05. Februar 2003

Möllers zum EEG: Schritt in die richtige Richtung

Themen: Biogas,Energie,NaWaRos — info @ 12:02

Auch Geltung für Altanlagen dringend erforderlich

Münster (agrar.de) – Als einen ‚Schritt in die richtige Richtung‘ hat Franz-Josef Möllers, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), insbesondere die geplante Erhöhung der Einspeisevergütung für Bioenergieanlagen bezeichnet. Hintergrund ist die Vorstellung der Ziele und Eckpunkte einer geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am 29. Januar durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Danach sollen unter Erhalt der bisherigen, bewährten Grundsätze des Gesetzes leichte Veränderungen bei einigen Vergütungssätzen vorgenommen werden.

Die Land- und Forstwirtschaft habe das EEG von Beginn an unterstützt. Allein in Westfalen-Lippe produzierten heute etwa 80 ‚Biogas-Bauern‘ umweltfreundlichen Strom. Viele Land- und Forstwirte hätten dank des EEG in die umweltfreundliche Energieerzeugung aus Windkraft oder Biomasse investiert und alternative Einkommensquellen erschließen können, so Möllers. Auch viele mittelständische Unternehmen und das Handwerk konnten im Bereich der erneuerbaren Energien neue Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten schaffen.

Aktuelle Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass die Stromgestehungskosten beim Einsatz von naturbelassener Biomasse die derzeitige EEG-Vergütung übersteigen. Hiervon betroffen sind insbesondere kleine Biogasanlagen sowie Biogasanlagen, die Gülle und nachwachsende Rohstoffe vergären. Diese Anlagen können derzeit in der Regel nicht wirtschaftlich betrieben werden. Da die großen Potenziale der erneuerbaren Energien aber gerade bei den naturbelassenen Biomassen und somit in der Land- und Forstwirtschaft liegen, sei eine entsprechende Anpassung der Vergütungssätze im EEG sinnvoll und notwendig, so Präsident Möllers. Nur bei verlässlichen politischen Rahmenbedingungen sei die Land- und Forstwirtschaft in der Lage, ihren Anteil zum Ausbau der erneuerbaren Energien beizutragen.

Die geplanten Erhöhungen der Vergütung für Bioenergieanlagen müssten allerdings auch für Altanlagen gelten. Andernfalls würden diejenigen ‚bestraft‘ werden, die in der Vergangenheit Pionierarbeit geleistet haben, so Möllers. Ein Inkrafttreten der EEG-Novelle wurde für das Jahr 2004 in Aussicht gestellt.

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