23. Januar 2003

Bauernbund kritisiert Richtungsänderung der Kommissionsvorschläge zur Agrarpolitik

Themen: Archiv — info @ 09:01

Reformen ja, aber nicht so!

Belsdorf (agrar.de) – ‚Die von EU-Kommissar Fischler vorgenommene Richtungsänderung zur Reform der EU-Agrarpolitik geht im Vergleich zu seinen Vorschlägen vom Sommer 2002 in die falsche Richtung. Während die übergroßen LPG-Nachfolgebetriebe nunmehr geschont werden, sind die bäuerlichen Familienbetriebe deutschlandweit die Verlierer. Damit haben diejenigen politischen Kräfte, insbesondere die ostdeutschen Landesbauernverbände und Agrarminister der ostdeutschen Länder, die gegen die 300.000 Euro Deckelung pro Betrieb gekämpft haben erreicht, dass die Kosten für die neue Agrarpolitik von den bäuerlichen Familienbetrieben im Haupterwerb, die eine Prämienhöhe von 5.000 – 300.000 Euro bekommen, bezahlt werden müssen,‘ so der Präsident des Deutschen Bauernbundes, Kurt-Henning Klamroth in einer ersten Stellungnahme.

‚Fischlers Degressionsmodell trifft nicht mehr die Großbetriebe, sondern ist nunmehr ein Instrumentarium zur Finanzierung fragwürdiger Marktordnungsreformen. Bei der ursprünglichen Deckelung der Prämienzahlung von 300.000 Euro hätten in Deutschland ca. 300 Mio Euro für die sogenannte 2. Säule zur Verfügung gestanden. Beim jetzigen Vorschlag liegt der Betrag für nationale Agrarumweltmaßnahmen weit darunter, da der größere Anteil für Umverteilungen an andere Mitgliedsstaaten und für Reformen von Marktordnungen verwendet werden soll. Die Marktordnungsreformen sind aber sehr fragwürdig. So führt der Kommissionsvorschlag zur Reform der Milchmarktordnung zu einer Zerstörung bäuerlicher Familienbetriebe, gerade in den Mittelgebirgsstandorten. Anstatt die Milchquoten heraufzusetzen, die Preise zu senken und die Preisverluste teilweise auszugleichen, sollte man die Milchquoten kürzen und damit den Milchpreis stabilisieren. Damit wäre auch eine Entlastung des Rindfleischmarktes zu erreichen. Die alternativlose Abschaffung der Roggenintervention bringt erhebliche Einkommensverluste für den ländlichen Raum in Ostdeutschland.

Fischlers Vorschläge zur Reform der Marktordnungen und zur Entkoppelung der Prämienzahlungen folgen der Logik der WTO mit ihren Zielen der Liberalisierung und Globalisierung des Welthandels und sind nicht geeignet das europäische Agrarmodell zu erhalten.

Wir sind Reformen gegenüber offen, wenn es um die Diskussion der Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft geht. Dafür braucht man keine Betriebsprämien, die zu zufällig unterschiedlichen Prämienhöhen in einer Region führen. Die Einführung einer regional einheitlichen Flächenprämie für Acker- und Grünland wäre der bessere Weg. Dabei könnte man auch die sogenannte Grundflächenproblematik für die neuen Bundesländer lösen, welche mittlerweile zu Prämienabzügen von 3 – 6 Prozent führt,‘ so Klamroth weiter.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft, Links zum Thema Verbände.

22. Januar 2003

WWF: Fischler verwässert Agrarreform

Themen: Archiv — info @ 16:01

Frankfurt (agrar.de) – EU Agrarkommissar Franz Fischler verlässt nach Einschätzung des WWF den richtigen Kurs. Im Sommer habe er sich mit weitgehenden Vorschlägen für eine Agrarreform und den Ausbau der Förderung ländlicher Räume stark gemacht, jetzt habe der EU Kommissar offenbar Angst vor der eigenen Courage. Die Verordnungsentwürfe, die Fischler dem Europäischen Parlament zur Halbzeitbewertung der EU Agrarpolitik heute unterbreitet, seien eine herbe Enttäuschung. ‚Die jetzt vorgelegten Entwürfe bleiben in entscheidenden Punkten hinter den bisher diskutierten Vorschlägen zurück‘, bemängelt Imke Lübbeke, Agrarreferentin des WWF Deutschland.

Der WWF kritisiert, dass die Umschichtung von Tier- und Flächenprämien zu Gunsten einer Förderung der ländlichen Räume abgespeckt und verzögert erfolgen soll. Dem vorgelegten Entwurf zur Folge soll ein Teil dieser Subventionen nicht wie ursprünglich geplant ab 2004, sondern erst ab 2006 umgelenkt werden. Die Förderung des ländlichen Raums, immerhin das erklärte Ziel der Kommission, werde nach den jetzt vorgelegten Plänen bis 2012 nur um sechs Prozent aufgestockt. Derzeit fließen lediglich zehn Prozent des Agrarbudgets in diese so genannte zweite Säule der Agrarpolitik. Die jetzt präsentierten Vorschläge sehen vor, aus diesem Topf zusätzliche Maßnahmen wie die Absatzförderung und das Betriebsaudit zu finanzieren. ‚Die Ansprüche an das schmale Budget steigen und die Chance, damit etwas für den Naturschutz zu tun sinkt‘, befürchtet der WWF.

Auch von der Idee, die Agrarumweltprogramme finanziell besser auszustatten, um sie für die Mitgliedsstaaten attraktiver zu machen und so mehr Geld in den Umwelt und Naturschutz zu lenken, sei so gut wie nichts übrig geblieben. Die Agrarumweltprogramme seien das wichtigste Instrument, um ökologisch bedeutende Flächen in der Nutzung zu halten und eine umweltschonende Nutzung gemeinsam mit den Landwirten umzusetzen.

Der WWF fordert seit langem eine Entkopplung der Zahlungen von den Produktionsmengen. Die jetzt vorgelegten Vorschläge, den Landwirten eine Betriebsprämie zu zahlen, greifen diesen Ansatz auf. Doch anstatt die Direktzahlungen an die Bauern zu vereinfachen und sie mit hohen Umwelt- und Sozialstandards zu verknüpfen, wolle man die Regelung jetzt extrem kompliziert gestalten. Für den Naturschutz springe dabei so gut wie nichts heraus.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft, Links zum Thema Verbände.

Höfken: EU-Kommissar Fischler auf dem richtigen Weg – Korrekturen notwendig

Themen: Archiv — info @ 15:01

Berlin (agrar.de) – Zu den neuesten Vorschlägen der EU-Kommission zur Halbzeitbewertung der Agenda 2000 erklärt die verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin Ulrike Höfken von Bündnis90/Die Grünen:

‚Richtung und Signal der Reformpläne von EU-Agrarkommissar Fischler stimmen. Es muss jedoch nachjustiert werden, weil die neuesten Pläne der EU-Kommission zur Agenda 2000 – Halbzeitbewertung in wesentlichen Punkten hinter den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission zurückfallen.

Die Chance einer stärkeren Ausrichtung auf Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen wird nicht ausreichend genutzt. Wir wollen, dass die öffentlichen Mittel der Agrarförderung für die Unterstützung von sinnvollen Arbeitsplätzen eingesetzt werden, nicht allein für die Flächen oder für Tierzahlen.

