17. Dezember 2002

Hochwasser in Niedersachsen: Zuschüsse für 118 Betriebe

Themen: Archiv — info @ 09:12

Hannover (agrar.de) – Die niedersächsische Landwirtschaft ist bei der Hochwasserkatastrophe im Vergleich zu den Ländern Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt glimpflich davon gekommen. Das zeigen die Zahlen zu den finanziellen Hilfsprogrammen, teilte heute Minister Uwe Bartels mit.

Über Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund hat das Land zwei Hilfsprogramme für landwirtschaftliche Betriebe gemeinschaftlich finanziert. Ein Existenzsicherungsprogramm richtet sich an Landwirte, deren Betriebserträge bedingt durch den totalen Ernteausfall auf überfluteten Flächen um 30 Prozent und in benachteiligten Gebieten um 20 Prozent zurückgegangen waren. Der Erlösausfall wurde in Höhe von 20 Prozent, in benachteiligten Gebieten in Höhe von 30 Prozent ausgeglichen. Bei 86 Betrieben lagen die Leistungsvoraussetzungen vor. Der Erlösausfall betrug insgesamt 4.511.684 Euro, der Zuschuss 1.179.805 Euro, mithin durchschnittlich 13.719 Euro je Betrieb.

Ein ausschließlich auf das Augusthochwasser der Elbe in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg bezogenes Schadensausgleichsprogramm hatte zum Ziel, 50 Prozent der eingetretenen Schäden an Wirtschaftsgütern wie Betriebsgebäude, Maschinen, Anlagen, Flächen, Vieh, Betriebsmittel sowie Evakuierungskosten auszugleichen. Dazu machten 32 Betriebe einen Gesamtschaden von 495.978 Euro geltend, der durch Zuschüsse in Höhe von 247.989 Euro, somit durchschnittlich 7.750 Euro je Betrieb, teilweise ausgeglichen wird.

Neben diesen direkten Hilfen ist durch diverse steuerliche Erleichterungen und dadurch Liquidität geschaffen worden, dass zumindest im Gebiet der Landwirtschaftskammer Hannover den Betrieben 50 Prozent der flächenbezogenen Ausgleichszahlungen vorzeitig gewährt wurden. Geholfen hat auch, dass abweichend von den bestehenden Regelungen stillgelegte Flächen von den betroffenen Betrieben zu Futterzwecken genutzt werden durften.

Zu einer Entschärfung der Situation auf den Betrieben wird auch dadurch beigetragen, dass aufgrund einer niedersächsischen Initiative der maximale Anteil der Flächen, die im Rahmen der Kulturpflanzenregelung stillzulegen sind, für das nächste Jahr von 33 auf 50 Prozent erhöht wird.

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