässlich der öffentlichen Anhörung des Sächsischen Landtages in Dresden zum Pflanzenschutzrecht. Nach Inkrafttreten der Indikationszulassung am 1. Juli 2001 waren für viele Anwendungsgebiete keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel mehr vorhanden. Die Bundesregierung habe auf der Grundlage des geltenden Rechts gemeinsam mit der Biologischen Bundesanstalt und den Ländern erhebliche Anstrengungen unternommen, um die vorhandenen Lücken zu schließen, so der Staatssekretär. Seit 1998 wurden Anträge für über 1100 Anwendungsgebiete gestellt. Für über 800 Anwendungsgebiete seien bisher Genehmigungen erteilt worden.

Die Forderung nach Aussetzung oder Verlängerung der Übergangsfrist sei mit den Grundsätzen des Verbraucher- und Umweltschutzes nicht vereinbar. ‚Von dem in Deutschland vorgeschriebenen hohen Schutzniveau für Mensch, Tier und den Naturhaushalt darf es bei der Lösung von Pflanzenschutzproblemen keine Abstriche geben‘, so der Staatssekretär. Das gelte auch, wenn es darum gehe, gemeinsam mit Ländern, Berufsstand und Industrie neue Verfahren für Pflanzenschutzprobleme zu entwickeln. Lösungen müssten auch nach einer Feststellung des Deutschen Bundestages auf dem vorbeugenden Verbraucherschutz basieren und hätten innerhalb des bestehenden Regelwerkes zu liegen. ‚Daran hat sich die Bundesregierung gehalten und wird dies auch weiterhin tun‘, so der Staatssekretär.

Mit der im Januar 2003 verkündeten Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung könnten für die diesjährige Saison viele Lücken geschlossen werden. Weitere Ergänzungen seien bereits in Arbeit. Die Forderung, schon beim Abschluss des Zulassungs- oder Genehmigungsverfahrens rechtlich verbindliche Rückstands-Höchstmengen festzulegen, bezeichnete Thalheim als nicht umsetzbar, da der Verordnungsweg durch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz vorgeschrieben und internationale Verpflichtungen einzuhalten seien. Thalheim stellte klar, dass Pflanzenschutzgesetz sowie Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz ausreichende Möglichkeiten böten, um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Obst- und Gemüsebaus zu sichern. Wichtig sei die EU-weite Harmonisierung von Pflanzenschutzmittelzulassung und Rückstands-Höchstmengen.

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