Die stärkere Orientierung am Markt durch die Entkoppelung der bisher produktionsbezogenen Direktzahlungen ist zu begrüßen. Nur darf dadurch die Benachteiligung der Grünlandregionen, in die bisher wenige Direktzahlungen fließen, nicht zementiert werden. Für Grünland muss es eine stärkere Unterstützung geben.

Wichtig ist, dass durch die Stärkung der ‚Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik‘ mehr Mittel in die Entwicklung ländlicher Räume fließen sollen. Kritisch ist, dass nur noch ein Teil der modulierten Gelder für die ‚Zweite Säule‘ verwandt werden soll; denn die Förderung des ländlichen Raums sowie Verbesserungen im Bereich Umwelt- und Tierschutz sind dringend erforderlich und benötigen die freiwerdenden Modulationsgelder in voller Höhe. Äußerst enttäuschend ist auch die Verschiebung dieser dringenden Reform auf das Jahr 2006.

Die progressive Ausgestaltung der Modulation, nach der die Prämienkürzung für kleine und mittlere Betriebe geringer ist als für große Betriebe, sehen wir positiv. Dadurch werden Wettbewerbsverzerrungen abgebaut, kleine bäuerliche Betriebe gestärkt und die ausreichende Unterstützung der ostdeutschen Betriebe gewahrt.

Die jetzt zur Modulation vorgesehenen Kürzungssätze sind angesichts der erforderlichen Mittel für die ‚Zweite Säule‘ zu niedrig. Wichtig ist dabei, dass Betriebe mit einem hohen Arbeitskräftebedarf entsprechend berücksichtigt werden, so dass sich diese Neuregelung nicht nachteilig auf arbeitsintensive Produktionsverfahren auswirkt.

Die vorgesehenen starken Stützungspreissenkungen auf dem Milchmarkt sind sehr problematisch, weil dadurch auch der ohnehin stark unter Druck stehende Auszahlungspreis für Milch weiter fallen würde. Es droht, dass ausgerechnet in den Grünlandregionen die Ziele der Landschaftspflege und der Arbeitsplatzerhaltung konterkariert werden.

Wir werden die Vorschläge von Kommissar Fischler daraufhin überprüfen, wie eine effektive Ausgestaltung der Modulation, die Berücksichtigung des Faktors Arbeit bei der Prämienberechnung, die Zukunftsfähigkeit des Milchbereichs sowie die verbesserte Förderung der ökologisch wichtigen Grünlandbetriebe verwirklicht werden soll.‘

Links zum Thema EU und Landwirtschaft, Links zum Thema Agrarpolitik.

Landwirte protestieren gegen Milch zum Dumpingpreis

Themen: Archiv — info @ 14:01

‚Verschenkaktionen‘ gegen Billigpreis von 24 Cent für einen Liter Frischmilch vor ‚famila‘-Filialen

Münster (agrar.de) – Zahlreiche Landwirte haben am vergangenen Samstag in Nordrhein-Westfalen mit Plakaten, Spruchbändern und Traktoren vor Geschäften der Handelskette ‚famila‘ gegen Billig-Preise für Milch protestiert. Die Aktionen in Menden, Schloss-Neuhaus, Hamm, Bergkamen und Ahlen richteten sich gegen ein Sonderangebot der Handelskette, die ein Liter Frischmilch für 24 Cent anbot. Es sei unwürdig und trete die Leistung der Bauern mit Füßen, das Qualitätsprodukt Milch zu so einem Billigpreis zu verschleudern, hatte bereits im Vorfeld der Aktionen der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) in Münster erklärt. Schließlich liege der Erzeugerpreis bei rund 30 Cent.

Rund 50 Bäuerinnen und Bauern nahmen allein in Menden an der Protestaktion teil, in Schloß Neuhaus wehrten sich rund 80 Landwirte mit 20 Traktoren dagegen, dass Milch ein Ramsch-Artikel werde. Die Bauern kauften ein Großteil der Bestände auf und verschenkten sie vor den Einkaufsmärkten an die Kunden. Auf Flugblättern und in Gesprächen wiesen sie darauf hin, dass bei diesem Preis ein hochwertiges Nahrungsmittel verschleudert werde und ’solche Dumpingpreise ein Schlag ins Gesicht jedes Milchbauern sind.‘ Es sei nicht gut, wenn dem Verbraucher suggeriert werde, Milch könne so billig sein. ‚Wir produzieren hochwertige Qualität, die auch am Markt ihren Preis erzielen muss. Hier wird die Milch unter Einkaufspreis verkauft‘, so die Landwirte. Seit Jahren leide die Landwirtschaft unter sinkenden Erzeugerpreisen bei gleichzeitig steigenden Kosten und Auflagen.

Die angesprochenen Kunden der Einkaufsmärkte zeigten sich den Argumenten der Landwirte gegenüber überwiegend sehr aufgeschlossen. Auch zog das Anliegen der heimischen Milchbauern ein großes Medieninteresse nach sich. Dieter Grafe aus Kierspe, Sprecher der Milchbauern im Märkischen Kreisverband des WLV: ‚Wir haben mit dieser Aktion unsere Wut über die Billigpreispolitik an die Öffentlichkeit gebracht.‘ Johannes Giesguth, Kreislandwirt und stellvertretender Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Paderborn: ‚Milchbauern erzeugen hochwertige Milch unter höchsten Qualitätsstandards. Dabei prägen sie mit ihren Wiesen und Weiden in hohem Maße die heimische Kulturlandschaft. Müssen aber die Bauern aufgeben, stirbt auch die Kulturlandschaft.‘ Zudem hat das Thema Dumpingpreise auch eine gesamtgesellschaftliche Dimension. ‚Wenn Kunden nur nach Tiefstpreisen gucken, ist das ein ruinöser Wettbewerb, den die großen Lebensmittelketten diktieren, bei dem am Ende aber auch die Verbraucher zu den Verlierern gehören‘, so Giesguth.

Links zum Thema Lebensmittel, Links zum Thema Verbände.

Weisheit: Die EU-Agrarpolitik bewegt sich in die richtige Richtung

Themen: Archiv — info @ 14:01

Berlin (agrar.de) – Zu den Legislativvorschlägen der EU-Kommission für eine Reform der EU-Agrarpolitik erklaert der Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Weisheit:

‚Seit langem haben wir eine grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik gefordert, die den Anforderungen an eine nachhaltige Landwirtschaft und den Interessen der Verbraucher an sicheren und umweltverträglich produzierten Lebensmitteln sowie der Entwicklung des ländlichen Raums stärker Rechnung trägt. Ich begrüsse daher die Vorschläge der Kommission und insbesondere ihr Festhalten an den bereits vorgeschlagenen Elementen – stärkere Marktorientierung, Entkopplung der Einkommensstützung von der Produktion sowie Umschichtung von Mitteln der ersten Säule zugunsten der zweiten Säule für die ländliche Entwicklung. Für die Landwirte besteht nach der Festschreibung des Finanzrahmens nunmehr Planungssicherheit. Jetzt gilt es, durch konstruktive Verhandlungen in Brüssel die Weichen für die notwendigen Reformen der Marktordnungen zu stellen.

