28. August 2002

Verwaltungsvereinbarung für Soforthilfe zur Existenzsicherung steht

Themen: Archiv — info @ 15:08

Niedersachsen erster Unterzeichner, Abschlagszahlung fließt

Berlin (agrar.de) – Die Verwaltungsvereinbarung für die Auszahlung der Soforthilfe zur Existenzsicherung von Landwirten in Hochwassergebieten ist vom Bundesverbraucherministerium fertiggestellt und von Niedersachsen als erstem Land unterschrieben worden. Die Vereinbarung bezieht sich auf die Summe von 10 Millionen Euro vom Bund und 10 Millionen von den Ländern. Der Bund zahlt 60 Prozent als Abschlag sofort aus. ‚Das heißt, dass Herr Bartels das Geld ab morgen verteilen kann,‘ sagte Staatssekretär Dr. Martin Wille heute in Berlin. Niedersachsen erhält 15,7 Prozent oder einen Abschlag von 940.000 Euro.

Der größte Anteil von 27,5 Prozent dieser Mittel entfällt auf Sachsen, gefolgt von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit je 19,7 Prozent, Brandenburg mit 12,4 Prozent, Schleswig-Holstein mit 4,1 Prozent, Thüringen mit 0,6 Prozent und Hamburg mit 0,2 Prozent.

Anspruchsberechtigt sind Landwirte, deren kalkulierter Betriebsertrag 2002 um mehr als 30 Prozent – in benachteiligten Gebieten um mehr als 20 Prozent – unter dem Durchschnitt der drei Vorjahre liegt.

In Arbeit sind zwei weitere Verwaltungsvereinbarungen analog zu den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgesehenen Regelungen für gewerbliche Unternehmen: Eine für die Unterstützung der Schadensbeseitigung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben – sie umfasst ein Volumen von 40 Millionen Euro, je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen – und die andere zur Teilentschuldung von Investitionskrediten. Hier treten Bund und Länder mit je 7 Millionen Euro ein.

Links zum Thema Hochwasser.




   (c)1997-2017 @grar.de