27. September 2002

Bundesrat bittet Bundesregierung um konkrete Regelungen zur Haltung von Straußenvögeln

Themen: Archiv — info @ 13:09

Berlin (agrar.de) – In einer Entschließung hat der Bundesrat heute die Bundesregierung gebeten, umgehend von einer im Tierschutzgesetz enthaltenen Ermächtigung für Straußenvögel (Strauße, Emus und Nandus) Gebrauch zu machen.

Zur Begründung wird auf einen früheren Beschluss des Bundesrates verwiesen, in dem ein Verbot der Straußenhaltung gefordert worden war mit der Möglichkeit, auf Antrag Ausnahmen zuzulassen, sofern dieses dem Schutz der Tiere nicht zuwiderläuft. Der Bundesrat hält die damalige Forderung nach wie vor für berechtigt. Die tierschutzgerechte Haltung von Straußen sei unter den hier vorherrschenden Witterungsbedingungen nicht über generelle Haltungsanforderungen zu regeln, sondern Einzelfallprüfungen vorzubehalten.

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