Gegenüber den Überlegungen vom April enthalten die Vorschläge wesentliche Verbesserungen, insbesondere wurde auf die Einführung einer Kappungsgrenze verzichtet. Die jetzt vorgesehene Ausgestaltung der Modulation ist ausgewogener, wirft aber eine Reihe von Fragen auf, die wir in den kommenden Wochen prüfen werden. Bedauerlich ist, dass für die Stärkung der zweiten Säule nur geringe Mittel vorgesehen sind. Fragen stellen sich auch hinsichtlich der Ausgestaltung der betriebsbezogenen Direktzahlungen: Die Entkopplung dieser Zahlungen von der Produktion ist richtig, sie darf aber nicht zu einer Festschreibung der vorhandenen Ungleichgewichte zwischen Acker- und Grünlandstandorten sowie der Regionen führen. Auch in Bezug auf die Vorschläge zur Reform der Marktordnung Milch bleiben Fragen offen: Baldige Entscheidungen sind notwendig, auch im Hinblick darauf, dass die Land- und Ernährungswirtschaft Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum braucht. Die Einbeziehung von Milch in die Reform der Agrarpolitik eroeffnet Spielräume für die bisher nicht am Prämiensystem beteiligten Milcherzeuger. Ich bin jedoch noch nicht davon überzeugt, dass ein Festhalten an der Quotenregelung langfristig geeignet ist, eine wettbewerbsfähige Milchproduktion in Deutschland zu gewährleisten, die auch der Situation der Grünlandregionen Rechnung trägt. Die vorgeschlagene Erhöhung der Quoten und die Rückführung der Preisstützung wird zusätzlichen Druck auf die Preise und auch auf die Einkommen auslösen. Dabei bleiben die einzelbetrieblichen Wachstumsmöglichkeiten weiterhin begrenzt.

Richtig ist, dass die Zahlung der Direktbeihilfen künftig an die Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz gebunden werden sollen. Allerdings liegt der Teufel auch hier im Detail: Ich frage mich, wie die vorgesehenen Regelungen in der Praxis durchgesetzt werden können und welcher bürokratische Aufwand damit für die Betriebe und die Behörden verbunden ist.

Die Kommission hat uns in der letzten Woche Studien zu den Auswirkungen ihrer Vorschläge vorgestellt und hat daraus das Fazit gezogen, dass die Reformen bestehende Marktungleichgewichte beseitigen und sich günstig auf die Einkommen der Betriebe und die ländlichen Raeume auswirken werden. Wenn die noch offenen Fragen zufriedenstellend gelöst werden könnten und die positive Einschätzung der Kommission sich bestätigen würden, wäre dies ein gutes Ergebnis.‘

Links zum Thema EU und Landwirtschaft, Links zum Thema Agrarpolitik.

Westfalen-Lippe: Gewinnrückgang in der Landwirtschaft erwartet

Themen: Archiv — info @ 14:01

Münster (agrar.de) – Niedrigere Preise bei fast allen wichtigen Agrarerzeugnissen führen im laufenden Wirtschaftsjahr in Westfalen-Lippe zu einem Gewinnrückgang um ein Fünftel im Durchschnitt der Haupterwerbsbetriebe. Die Grundlage der Prognose der Unternehmensergebnisse der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 ist der Buchabschluss des vorhergehenden Wirtschaftsjahres aus 746 landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben, wodurch die westfälisch-lippische Landwirtschaft repräsentiert wird.

Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle Betriebsgruppen von dem Einkommensrückgang betroffen. Besonders trifft es in diesem Jahr die spezialisierten Ackerbaubetriebe, da weder Ernteergebnisse noch Preise befriedigten. Erfreulich ist die Entwicklung in den Betrieben mit Rindermast.

Die gegenwärtig feststellbaren Entwicklungen zeigen, dass die bereits im vergangenen Jahr gesunkenen Unternehmensgewinne in diesem Jahr weiter deutlich fallen. Ursache hierfür ist ein Rückgang der betrieblichen Erträge um 5,2 Prozent, während die Aufwendungen nur um 2,8 Prozent sinken. Hieraus resultiert ein Rückgang des ordentlichen Ergebnisses je Unternehmen um 19,7 Prozent von 38.147 Euro im vergangenen Wirtschaftsjahr auf nur noch 30.649 Euro im laufenden Wirtschaftsjahr.

Bei fast allen Getreide- und Hackfrüchten liegen sowohl die Ernteerträge als auch die Marktpreise unter dem Niveau des Vorjahres. Allein der Preis für Raps konnte sich auf Höhe des Vorjahresniveau halten. Bei gesunkenen Erträgen ist mit steigenden Aufwendungen für Saatgut, Düngemitteln sowie Pflanzenschutz zu rechnen, so dass der Betriebszweig ‚Bodenproduktion‘ sich deutlich negativ auf die diesjährigen Unternehmensergebnisse auswirkt.

Eine Verschlechterung der Ertrags- und Aufwandsverhältnisse ist auch in den meisten Betriebszweigen der Viehhaltung zu beobachten. Bei gleichbleibendem Produktionsumfang sind die Preise für die wichtigsten Produkte rückläufig. In der Rindviehhaltung stehen die Einnahmen aus Milch an erster Stelle. Beim Milchpreis wird im Jahresdurchschnitt ein Rückgang um sieben Prozent erwartet. Erfreulich ist für die Rindviehhaltung, dass für Kälber, Zuchtfärsen, Mastbullen und Altkühe spürbar höhere Preise erzielt werden, wobei dieses Volumen nicht ausreicht, die Einnahmeverluste bei Milch wettzumachen.

In der Veredlung sind die Preise gleichfalls rückläufig. Am stärksten gehen die Ferkelpreise zurück. Hier wird mit einem Minus um 20 Prozent gerechnet, bei den Mastschweinepreisen mit einem Minus um sieben Prozent.

Diese Entwicklung zeigt, dass der Gewinn die Ansprüche auf Entlohnung der im Unternehmen eingesetzten familieneigenen Produktionsfaktoren nur zu etwa zwei Drittel abdeckt. Dies bedeutet, dass bei Zugrundelegung einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals nur 11.476 Euro als Arbeitsertrag verbleiben. Eine angemessene Entlohnung der Arbeit würde den mehr als doppelten Betrag erfordern.

Links zum Thema Wirtschaft, Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Bartels kritisiert Fischler: Reformvorschläge ein Wust von Vorschriften

Themen: Archiv — info @ 14:01

Hannover (agrar.de) – ‚Mit der Konkretisierung und der daraus resultierenden Vielzahl von Detail- und Verwaltungsvorschriften haben die Kommissionsvorschläge zur Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik ihren ursprünglichen Charme verloren‘, sagte heute Landwirtschaftsminister Uwe Bartels.

Die angestrebten Ziele (mehr Markt, mehr Umwelt- und Tierschutz) werden mit einem immensen Verwaltungsaufwand und erheblichen Anlastungsrisiken erkauft. Allein 38 EU-Richtlinien werden mit einer Vielzahl von Detailvorschriften an die Gewährung der Direktzahlungen gebunden. ‚Diese Regelung (Cross Compliance) kann ich in dieser Form nicht mittragen‘, betonte Bartels. Er rät Fischler, Schwerpunkte in der Reform zu setzen und Änderungen bei einigen Vorhaben vorzunehmen.

