29. November 2002

BUND: Fauler Gen-Kompromiss von Brüssel stellt Agrarwende in Frage

Themen: Archiv — info @ 10:11

Berlin (agrar.de) – Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sind die Festlegungen der EU-Agrarminister, erst oberhalb einer 0,9-Prozent-Grenze genetisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel zu kennzeichnen, ein herber Rückschlag in der Verbraucherschutzpolitik. Damit werde dem Einsatz der Gentechnik in Lebensmitteln und Landwirtschaft Tür und Tor geöffnet. Hersteller und Nutzer der Grünen Gentechnik seien künftig nicht mehr verpflichtet, gentechnisch veränderte Organismen aus der Nahrungskette herauszuhalten.

Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Bundesvorsitzende: ‚Das Recht der Verbraucher auf gentech-freie Lebensmittel wurde leider geopfert. Darüber kann auch eine lasche Kennzeichnung nicht hinwegtäuschen. Die Gentechnikindustrie wird nun konventionelle und ökologisch hergestellte Produkte mit genveränderten Organismen verunreinigen. Diese durchgehende Kontamination bedroht die Wahlfreiheit der Konsumenten beim Einkauf. Sie werden in Zukunft nur noch zwischen mehr oder weniger gentechnisch verunreinigten Lebensmitteln wählen können. Und das ist dann keine wirkliche Wahl mehr.‘

Vier von fünf Konsumenten in Deutschland lehnten bisher die Anwendung der Gentechnik bei der Nahrungsmittelproduktion grundsätzlich ab. Der Auftrag an die Politik, eine gentechnikfreie Landwirtschaft und null Prozent Gentechnik in Lebensmitteln zu garantieren, sei nicht erfüllt worden.

Die nach BSE und MKS eingeleitete Agrarwende sieht der BUND nun akut gefährdet. Durch Pollenflug und Futtermittel könne bald die gesamte Landwirtschaft gentechnisch kontaminiert sein. Davor sei auch der ökologische Landbau nicht zu schützen. Ein schweres Versäumnis der Agrarminister sei es zudem, Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert worden sind, nicht zu kennzeichnen. Damit werde der Grundsatz der umfassenden Verbraucherinformation verletzt. Der BUND fordert die EU-Parlamentarier auf, einer Kennzeichnung erst oberhalb der 0,9-Prozent-Grenze nicht zuzustimmen.

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