23. August 2002

EU: 443 Mio. EUR für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Themen: Archiv — info @ 11:08

Brüssel (agrar.de) – Die Europäische Kommission hat zwei Entscheidungen über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen erlassen. Die erste Entscheidung betrifft die vorläufige Zuweisung von 443 Mio. Euro für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Wirtschaftsjahr 2002/2003. Mit der zweiten Entscheidung wird der für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 verbleibende Restbetrag (42 Mio. Euro von ursprünglich vorgesehenen 422 Mio. Euro) auf die diejenigen Mitgliedstaaten aufgeteilt, die zusätzliche Mittel beantragt hatten.

Gemäß der neuen Ratsverordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Wein (EG Nr. 1493/1999 vom 17. Mai 1999) können die Mitgliedstaaten vorläufige jährliche hektarbezogene Mittelzuweisungen für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beantragen.

Die Kommission legt diese vorläufigen Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten anhand objektiver Kriterien fest, wobei der Einzelfall und der jeweilige Bedarf sowie der Anteil des Mitgliedstaats an der Gesamtrebfläche der Gemeinschaft berücksichtigt werden. Mit der jetzigen Entscheidung der Kommission werden die vorläufigen hektarbezogenen Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 festgelegt Für dieses Wirtschaftsjahr stehen Mittel in Höhe von 443 Mio. Euro zur Verfügung. Die verfügbaren Mittel für die Wirtschaftsjahre 2000/2001 und 2001/2002 beliefen sich auf 380 bzw. 422 Mio. Euro.

Die vorläufigen Mittelzuweisungen können auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni übermittelten Ausgaben und revidierten Ausgabenprognosen unter Berücksichtigung des Ziels der Regelung und entsprechend den verfügbaren Mitteln angepasst werden. Den übermittelten Angaben zufolge haben die Mitgliedstaaten von den für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 verfügbaren 422 Mio. Euro insgesamt 380 Mio. Euro ausgegeben. Die verbleibenden 42 Mio. Euro wurden nun von der Kommission auf diejenigen Mitgliedstaaten aufgeteilt, die zusätzliche Mittel beantragt hatten. Der Restbetrag muss bis zum 15. Oktober verwendet werden.

Das Wirtschaftsjahr 2002/2003 wird das dritte Wirtschaftsjahr für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen sein. In den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren haben zahlreiche Weinbauern Interesse an dem Programm gezeigt. In den meisten Mitgliedstaaten wurden alle anfänglichen Erwartungen übertroffen.

Anhang: Fläche und Zuweisung von EU-Mitteln für die einzelnen Mitgliedstaaten für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 und Aufteilung des Restbetrags für 2001/2002

Fläche und Zuweisung von EU-Mitteln für die einzelnen Mitgliedstaaten für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 und Aufteilung des Restbetrags für 2001/2002

Mitgliedstaat: Fläche (ha); Mittelzuweisung 2002/2003 (Euro) Deutschland: 2.566 14.682.873 Griechenland: 1.050; 9.285.036 Spanien: 28.817; 157.285.185 Frankreich: 13.000; 95.000.000 Italien: 17.516; 123.935.139 Luxemburg: 11; 86.842 Österreich: 1.532; 10.565.980 Portugal: 3.766; 32.358.945 INSGESAMT: 68.258; 443.200.000

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