Die Entkopplung der Direktzahlungen unterstütze er grundsätzlich, aber nicht vor 2006. Notwendig sei eine stärkere Marktorientierung, um längerfristig wettbewerbsfähig zu bleiben; wobei regionalen Besonderheiten, wie z. B. Stärkekartoffelanbau, Rechnung getragen werden müsse. Das von der Kommission vorgeschlagene Entkopplungsmodell müsse aber in eine Form gebracht werden, die es verwaltbar mache und mehr den Interessen der Bewirtschafter Rechnung trage. Ziel müsse es sein, mittelfristig zu einer einheitlichen Flächenprämie zu kommen.

‚Mit den Vorschlägen zur Umschichtung der Direktzahlungen (obligatorische Modulation) bin ich nicht einverstanden‘, betonte Bartels. Der neue Vorschlag sieht zwar eine weit geringere Kürzung bei den Prämien vor. Nach den Vorschlägen der Kommission bleiben die Mittel nicht im Lande, sondern gehen überwiegend in andere Reformvorhaben und in strukturschwache Regionen. ‚Auf diese Weise wird die Modulation für unsere Betriebe zu einem reinen Kürzungsmodell der Direktzahlungen. Das lehne ich ab, damit wird Fischler nicht durchkommen‘, so der Minister.

Die jüngsten Vorschläge für die Milchmarktreform, insbesondere die damit verbundene starke Senkung der Interventionspreise und die Kontingentierung der Butterintervention bei gleichzeitiger Erhöhung der Milchmenge seien für die Milchviehbetriebe nicht verkraftbar, so Bartels abschließend.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft, Links zum Thema Agrarpolitik.

CDU/CSU: Fischlers Reformvorschläge – mehr Bürokratie und weniger Einkommen

Themen: Archiv — info @ 14:01

Landwirten, Bund und Ländern ist das bestehende und vorgesehene Verwaltungs- und Kontrollsystem nicht mehr zumutbar

Berlin (agrar.de) – Zu den von der EU-Kommission vorgestellten legislativen Vorschlägen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen, und der agrarpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Albert Deß:

‚Mit diesen Vorschlägen steuert die europäische Agrarpolitik in ein bürokratisches Desaster. Landwirten, Bund und Ländern ist das bestehende und vorgesehene Verwaltungs- und Kontrollsystem nicht mehr zumutbar. Allein bei Cross Compliance (Umweltauflagen) soll die Einhaltung von 38 EU-Verordnungen und Richtlinien mit entsprechender nationaler Umsetzung durch Bund und Länder ständig in den Betrieben überwacht werden.

CDU und CSU stehen einer Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere nach der beschlossenen EU-Erweiterung, positiv gegenüber. Die Entkopplung der Prämien könnte ein möglicher Lösungsansatz sein. Die nunmehr vorgesehenen Kriterien für den Erhalt von direkten Beihilfen an die Landwirte sind aber unausgegoren und nicht leistungsgerecht. Ähnlich wie bei der Milchquote besteht die Gefahr, dass die Prämien in nicht wirtschaftende Hände fallen und es zu vielen Rechtsstreitigkeiten kommen wird.

Für die Union ist entscheidend, was nach einer Reform bei den wirtschaftenden Betrieben ankommt und dass es sich um ein praxisgerechtes Beihilfesystem handelt. Nachdem der Finanzrahmen bis 2013 festgelegt ist, muss alles dafür getan werden, dass die Gelder effektiv für unsere Bauern eingesetzt werden.

Die vorgeschlagenen Eingriffe in die Marktordnungen, insbesondere bei Milch durch Vorziehen und stärkere Senkung der Interventionspreise, führen zu drastischen Einkommensverlusten. Die vorgesehene Verlängerung des Milchquotensystems bis 2015 ist vernünftig. Die weiteren Maßnahmen, wie u. a. Quotenaufstockungen, gehen in die falsche Richtung und führen die Mengensteuerung ad adsurdum.

Völlig unverständlich ist auch die Haltung der EU-Kommission, die bisher bewährte Regelung des Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen auf stillgelegten Flächen zu streichen.

Aus Sicht der Union müssen die jetzt vorgelegten Reformvorschläge dringend überarbeitet und vor der EU-Erweiterung beschlossen werden. Dieses darf aber nicht bedeuten, dass die eindeutigen Festlegungen des EU-Gipfels vom Oktober 2002, nämlich keine Änderungen vor 2007, nun plötzlich ungültig sein sollen. Kommissar Fischler muss sich an diesen eindeutigen Beschluss halten. CDU und CSU werden mit Hilfe befreundeter konservativer Regierungen in den EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass unsere Bauern bis 2007 Planungssicherheit haben.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft, Links zum Thema %url4%Agrarpolitik%/%.

EU-Kommission: Die Agrarreformvorschläge im Detail

Themen: Archiv — info @ 13:01

Brüssel (agrar.de) – Die Europäische Kommission hat heute ein Paket von Reformvorschlägen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) angenommen. Die Vorschläge der Kommission werden den Landwirten in der EU eine klare politische Perspektive im Rahmen des für die Agrarausgaben bis 2013 festgelegten Finanzrahmens bieten, den die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat von Brüssel im Oktober 2002(1) beschlossen haben. Die Reformen werden ferner die europäische Landwirtschaft wettbewerbsfähiger und marktorientierter machen, eine wesentliche Vereinfachung der GAP-Vorschriften bringen, den Erweiterungsprozess erleichtern und außerden einen Beitrag dazu leisten, dass das Landwirtschaftsmodell der GAP sich im Rahmen der WTO besser verteidigen lässt. Die vorgeschlagenen Anpassungen erlauben den Landwirten ein Höchtsmaß an Flexibilität in ihren Produktionsentscheidungen und garantieren ihnen zugleich Einkommensstabilität. Im Zuge der Reform werden umweltschädliche Anreize der gegenwärtigen Politik beseitigt, während nachhaltigere landwirtschaftliche Produktionsweisen noch stärker gefördert werden. Die Reformvorschläge der Kommission sind absolut notwendig, damit die EU in den kommenden Jahren über einen vorhersehbaren und nachhaltigen politischen Rahmen für das europäische Landwirtschaftsmodell verfügt. Und die geplanten Anpassungen werden noch umso dringender durch den vorgegebenen neuen Haushaltsrahmen. Die Reformen werden es der EU ermöglichen, die Einkommensstützung für die Landwirte transparenter und gerechter zu verteilen und ferner den Wünschen unserer Verbraucher wie auch Steuerzahler besser gerecht zu werden. Die heutigen konkreten Vorschläge für Rechtsvorschriften dienen der Umsetzung der von der Kommission im Juli 2002 vorgelegten Mitteilung zum Midterm Review der Agenda 2000.

