EU-Strategie für die europäische Fischzucht fördert den Arbeitsmarkt, den Verbraucherschutzes und eine gesunde Umwelt
Brüssel (agrar.de) – Die Europäische Kommission hat erstmals eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Fischzucht (Aquakultur) vorgestellt. Sie ist Teil einer Reihe von Kommissionsvorschlägen zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik.
Die Aquakultur kann in den Küstengebieten, die unter anhaltender Unterbeschäftigung leiden, die dringend benötigten Arbeitsplätze schaffen. Sie versorgt den Markt mit einem gleichmäßigen Angebot an sicheren, hochwertigen und preiswerten Fischereierzeugnissen. ‘Dabei verfolgt die Kommission zweifelsohne ehrgeizige Ziele. Wir wollen in den nächsten Jahren im Fischereisektor, der erhebliche Arbeitsplatzverluste hinnehmen musste, 8.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Aber mit unserer Strategie machen wir ebenfalls deutlich, dass die Förderung der Fischzucht nicht auf Kosten von Umwelt, Lebensmittelsicherheit oder Qualität gehen darf’, erklärte Franz Fischler, EU-Kommissar für Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums und Fischerei.
Fischler wird diesen Vorschlag dem Fischereirat vorlegen, der am 24. September tagt. Andere konkrete Reformvorschläge werden in Kürze folgen. Sie betreffen die Fischerei im Mittelmeer, die Verbesserung der wissenschaftlichen Gutachten, die Kontrolle und Überwachung der Fischereitätigkeit und die Fischerei außerhalb der EU-Gewässer.
Eine Strategie für einen wirtschaftlich unabhängigen Sektor
Die Strategie der Kommission umfasst drei Ziele:
- Schaffung sicherer Arbeitsplätze insbesondere in den fischereiabhängigen Gebieten: Ziel ist die Schaffung von 8.000 bis 10.000 Arbeitsplätzen (Vollzeitäquivalent) im Zeitraum 2003-2008.
- Erzeugung sicherer und hochwertiger Fischereierzeugnisse und Förderung hoher Tiergesundheits- und Tierschutzstandards.
- Sicherstellung der Umweltverträglichkeit dieses Sektors.
Hierzu schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor:
Sichere Arbeitsplätze
Die Aquakultur bietet Beschäftigungsalternativen für Fischer, die die Fangwirtschaft aufgegeben haben. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze in diesem Sektor soll insbesondere durch eine jährliche Steigerung der Erzeugung um 3,4 Prozent bis 4 Prozent erreicht werden.
Steigerung der Erzeugung: Die Steigerung der Erzeugung muss über die Diversifizierung durch die Zucht neuer Arten und die Verbesserung der Umweltverträglichkeit erfolgen. Zu diesem Zweck sollten Beihilfen auf Maßnahmen ausgerichtet werden, die vorhandene Betriebe stärken und die Aus- und Fortbildung, Überwachung, Forschung und Entwicklung zur Förderung sauberer Fischzuchttechniken fördern. Besondere Unterstützung sollten Aquakulturtätigkeiten erhalten, die in verstärktem Maß zum Umweltschutz beitragen. Die bestehenden Rechtsvorschriften für die ökologische Landwirtschaft werden auf die Aquakultur ausgedehnt.
Wettbewerb um geeignete Standorte: In einigen Gebieten wird das Wachstumspotenzial bereits durch den Wettbewerb um geeignete Standorte gebremst. So erheben die handwerklichen Fischerei, die Aquakultur und der Fremdenverkehr gleichermaßen Anspruch auf den knappen Raum. Nach Auffassung der Kommission sollte die Aquakultur in das integrierte Küstenzonenmanagement einbezogen werden, das am besten geeignet ist, die vielfältige Nutzung der Küstengebiete zu regeln.
Förderung der Nachfrage: Die Nachfrage nach Aquakulturerzeugnissen ließe sich durch neue Gütezeichen und Maßnahmen zur Verbesserung des Branchenimages fördern. Die Mitgliedstaaten erhalten Anreize, um Maßnahmen zur Sammlung und Weitergabe von Informationen zu fördern, da bessere Kenntnis zur besseren Vermarktung beiträgt. Die Fischzüchter werden angehalten, Partnerschaften aufzubauen, um ihr Angebot untereinander abzustimmen und auf diese Weise das Fehlen größenbedingter Kostenvorteile auszugleichen.
Soziale Erwägungen: Die Aquakultur spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Küsten und des ländlichen Raums und beim Versuch, den Niedergang der Küstengemeinden aufzuhalten. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Fördermittel für die Aquakultur im Rahmen der Halbzeitbewertung der EU-Strukturfonds in den Jahren 2003-3004 anzupassen. Die Kommission unterstreicht die Bedeutung der Erwerbstätigkeit von Frauen und fördert die Durchführung von Programmen des Europäischen Sozialfonds zur Verbesserung der Chancengleichheit in der Aquakultur.
