Hochwasser: Hinweise für landwirtschaftliche Unternehmen zur Schadensabwehr
Schwerin (agrar.de) – Im Hinblick auf das zu erwartende Hochwasser in einigen Teilen des Landkreises Ludwigslust, weist das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern Landwirtschaftbetriebe auf Besonderheiten bei den notwendigen Maßnahmen zur Schadensabwehr hin.
Beachtet werden sollten:
1) Verbringen von Tieren auf absolut nicht hochwassergefährdete Flächen:
Bei der Umsetzung oder Evakuierung von Tieren und einer Unterbringung von Tieren verschiedener Betriebe auf der gleichen Fläche oder im selben Stall muss auf den Gesundheitsstatus beider Herden geachtet werden, d.h. beide Herden müssen den selben Gesundheitsstatus aufweisen, um zusammen untergebracht werden zu können, ansonsten verliert die Herde mit dem höheren Status ihren Status. Deshalb sollte das Verbringen von Tieren immer in Abstimmung mit dem Veterinäramt erfolgen.
Die Flächen bzw. die neuen Standorte zur Unterbringung der Tiere müssen als absolut hochwasserfrei eingeschätzt werden, um nicht Gefahr zu laufen, dass eine zweite Evakuierung erforderlich wird. Auch sollte die Zugänglichkeit zu den Flächen auch bei hohen Wasserständen gegeben bleiben.
2) Sicherung von Pflanzenschutzmittelvorräten:
Pflanzenschutzmittel sind teure Betriebsmittel, die umweltgefährlich sind, wenn sie nicht ordnungsgemäß angewendet werden. Deshalb ist das Mögliche zu unternehmen, damit PSM Bestände nicht durch Hochwasser geschädigt und das Elbewasser nicht durch PSM verunreinigt wird. Es ist deshalb erforderlich, dass die Betriebe sicherstellen, dass ihre PSM Bestände sicher vor Hochwasser gelagert werden oder bei einer nicht auszuschließenden Gefährdung diese an nicht hochwassergefährdete Standorte verbracht werden.
3) Sicherung von Düngemittelvorräten:
Das zu Pflanzenschutzmitteln dargelegte gilt vergleichsweise auch für Düngemittel, insbesondere in hoch konzentrierter Form.
4) Sicherung der Futtervorräte:
Soweit es möglich und leistbar ist, ist auch die Sicherung von Futtermitteln geboten. Auch hier muss bei einer Umlagerung der neue Lagerplatz unbedingt Hochwasserfrei bleiben.
5) Vorsorge vor möglichen Stromausfällen:
Da nicht auszuschließen ist, dass auch in nicht direkt vom Hochwasser betroffenen Gebieten Stromausfälle eintreten können, ist es erforderlich bei einer notwendigen Stromversorgung für den Betrieb, z.B. zeitweilig zum Melken, Milchkühlung, Stallbelüftung, Vorsorge zu treffen.
6) Sicherung wichtiger Betriebsunterlagen:
Für die landwirtschaftliche Betriebsführung sind Aufzeichnungen und Dokumente von zunehmender Bedeutung. Deshalb ist bei einer Bedrohung von einzelnen Betriebsgebäuden die rechtzeitige Sicherung der dort vorhandenen Unterlagen und Daten notwendig.
7) Sicherung der Technik und anderer mobiler Betriebsmittel:
Alle geltenden Vorschriften zum Umgang oben genannter Stoffe sind selbstverständlich einzuhalten.
Bei Problemen und Schwierigkeiten, die nicht über Nachbarschafts- und zwischenbetriebliche Hilfeleistung gelöst werden können, wenden Sie sich unbedingt an das zuständige Katastrophenschutzzentrum des Kreises. Weder das Amt für Landwirtschaft noch das LM können direkt in irgendeiner Form Hilfestellung geben. Erforderliche Hilfen werden über das Katastrophenzentrum des Kreises und den Krisenstab der Landesregierung organisiert.
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