Franz Fischler, zuständiges Kommissionsmitglied für Landwirtschaft, äußerte sich zu den Vorschlägen wie folgt: ‚Diese Reform hat vor allem ein Ziel: Die Agrarsubventionen sollen sinnvoll eingesetzt werden, im Interesse unserer Landwirte wie auch unserer Verbraucher und Steuerzahler. Wir brauchen Reformmaßnahmen und wir brauchen jetzt Beschlüsse hierüber. Unsere Vorschläge werden den Landwirten eine klare Perspektive für ihre Zukunftsplanung eröffnen. Zudem werden die Landwirte nicht länger gezwungen sein, mit Verlust zu produzieren, um Beihilfen zu erhalten. Stattdessen werden sie die Möglichkeit haben, ein größtmögliches Einkommen auf dem Markt zu erzielen.‘

‚Studien belegen, dass die landwirtschaftlichen Einkommen sich dank den Reformen verbessern werden. Eine abwartende, zögerliche Haltung wäre dagegen für die Interessen der Landwirte schädlich. Sie würde nämlich die Diskrepanz zwischen der Agrarpolitik und den Erwartungen der Gesellschaft noch weiter vergrößern. Die Gesellschaft ist bereit, die Landwirtschaft finanziell zu unterstützen, vorausgesetzt, die Landwirte bieten das, was die Bürger von ihnen erwarten: gesunde Lebensmittel, eine artgerechte Tierhaltung und eine intakte Umwelt. Die Landwirte können auf neue EU-Beihilfen rechnen, die ihnen einerseits helfen werden, anspruchsvolle EU-Normen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Tierschutz zu erreichen, und mit denen andererseits Qualitätslebensmittel und traditionelle Erzeugnisse gefördert werden. Infolge der Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs auf dem Brüsseler Gipfel sind wir gezwungen, durch Kürzung der Direktzahlungen an Großbetriebe Haushaltsmittel einzusparen, um die so frei gewordenen Mittel dann umschichten und zur stärkeren Förderung der ländlichen Entwicklung verwenden können. Dies ist allerdings nur ein erster Schritt, und ich bin fest davon überzeugt, dass die Mitgliedstaaten ihrer beim Brüsseler Gipfel eingegangenen Verpflichtung nachkommen werden, die Fördermittel für die Entwicklung des ländlichen Raums im nächsten Finanzplanungszeitraum weiter aufzustocken. Die neue betriebsbezogene Einheitszahlung als Kernstück der Reform wird nicht zu Verzerrungen des internationalen Handels führen und folglich den Entwicklungsländern nicht schaden. Hierdurch wird die EU ein maximales Verhandlungskapital im Rahmen der WTO besitzen und somit gerüstet sein, um das europäische Landwirtschaftsmodell erfolgreich zu verteidigen.‘

Die Hauptelemente der Reformvorschläge lassen sich in aller Kürze wie folgt auflisten:

– Produktionsunabhängige betriebsbezogene Einheitszahlung (‚Entkopplung‘);

– Verknüpfung dieser Zahlung mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Arbeitssicherheit und darüber hinaus mit der Verpflichtung, alle Landwirtschaftsflächen des Betriebs in gutem agronomischem Zustand zu erhalten (‚Querschnittsaufgaben‘);

– verstärkte Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums durch Bereitstellung von mehr Fördermitteln, durch neue Maßnahmen zur Förderung von Qualitätserzeugung und Tierschutz und durch Unterstützung der Landwirte in ihren Bemühungen, bei ihrer Produktionsweise anspruchsvolle EU-Standards zu erreichen;

– Kürzung der Direktzahlungen an Großbetriebe, um Zusatzmittel für die ländliche Entwicklung frei zu machen und mit den hiervon verbleibenden Mitteln weitere Reformen finanzieren zu können (‚Degression/Modulation‘);

– Anpassungen der Marktstützungspolitik im Rahmen der GAP. Hierzu gehören insbesondere:

– eine abschließende 5%-ige Senkung der Interventionspreise für Getreide, teilweise ausgeglichen durch höhere Direktzahlungen für die Erzeuger von Kulturpflanzen,

– eine beschleunigte und umfassendere Reform der Milchmarktorganisation mit differenzierten Preissenkungen für Butter und Magermilchpulver und der Beibehaltung des Milchquotensystems bis zum Wirtschaftsjahr 2014/15,

– Reformen in den Sektoren Reis, Hartweizen, Schalenfrüchte, Kartoffelstärke und Trockenfutter.

Weitere Informationen zu den Reformvorschlägen der Kommission sind im Internet zu finden.

Die Reformvorschläge im Einzelnen

Betriebsbezogene Einheitszahlung zur Förderung einer in höherem Maße marktorientierten und nachhaltigen Landwirtschaft

Eine betriebsbezogene Einheitszahlung wird künftig die meisten Beihilfen im Rahmen der verschiedenen gemeinsamen Marktorganisationen ersetzen. Damit die Einheitszahlung vor allem in verwaltungstechnischer Hinsicht maximalen Nutzen bringt, deckt sie möglichst viele Sektoren ab. Die Landwirte werden die Einheitszahlung auf der Grundlage eines Referenzbetrags erhalten, der sich auf die im Referenzzeitraum 2000 bis 2002 bezogenen Zahlungen für Kulturpflanzen, Rinder (einschließlich POSEI-Versorgungsregelung und entsprechende Bestimmungen für die Ägäischen Inseln), Milch und Milcherzeugnisse, Schafe und Ziegen, Stärkekartoffeln, Körnerleguminosen, Reis, Saatgut und Trockenfutter stützt.

Die betriebsbezogene Einheitszahlung wird zur Erleichterung der Übertragbarkeit in Zahlungsansprüche aufgeteilt. Der einzelne Anspruch ergibt sich aus dem Referenzbetrag, dividiert durch die Anzahl Hektar (einschließlich Futterfläche), die in den Referenzjahren zu diesem Betrag geführt hat. Ansprüche können mit oder ohne Land auf andere Landwirte im gleichen Mitgliedstaat übertragen werden. Die Mitgliedstaaten können auch festlegen, dass die Übertragung auf die Regionsebene beschränkt ist. Außerdem wird es den Mitgliedstaaten freistehen, Ansprüche anhand regionaler Durchschnittswerte anzupassen.

Damit die produktionsentkoppelte Einheitszahlung nicht zur Aufgabe von Landwirtschaftsflächen führt, hat die Kommission klargestellt, dass die Landwirte als Teil der neuen Querschnittsaufgaben strenge Bewirtschaftungsauflagen erfüllen müssen. Da die Entkopplung andererseits größere Freiheit bei den Produktionsentscheidungen ermöglicht, wird sich die Einkommenslage vieler Landwirte in benachteiligten Gebieten der EU verbessern.

Verschärfung der Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Arbeitssicherheit

Als notwendige Ergänzung zur Produktionsentkopplung wird die Verpflichtung für die Empfänger von Direktzahlungen eingeführt, ihre gesamten Landwirtschaftsflächen in gutem agronomischem Zustand zu halten, damit es nicht zur völligen Brachlegung und den dadurch bedingten Umweltproblemen kommt.

Die obligatorischen Querschnittsaufgaben bestehen ferner in der Einhaltung der in den EU-Rechtsvorschriften verankerten anspruchsvollen Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie betriebliche Arbeitssicherheit. Landwirte, die z.B. verbotene Wachstumsförderer einsetzen oder den Boden verseuchen, unterliegen Sanktionen. Die Strafe besteht je nach Schwere des Verstoßes in einer Kürzung der Beihilfe von 10% bis 100%, also bis zu deren völliger Streichung.

