29. November 2002

EU-Agrarminister einigen sich auf Kennzeichnung von Gen-Lebensmitteln

Themen: Archiv — info @ 09:11

Brüssel (agrar.de) – Die EU-Agrarminister haben sich gestern auf verschärfte Regeln für die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln geeinigt. Danach müssen künftig Nahrungsmittel in den Supermarktregalen als Gen-Lebensmittel ausgezeichnet werden, wenn sie zu mindestens 0,9 Prozent aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen.

Nach den geplanten Vorschriften soll der Verbraucher auf der Lebensmittel-Verpackung auf gentechnisch veränderte Zutaten hingewiesen werden, wenn im Laufe der Herstellung Zutaten verwendet wurden, die von Tieren oder Pflanzen mit verändertem Erbgut stammen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese veränderten Zutaten des fertigen Produkts noch im Labor nachweisbar sind.

Bundesverbraucherministerin Renate Künast und zahlreiche ihrer Kollegen hatten sich zuvor gegen einen Vorschlag der EU-Kommission gewandt, Verbraucher auf gentechnisch veränderte Bestandteile erst bei einem Anteil von mehr als einem Prozent hinzuweisen.

Vor einer endgültigen Entscheidung muss der Kompromiss erneut vom Europäischen Parlament beraten werden, das sich zuvor für einen Grenzwert von 0,5 Prozent ausgesprochen hatte. Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace und Verbraucherverbände forderten eine strengere Regelung.

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