29. Oktober 2002

Grüne Gentechnik: DBV drängt auf klare Kennzeichnungsregeln

Themen: Gentechnik,Umwelt — info @ 10:10

Wahlfreiheit bei Produkten sicherstellen und Koexistenz der Anbauverfahren zulassen

Berlin (agrar.de) – Der Deutsche Bauernverband (DBV) drängt auf klare und eindeutige Vorschriften für die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie Saatgut. Grundsatz muss sein, dass nur diejenigen Produkte gekennzeichnet werden, die tatsächlich gentechnisch veränderte Stoffe enthalten. Dies erklärte der DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born heute beim Perspektivforum zur Grünen Gentechnik in Bonn. Besonders wichtig sei, dass klare und praktikable Schwellenwerte für unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare Verunreinigungen konventioneller Erzeugnisse mit genveränderten Stoffen festgelegt werden. Aus Sicht des Bauernverbandes sei die in der EU diskutierte Ein-Prozent-Schwelle für Lebens- und Futtermittel realistisch.

Was kommt auf die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft im Zuge des weltweit steigenden Einsatzes der Grünen Gentechnik zu? Wie kann es gelingen, diese Entwicklung mit den gesellschaftlichen Anforderungen Deutschlands an den Umgang mit der Grünen Gentechnik in Einklang zu bringen? Beim Perspektivforum diskutieren namhafte Experten aus Wissenschaft, Pflanzenbau, Züchtung und Verarbeitung, wo die ‚Knackpunkte‘ liegen. Für die Landwirtschaft von besonderer Bedeutung sei, so Born, dass ökologische, konventionelle und gentechnisch basierte Anbaumethoden nebeneinander bestehen können. Es müsse ein sinnvolles Neben- und Miteinander aller Anbauverfahren möglich sein – aber gerade dafür seien nachvollziehbare Kennzeichnungs-Regelungen erforderlich. Nur sie stellten die Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern sicher.

Grüne Gentechnik wird bereits in vielen Teilen der Welt – und auch in Europa – in der Landwirtschaft und der Lebensmittelherstellung angewandt. Hefen für Gärprozesse, Enzyme zur Käseherstellung, Vitamine und viele Zusatzstoffe in der Lebensmittelherstellung werden auch mit Hilfe der Gentechnik gewonnen. Nur eine praktikable Kennzeichnungsregelung werde die Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher gewährleisten, erklärte Born. Für diese Position sieht er eine breite gesellschaftliche Unterstützung. Dies habe der Diskurs Grüne Gentechnik des Bundesverbraucherministeriums deutlich gemacht. Ebenso habe es eine breite Zustimmung dafür gegeben, dass es zwingend klare und praktikable Regelungen für die Koexistenz zwischen dem Anbau von genveränderten Pflanzen und dem konventionellem Anbau geben müsse. Der Deutsche Bauernverband hält – ebenso wie die übrigen Mitglieder der Warenkette ‚vom Acker bis zum Teller‘ – eine Koexistenz von Produktionsverfahren mit und ohne Gentechnik für möglich. Gerade das Miteinander und die gegenseitige Ergänzung der verschiedenen Systeme können die vom Verbraucher gewünschte Vielfalt der Produkte garantieren.

Born begrüßte, dass die Koalitionsvereinbarung im Kapitel ‚Grüne Gentechnik‘ ausdrücklich auf die Wahlfreiheit der Verbraucher abstellt. Allerdings dürfe dies kein Lippenbekenntnis bleiben, sondern die Bundesregierung müsse endlich dafür sorgen, dass auch tatsächlich gesetzliche Entscheidungen getroffen werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Der Bauernverband erwartet jetzt von der Politik klare Entscheidungen über die Rahmenbedingungen zur Nutzung der Grünen Gentechnik – das betrifft sowohl die Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht als auch die zügige Verabschiedung der Kennzeichnungsregeln auf EU-Ebene.

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