Verstärkte Förderung der ländlichen Entwicklung

Die Kommission schlägt vor, den Umfang der bereitgestellten Fördermittel zur Entwicklung des ländlichen Raums in der EU aufzustocken (siehe unten) und den Anwendungsbereich dieser Gemeinschaftspolitik durch Einführung neuer Maßnahmen zu erweitern. Diese Ergänzungen werden in das bestehende Maßnahmenangebot eingefügt, ohne jedoch Änderungen an den grundlegenden Durchführungsregeln für die Förderung der ländlichen Entwicklung vorzunehmen, denn dies würde die Kommission in der Mitte der laufenden Programmplanungsperiode 2000-2006 nicht für zweckdienlich halten. Alle neuen Fördermaßnahmen sind hauptsächlich für die Landwirte bestimmt.

Die Mitgliedstaaten und Regionen werden entscheiden, ob sie diese Maßnahmen in ihre Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums aufnehmen wollen. Dabei geht es um folgende Maßnahmen:

Neue Qualitätsanreize für die Landwirte

Gewährung einer Beihilfe als Anreiz für Landwirte, die an Programmen zur Hebung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Verbesserung ihrer Produktionsverfahren teilnehmen und den Verbrauchern in dieser Beziehung Sicherheiten bieten. Diese Beihilfe wird alljährlich für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren und bis zu einer Obergrenze von 1 500 EUR je Betrieb und Jahr gewährt.

Finanzielle Unterstützung von Erzeugervereinigungen bei der Verbraucherinformation über und der Werbung für Erzeugnisse, die im Rahmen der oben genannten Qualitätsprogramme produziert werden. Die Förderung der öffentlichen Hand kann bis zu 70% der Kosten der förderfähigen Projekte betragen.

Neue Beihilfen für die Landwirte zur Erreichung von Standards

Gewährung einer befristeten und degressiven Beihilfe, damit die Landwirte ihre Betriebe an neu eingeführte anspruchsvolle Standards auf der Grundlage der EU-Rechtsvorschriften über Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Tierschutz und Arbeitssicherheit leichter anpassen können. Hier wird eine pauschale und degressive Beihilfe für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren gewährt und es wird eine Obergrenze von 10.000 Euro je Betrieb und Jahr gelten. Die Beihilfe wird jedoch nicht gezahlt, wenn es sich lediglich um die bisherige Nichteinhaltung durch den Landwirt von bereits im nationalen Recht vorgesehenen Standards handelt.

Finanzielle Unterstützung für Landwirte in Form eines Beitrags zu den Kosten, die bei der Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten anfallen. Die öffentliche Hand kann die Kosten, die den Landwirten bei der erstmaligen Inanspruchnahme der Dienste entstehen, bis zu einem Höchstsatz von 95 Prozent und einer Obergrenze von 1.500 Euro vergüten.

Übernahme der Kosten für einen verbesserten Tierschutz

Beihilfe für Landwirte, die sich für mindestens fünf Jahre verpflichten, in ihrem Betrieb den Tierschutz über die Mindestanforderungen guter Tierhaltungspraxis hinaus zu verbessern. Die Unterstützung wird jährlich gewährt und ihr Betrag richtet sich bei einer Obergrenze von 500 Euro je Vieheinheit und Jahr nach den durch diese Verpflichtungen bedingten Zusatzkosten und Einkommenseinbußen.

Kürzung der Direktzahlungen für landwirtschaftliche Großbetriebe ab 2007

Wegen der vom Europäischen Rat in Brüssel festgesetzten Obergrenze für die Agrarmarktausgaben kann der geplante Mechanismus zur Mittelumschichtung zwischen den Haushaltslinien nicht vor Beginn der nächsten finanziellen Vorausschau ab 2007 zur Anwendung kommen. Die Kommission schlägt daher ab Beginn der nächsten finanziellen Vorausschau die Einführung einer obligatorischen Modulationsregelung zur Finanzierung der Mittelumschichtung nach der ländlichen Entwicklung als zweiter Säule der GAP sowie zur Deckung des weiteren Finanzierungsbedarfs neuer Agrarmarktreformen vor. Die Mehrzahl der Landwirte, die EU-Beihilfen im Gesamtumfang bis zu 5.000 Euro erhalten, sind allerdings von der Modulation ausgenommen. Hierdurch wird auch das derzeitige Ungleichgewicht korrigiert, dem zufolge 80 Prozent der GAP-Mittel nur 20 Prozent der Agrarbetriebe zugute kommen.

Bis 2007 ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, im Wege einer fakultativen Modulation aus den Direktzahlungen stammende Mittel für Zwecke der ländlichen Entwicklung umzuschichten.

Mit der vorgeschlagenen Modulationsregelung wird das Prinzip von Einbehaltungen eingeführt, deren Höhe nach dem Gesamtbetrag der erhaltenen Direktzahlungen gestaffelt ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kürzungen der Direktzahlungen ausgewogen und leicht anwendbar sind. Die je Landwirt und Haushaltsjahr gewährten Zahlungen werden dann in Jahren ab 2007 folgendermaßen stufenweise gekürzt:

Haushaltsjahr 2007; 2008; 2009; 2010; 2011; 2012; 2013 1 € bis 5.000 €; 0%; 0%; 0%; 0%; 0%; 0%; 0% 5.001 € bis 50.000 €; 1%; 3%; 7,5%; 9%; 10,5%; 12%; 12,5% Über 50.000 €; 1%; 4%; 12%; 14%; 16%; 18%; 19%

Im Rahmen der obigen Degression geht von den durch Kürzung eingesparten Mitteln ein Prozentsatz, der von 1 Prozent im Jahre 2007 auf 6 Prozent im Jahre 2011 zunehmen wird, an die Mitgliedstaaten als zusätzliche Gemeinschaftsförderung für Maßnahmen in ihren Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Auf diese Weise werden für die ländliche Entwicklung Zusatzmittel frei, die in 2007 bereits 228 Mio. Euro betragen und im Laufe der Jahre auf 1,48 Mrd. Euro in 2012 ansteigen werden. Diese Mittel werden unter den Mitgliedstaaten nach folgenden Kriterien aufgeteilt:

– Landwirtschaftliche Nutzfläche,

– Beschäftigte in der Landwirtschaft,

– Pro-Kopf-BIP in Kaufkraftstandards (KKS).

Das verbleibende Mittelaufkommen dient zur Deckung des Finanzierungsbedarfs für neue Agrarmarktreformen. So werden im Laufe des Jahres 2003 Reformvorschläge für die Sektoren Zucker, Olivenöl, Baumwolle und Tabak sowie möglicherweise auch für Obst und Gemüse und für Wein folgen.

In den neuen Mitgliedstaaten finden Degression und Modulation erst dann Anwendung, wenn die Direktzahlungen im Zuge ihrer dortigen Einführung das normale EU-weite Niveau erreicht haben.

Neues Betriebsberatungssystem

Die Inanspruchnahme des Betriebsberatungssystems wird als Teil der zu erfüllenden Querschnittsaufgaben obligatorisch sein. Diese Pflicht wird zunächst auf Erzeuger begrenzt, die mehr als 15.000 Euro im Jahr in Form von Direktzahlungen erhalten oder einen Umsatz von mehr als 100.000 Euro im Jahr verzeichnen. Die anderen Landwirte können auf freiwilliger Basis an der Regelung teilnehmen. Die Betriebsberatungsdienste werden den Landwirten durch Beantwortung ihrer Fragen bewusst machen, wie Standards und gute fachliche Praxis konkret im Produktionsprozess anzuwenden sind. Die Betriebsaudits bestehen dabei in strukturierten regelmäßigen Bestandsaufnahmen und Prüfungen der Materialbewegungen und Prozesse auf Betriebsebene, die für einen bestimmten Zielbereich (Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz) als relevant eingestuft sind. Die Beihilfe als Kostenbeitrag zu den Betriebsaudits wird im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung gewährt.