Verbesserung der Verwaltung: Die Beteiligten müssen stärker in die Entwicklung der Aquakultur einbezogen werden. Angesichts des Fehlens spezieller Rechtsvorschriften für die Aquakultur – trotz einzelstaatlicher Maßnahmen zur Durchführung der EU-Richtlinien – gibt es Spielraum für die Entwicklung von Verhaltens- und Praxiskodizes zur Eindämmung der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen.
Sicherheit von Aquakulturerzeugnissen und Tierschutz
Öffentliche Gesundheit: Wegen der Notwendigkeit, den Verbrauchern einen hohen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, hat die Kommission die Rechtsvorschriften für die Lebensmittelhygiene neu gefasst. Für die Jahre 2004 und 2006 ist eine Überprüfung des Dioxingehalts von Lebensmitteln und Tierfutter vorgesehen, die darauf abzielt, die zulässigen Höchstwerte zu senken. Die derzeitige Überwachung und Kontrolle auf das Vorhandensein von Antibiotika und anderen Rückständen in Aquakulturerzeugnissen wird verschärft. Die schädliche Algenblüte, die die öffentliche Gesundheit bedroht und die Fischbestände schädigt, muss eingehender erforscht werden, weil sie eines der größten Hindernisse für die Schalentierzucht in Europa darstellt.
Tiergesundheit: Die Kommission wird in regelmäßigen Abständen die Rechtsvorschriften zur Tiergesundheit überarbeiten und vereinfachen. Außerdem schlägt sie vor, einige der bestehenden Arzneimittelvorschriften zu ändern, um den besonderen Erfordernissen der Aquakultur Rechnung zu tragen.
Tierschutz: Durch die Verbesserung der Haltungsbedingungen ließe sich die Einstellung der Öffentlichkeit zur Intensivhaltung verbessern. Die Kommission beteiligt sich zur Zeit an einer Initiative des Europarats zur Formulierung einer diesbezüglichen Empfehlung für Zuchtfische. Wenn diese Empfehlung angenommen ist, wird die Kommission den Erlass entsprechender Rechtsvorschriften prüfen.
Eine umweltverträgliche Aquakultur
Eindämmung der Umweltbelastung: Es muss nach Wegen gesucht werden, um die Umweltbelastung, die die intensive Fischhaltung verursacht, einzudämmen und die Beeinträchtigung der Wasserqualität in der Nähe von Aquakulturanlagen zu verhindern. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und die Fischzüchter auf, mit Unterstützung des FIAF die Einrichtung von Anlagen zur Abwasserbehandlung zu fördern.
Eindämmung der Risiken durch nichtheimische Arten und gentechnisch veränderte Organismen: Um den Verlust an biologischer Vielfalt zu verhindern, wird die Kommission Maßnahmen zur Regelung der Einführung nichtheimischer Arten vorschlagen, die mit dem Verhaltenskodex des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) im Einklang stehen. Außerdem prüft sie die Notwendigkeit besonderer Vorschriften für transgene Fische.
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und Umweltverträglichkeitsprüfung: Die Kommission wird prüfen, inwieweit die intensive Fischhaltung in die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, die potenziell umweltbelastende Tätigkeiten regelt, einbezogen werden kann.
Forschung: Die Forschung ist für die Aquakultur von entscheidender Bedeutung. Allerdings halten die hohen Kosten für Forschung und Entwicklung viele Aquakulturbetriebe davon ab, die notwendigen Investitionen in diesem Bereich zu tätigen. Es wäre daher denkbar, dass der FIAF Aquakulturbetriebe unterstützt, die in kleinem Umfang angewandte Forschung betreiben. Weitere Fördermittel werden voraussichtlich mit dem sechsten Forschungs-Rahmenprogramm bereitgestellt.
Hintergrund
Die Aquakultur ist schon seit langem in Europa eingeführt; das Aufkommen der intensiv betriebenen Fischhaltung ist dagegen eine relativ neue Entwicklung und unterliegt insofern den Preisschwankungen, die alle neuen, rasch wachsenden Zweige der Ernährungswirtschaft kennzeichnen. Ihre Zukunft wird davon abhängen, inwieweit sie wirtschaftlich unabhängig werden und sich auf die Umweltgegebenheiten einstellen kann.
Die Aquakultur in der EU bietet mit 57.000 Arbeitsplätzen (Vollzeitäquivalent) 80.000 Menschen eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung. Sie ist in der EU weit verbreitet und findet sich oft in ländlichen Gebieten oder Randlagen, die unter anhaltender Unterbeschäftigung leiden. Die wichtigsten Erzeugnisse der Aquakultur sind Fisch (Forelle, Lachs, Seebarsch und Goldbrasse) und Schalentiere (Miesmuscheln, Teppichmuscheln und Austern).
Im Jahr 2000 belief sich die Erzeugung auf 1.315.000 Tonnen und einen Wert von 2.500 Mio. Euro, das sind 17 Prozent der Menge und 27 Prozent des Wertes der gesamten Erzeugung des Fischereisektors in der EU. Mit dieser Strategie zur nachhaltigen Entwicklung macht die Kommission deutlich, welche Bedeutung sie dem Aquakultursektor beimisst.
Der Vorschlag der Kommission kann auf der Website der Generaldirektion Fischerei abgerufen werden.
Links zum Thema Fische und Fischerei.