26. November 2002

Schindler: Voraussetzungen für Einführung von Schweinedatenbank unzureichend

Themen: Archiv — info @ 13:11

Mainz (agrar.de) – Gemäß der EU-Richtlinie 64/432/EWG ist festgelegt worden, dass per 31. De-zember 2001 das Verbringen von Schweinen aus dem Geburtsbetrieb in eine elektronische Datenbank erfasst werden muss. Außerdem sieht die Richtlinie vor, dass ab dem 31. Dezember 2002 jede Verbringung von Schweinen erfasst werden muss.

Bereits in der Vergangenheit hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland Pfalz Süd (BWV) die Einrichtung einer Schweinedatenbank kritisiert und die Notwendigkeit von Bewegungsmeldungen bei Schweinen in Frage gestellt. Das Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) hatte im Rahmen der Änderung der nationalen Viehverkehrsordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie ursprünglich vorgesehen, zunächst nur das Verbringen von Schweinen aus dem Geburtsbetrieb per 31. Dezember 2002 zu registrieren.

In einem Schreiben an den Mainzer Landwirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage und Umweltministerin Margit Conrad kritisiert Norbert Schindler, Präsident des BWV nun scharf die Tatsache, dass plötzlich doch die EU-Richtlinie im gesamten Umfang umgesetzt werden soll und die Landwirte bereits zum Ende des Jahres auf allen Stufen in jedem Fall jede Verbringung von Schweinen melden müssen. Das bedeutet, dass ein Landwirt, der Schweine in seinen Betrieb übernimmt, dies innerhalb von sieben Tagen der zuständigen Behörde melden muss. Dabei muss er die Anzahl der übernommenen Tiere, das Datum der Übernahme, die dem Betrieb erteilte Registriernummer sowie die Registriernummer des abgebenden Viehhandelsunternehmens oder der Sammelstelle angeben.

Schindler mahnt in dem Schreiben an die zuständigen Minister an, dass der vorgesehene Umsetzungszeitraum für die geplante Verordnung zum Ende des Jahres trotz der teilweise geschaffenen technischen Voraussetzungen viel zu kurz bemessen sei. Die Schweine haltenden Betriebe könnten in dieser knappen Zeit nicht ausreichend auf die neuen Vorschriften vorbereitet und aufgeklärt werden, um die Meldungen erfolgreich durchzuführen. ‚Weiterhin ist die Art und Weise der Abwicklung für die Meldungen gänzlich ungeklärt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die extremen und lang anhaltenden Anlaufschwierigkei-ten bei der Einführung der Rinderdatenbank‘, fügt Schindler hinzu und kritisiert, dass in Rhein-land-Pfalz weder die Zuständigkeiten noch die Finanzierung der Meldungen geklärt seien.

Aus diesem Grund fordert der Bauernpräsident bis zur Klärung der notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Realisierung der Verordnung, dem vorliegenden Verordnungsentwurf in der derzeit vorliegenden Form nicht zuzustimmen, sondern für den ursprünglichen Entwurf des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zu unterstützen.

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