Langfristige Flächenstilllegungen aus Umweltgründen

Erzeuger, die gegenwärtig der Verpflichtung zur Flächenstilllegung unterliegen, sind als Bedingung für die Gewährung der betriebsbezogenen Einheitszahlung auch weiterhin verpflichtet, eine Fläche von 10% ihrer derzeitigen Getreide-, Ölsaaten und Eiweißpflanzenanbauflächen unbebaut zu lassen. Der ökologische Landbau ist von dieser Stilllegungsverpflichtung ausgenommen. Die Fläche ist dauerhaft ohne Rotation stillzulegen und darf nicht für landwirtschaftliche Zwecke und die kommerzielle Erzeugung von Kulturpflanzen genutzt werden. Die Mitgliedstaaten können jedoch dort, wo dies aus Umweltgründen geboten erscheint, die Rotationsbrache zulassen. Bei Übertragung des Grundbesitzes bleibt die einschlägige Fläche stillgelegt.

Förderung des Anbaus von Energiepflanzen – CO2-Kredit

Die Kommission schlägt eine Beihilfe von 45 Euro/ha für Energiepflanzen bei einer EU-weiten garantierten Höchstfläche von 1.500.000 ha vor. Die Beihilfe wird nur für Flächen gewährt, deren Erzeugung Gegenstand eines Anbauvertrags zwischen Landwirt und Verarbeitungsindustrie ist, außer wenn der Landwirt selbst die Verarbeitung im eigenen Betrieb vornimmt. Innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Energiepflanzenregelung wird die Kommission dem Rat einen Umsetzungsbericht mit etwaigen Änderungsvorschlägen vorlegen.

Stabilisierung der Märkte und Verbesserung der gemeinsamen Marktorganisationen

Kulturpflanzen

Getreide

Vorgeschlagen wird eine abschließende Kürzung um 5%, um den Interventionspreis für Getreide ab dem Wirtschaftsjahr 2004/05 auf 95,35 Euro/t herunterzufahren und hierdurch zu gewährleisten, dass die Intervention wirklich nur noch als Sicherheitsnetz dient. Damit die Interventionsbestände nicht weiter anwachsen, wird Roggen von der Interventionsregelung ausgeschlossen.

Da die Intervention somit an Bedeutung verliert, ist eine saisonale Anpassung der Interventionspreise künftig nicht mehr gerechtfertigt. Es wird daher vorgeschlagen, die Regelung der monatlichen Zuschläge abzuschaffen. Produktionserstattungen für Stärke und bestimmte daraus gewonnene Erzeugnisse werden nicht mehr gewährt.

Aufgrund der Kürzung des Interventionspreises für Getreide werden die Flächenzahlungen für Getreide und andere einschlägige Kulturpflanzen von 63 Euro/t auf 66 Euro/t angehoben. Diese Zahlungen werden in die betriebsbezogene Einheitszahlung einberechnet.

Eiweißpflanzen

Der derzeitige Zuschlag für Eiweißpflanzen (9,5 Euro/t) wird beibehalten und in eine kulturspezifische Flächenzahlung von 55,57 Euro/ha umgewandelt. Diese wird im Rahmen der neuen garantierten Höchstfläche von 1,4 Mio. ha gewährt.

Hartweizen

Der Zuschlag für Hartweizen in traditionellen Anbaugebieten wird von 344,5 Euro/ha auf 250 Euro/ha gesenkt und in die betriebsbezogene Einheitszahlung einberechnet. Die Sonderbeihilfe von gegenwärtig 139,5 Euro/ha für andere Regionen, in denen der Hartweizenanbau gefördert wird, läuft aus. Dieser Prozess wird 2004 beginnen und drei Jahre dauern.

Ferner wird eine neue Prämie zur Steigerung der Qualität von Hartweizen für die Erzeugung von Hartweizengrieß und Teigwaren eingeführt. Diese Prämie wird in den traditionellen Anbaugebieten an Landwirte gewährt, die eine bestimmte Menge zertifiziertes Saatgut ausgewählter Sorten verwenden, d.h. von Sorten, die den Qualitätsanforderungen für die Hartweizengrieß- und Teigwarenerzeugung genügen. Die Prämie beträgt 40 Euro/ha und wird im Rahmen der garantierten Höchstflächen gewährt, die gegenwärtig in den traditionellen Anbaugebieten gelten.

Stärkekartoffeln

Im Rahmen der gegenwärtigen Stützungsregelung wird Erzeugern von Stärkekartoffeln eine Direktzahlung gewährt, deren Höhe im Rahmen der Agenda 2000 auf 110,54 Euro/t Stärke festsetzt wurde. Auf der Grundlage der historischen Lieferungen an die Stärkeindustrie werden 50 Prozent dieser Zahlung in die betriebsbezogene Einheitszahlung einberechnet, während die andere Hälfte als kulturspezifische Zahlung für Stärkekartoffeln beibehalten wird. Die Mindestpreisregelung wird abgeschafft.

Trockenfutter

Die Trockenfutterbeihilfen werden zwischen den Futtererzeugern und der Verarbeitungsindustrie neu verteilt. Die Direktbeihilfen an die Erzeuger werden auf der Grundlage ihrer historischen Lieferungen an die Industrie in die betriebsbezogene Einheitszahlung einberechnet. Zur Berücksichtigung der derzeitigen nationalen Garantiemengen werden Obergrenzen für die einzelnen Mitgliedstaaten angewendet.

Während einer 4-jährigen Übergangszeit wird eine vereinfachte einzige Stützungsregelung für die Industrie von künstlich getrocknetem wie auch sonnengetrocknetem Futter mit einer degressiven Beihilfe gelten, deren Ausgangsbetrag sich für das Wirtschaftsjahr 2004/05 zunächst auf 33 Euro/t beläuft. Die beiden nationalen Garantiemengen werden zusammengefasst.

Saatgut

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2358/71 wurde eine Beihilfe für die Erzeugung ausgewählter Saatgutsorten eingeführt. Die derzeit je Tonne erzeugten Saatguts gewährte Beihilfe wird in die betriebsbezogene Einheitszahlung einberechnet. Der hierin einzubeziehende Betrag wird ermittelt, indem die Anzahl Tonnen, für die eine Beihilfezahlung gewährt wurde, mit dem gemäß Artikel 3 der oben genannten Verordnung festgesetzten Beihilfebetrag multipliziert wird.

