15. November 2002

DBV-Verbandsrat kritisiert Steuerpläne der Regierung

Themen: Archiv — info @ 16:11

Erhöhung der Kosten und Bürokratie befürchtet

Berlin (agrar.de) – Auf energische Gegenwehr des Verbandsrates des Deutschen Bauernverbandes (DBV) unter Leitung von Präsident Gerd Sonnleitner sind die geplanten Streichungen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§13 a Einkommensteuergesetz) und der Umsatzsteuerpauschalierung (§ 24 Umsatzsteuergesetz) gestoßen. Auf der Novembersitzung des Gremiums bewerteten die Präsidenten der Landesbauernverbände die steuerlichen und finanzpolitischen Vorschläge im Koalitionsvertrag als kontraproduktiv für die Wachstums- und Innovationskräfte in der Landwirtschaft. Die Land- und Forstwirte als Motor der Konjunktur auf dem Lande erhielten dadurch keinerlei Investitionsanreize. Verbesserte Reinvestitionsmöglichkeiten, wie zum Beispiel im § 6b Einkommensteuergesetz, fehlten völlig. Die Streichung der Umsatzsteuerpauschalierung schwäche zudem die Wettbewerbskraft im Vergleich zu den europäischen Nachbarn.

Dabei liegt die Land- und Forstwirtschaft mit ihren steuerlichen Pauschalierungsmöglichkeiten nach Ansicht der Bauernpräsidenten eigentlich ganz im Zeichen der Zeit. Jeder Politiker spreche von Vereinfachung und Transparenz der Steuergesetze. Nach dem Hartz-Konzept wird für die ‚Ich-AG’s‘ gerade eine Pauschalierung bei Gewinnen unter 25.000 Euro eingeführt. In der Land- und Forstwirtschaft dagegen sollten nach den Vorstellungen der Bundesregierung Betriebe mit solchen Gewinnen in ein aufwändiges Steuersystem gezwängt werden. Eine Streichung von §13a Einkommensteuergesetz und § 24 Umsatzsteuergesetz brächte den Betrieben weitere Bürokratisierung, das genaue Gegenteil des erklärten Zieles der Regierungskoalition. Erhebliche zusätzliche Buchführungskosten bis zu 2.000 Euro zehrten die mageren Unternehmensgewinne in der Landwirtschaft weiter auf. Besonders gravierend seien auch die langfristigen Folgen. Der DBV-Verbandsrat befürchtet sogar die Einstellung landwirtschaftlicher Tätigkeit in ertragsschwachen Regionen wie zum Beispiel in den Berggebieten und das Entstehen von Brachflächen.

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