Reis

Zur Stabilisierung des beeinträchtigten Marktgleichgewichts hauptsächlich durch die Auswirkungen der Initiative ‚Alles außer Waffen‘ schlägt die Kommission vor, den Interventionspreis in einem einzigen Schritt um 50 Prozent auf einen den Weltmarktpreisen entsprechenden realen Stützungspreis von 150 Euro/t zu senken. Um andererseits die Erzeugereinkommen zu stabilisieren, wird die gegenwärtige Direktbeihilfe von 52 Euro/t auf 177 Euro/t aufgestockt, d.h. um einen Wert, der den gesamten Ausgleichszahlungen für Getreide im Laufe der GAP-Reformen von 1992 und der Agenda 2000 entspricht. Von diesem Betrag werden 102 Euro/t in die betriebsbezogene Einkommenszahlung einberechnet, und zwar auf der Grundlage historischer Ansprüche begrenzt durch die derzeitige garantierte Höchstfläche. Die restlichen 75 Euro/t, multipliziert mit dem bei der Reform von 1995 festgelegten Referenzertrag, werden als kulturspezifische Beihilfe gezahlt. Als garantierte Höchstfläche (GHF) wird dabei der Durchschnitt der Jahre 1999-2001 oder aber die derzeitige GHF zugrunde gelegt, je nachdem, welche Fläche kleiner ist. Für die private Lagerhaltung wird eine Regelung eingeführt, die zum Zuge kommt, wenn der Marktpreis unter die Schwelle des realen Stützungspreises sinkt. Zusätzliche Maßnahmen werden ergriffen, sobald die Marktpreise unter den Betrag von 120 Euro/t fallen.

Schalenfrüchte

Die jetzige Stützungsregelung wird durch eine jährliche Pauschalzahlung von 100 Euro/ha ersetzt, die für eine garantierte Höchstfläche von 800.000 ha, unterteilt in nationale Garantieflächen, gewährt wird. Die Mitgliedstaaten können diese Zahlung auf höchstens 109 Euro/ha jährlich aufstocken.

Milch und Milcherzeugnisse

Um den Milcherzeugern eine dauerhafte Perspektive zu bieten, schlägt die Kommission die Verlängerung einer reformierten Milchquotenregelung bis zum Wirtschaftsjahr 2014/15 vor.

Der Europäische Rat von Berlin hat im März 1999 beschlossen, das Inkrafttreten der Reform des Milchsektors aus haushaltstechnischen Gründen aufzuschieben. Da inzwischen im Rahmen der derzeitigen finanziellen Vorausschau unvorhergesehene Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, plädiert die Kommission nachdrücklich dafür, die in Berlin vereinbarte Reform des Sektors um ein Jahr vorzuziehen, um die Ziele und Vorteile der Reform so rasch wie möglich zu verwirklichen. Ferner ist es notwendig, den Stützungspreis für Milch weiter zu senken und im Gegenzug eine jährliche Quotenaufstockung um 1% in den Jahren 2007 und 2008 auf der Grundlage der Referenzmengen nach voller Umsetzung der Agenda 2000 vorzunehmen. Die ursprünglich geplante einheitliche Preissenkung um 5 Prozent/Jahr sollte durch asymmetrische Kürzungen des Interventionspreises ersetzt werden, und zwar um 3,5 Prozent/Jahr bei Magermilchpulver und um 7 Prozent/Jahr bei Butter über einen Zeitraum von 5 Jahren. Insgesamt entspricht diese Preissenkung für Butter um 35 Prozent und für Magermilchpilver um 17,5 Prozent einer Gesamtverringerung der Richtpreise für Milch um 28 Prozent in 5 Jahren. Die Interventionskäufe von Butter sollen bei Überschreitung einer Höchstmenge von 30.000 Tonnen/Jahr ausgesetzt werden, und es wird vorgeschlagen, die über diese Menge hinausgehenden Butterankäufe im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens durchzuführen.

Direktzahlungen nach derselben Berechnungsmethode wie in der Agenda 2000 werden in den Jahren 2007 und 2008 einen zusätzlichen Ausgleich schaffen. Alle für den Milchsektor gewährten Zahlungen werden in die betriebsbezogene Einheitszahlung einberechnet.

(1)Mit dieser Vereinbarung wird eine Ausgabenobergrenze für die Marktstützung und die Direktbeihilfen nach der EU-Erweiterung gezogen, wobei die Ausgabensteigerungen unter der Inflationsrate bleiben sollen. Die Vereinbarung betont ferner die Notwendigkeit der Förderung der benachteiligten Regionen und die multifunktionale Rolle der Landwirtschaft und bestätigt damit die wachsende Bedeutung der zweiten Säule der GAP.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

Goepel: Fischler bei GAP-Reform auf Linie des EU-Parlaments eingeschwenkt

Themen: Archiv — info @ 13:01

Brüssel (agrar.de) – ‚EU-Agrarkommissar Franz Fischler bewegt sich mit den inzwischen vorgenommenen Modifizierungen an seinen Reformvorschlägen auf das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten zu‘. Dies erklärte der agrarpolitische Sprecher der EVP-ED-Fraktion, Lutz Goepel (CDU), heute angesichts der bevorstehenden Debatte über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Agrarausschuß des Europäischen Parlaments. Der sächsische CDU-Europaabgeordnete stellte klar, daß beim angestrebten Grundsatz, durch die Entkopplung der Beihilfen nicht mehr landwirtschaftliche Produktion auf Halde, sondern für den Markt anzustreben, Einigkeit mit dem Kommissar bestehe. Mit dem Wegfall der Kappungsgrenze für Großbetriebe und der Verringerung der Prämienkürzungen bis 2013 trage der Kommissar jedoch inzwischen den Bedenken des Europäischen Parlaments Rechnung, daß eine solche Reform nicht Knall auf Fall und auf Kosten der Planungssicherheit der europäischen Landwirte vonstatten gehen könne.

Goepel stellte weiter fest, daß seine im Juli 2002 bei der Vorstellung der Reformvorschläge im Rahmen der sogenannten GAP-Halbzeitbewertung aufgestellte Prognose eingetroffen sei: Denn Fischler habe seine ursprünglich wesentlich radikaleren Reformvorschläge, die eine Umschichtung von bis zu 4 Milliarden Euro vorsahen, stark zurückfahren müssen. Anders würde weder die Aufnahme von Direktzahlungen an die Beitrittskandidaten ab 2004 noch eine jetzt immer wahrscheinlichere Zustimmung der bisherigen EU-Mitgliedstaaten zum Reform- und Finanzpaket für die GAP möglich. Der EVP-Agrarpolitiker wies in diesem Zusammenhang auch auf die anstehenden Marktordnungen bei Milch und Zucker hin.

Dennoch habe Fischler insgesamt gesehen taktisch geschickt agiert. Sein Ziel, den Grundsatz der Entkopplung von Beihilfen und Produktion EU-weit durchzusetzen, liege nun greifbar nahe und sei zudem im Hinblick auf die WTO-Verhandlungen dringend erforderlich. So erwarte sich die Kommission zum Beispiel durch die Entkoppelung beim Rindfleisch zwar einen Produktionsrückgang, der aber durch einen Anstieg der Markteinkommen für die Erzeuger kompensiert werden soll. ‚Wenn die nun nicht zuletzt durch den Agrarausschuß des Parlaments erreichten Modifizierungen zu mehr Markt führen, dann liegt dies genauso im Interesse der Landwirte wie der Verbraucher, die anstatt Überproduktion zu finanzieren dann noch mehr Qualität erhalten können‘, sagte Goepel abschließend.

Links zum Thema Agrarpolitik.

Seiten: << 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 ...16 17 18 >>



   (c)1997-2017 @grar.de