26. Juli 2002

Thalheim: Fälle gescheiterter LPG-Umwandlungen sauber aufarbeiten

Themen: Archiv — info @ 12:07

Staatssekretär warnt vor Spekulationen und pauschalen Wertungen

Berlin (agrar.de) – ‚Es kommt darauf an, Fälle von gescheiterten LPG-Umwandlungen auf Grundlage des geltenden Rechtes sauber aufzuarbeiten.‘ sagte Dr. Gerald Thalheim, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, anlässlich eines wirtschaftsrechtlichen Symposiums der Friedrich-Schiller-Universität heute in Jena. Mit Blick auf die Studie der Universität zur Umwandlung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) begrüßte er, dass mit den angekündigten Untersuchungsergebnissen nun Tatsachen auf den Tisch gelegt würden und so Lösungswege für dieses Problem erörtert werden könnten. Thalheim: ‚Damit wird der weiteren Spekulation und pauschalen Wertungen der Boden entzogen. Bisher galten Mängel bei der Umwandlung von LPG oft als Beleg für Fehler in der Vermögensauseinandersetzung. Dies kann aber – abgesehen von bestimmten Fällen nichtiger Umwandlungen – so pauschalisierend nicht unterstellt werden.‘

Thalheim erinnerte an die Sondersituation der LPG nach der Wiedervereinigung. Bei aller Sorgfalt, die bei der Umwandlung zu berücksichtigen sei, könne die Meßlatte von heute nicht an die Situation von damals angelegt werden. Der ostdeutschen Landwirtschaft sei seit der Wiedervereinigung eine bemerkenswerte Aufbauleistung gelungen. Noch 1989 habe es in der DDR insgesamt 4.530 LPG mit über 800.000 Mitgliedern und etwa einer Million Anspruchsberechtigten gegeben. Heute gebe es in den neuen Ländern rund 24.000 Einzelunternehmen, 3.200 Personengesellschaften und 3.300 Juristische Personen, die gut die Hälfte der Landwirtschaftlichen Nutzfläche bewirtschaften. Diese Strukturen böten eine solide Basis für den internationalen Wettbewerb, so Thalheim.

Interessant sei, aus welchen Gründen die LPG-Umwandlung beanstandet werde. Vor allem sei dies der mangelhaften Beratung in der Umwandlungsphase anzulasten. ‚Viele Anwälte, nicht wenige davon aus den alten Bundesländern, haben das Landwirtschaftsanpassungsgesetz ignoriert und gehofft, dass nicht zulässige Umwandlungen durch die Registereintragungen geheilt würden. Das hat sich als Trugschluss erwiesen‘, so der Staatssekretär. Bei der jetzt notwendigen Aufarbeitung dieser Fälle müssten sowohl der mehrheitliche Wille der Mitglieder für den eingeschlagenen Weg der Umwandlung ehemaliger LPG berücksichtigt als auch eine ordnungsgemäße Vermögensauseinandersetzung gesichert werden bzw. bleiben. Neben der Herstellung von Gerechtigkeit gehe es darum, die Arbeitsplätze in den offensichtlich nicht rechtmäßig zustande gekommen Unternehmen zu erhalten. Von dem Symposium erhoffe er sich konkrete Anregungen für alle Beteiligten, so Thalheim.

Forderungen nach einer Gesetzesänderung erteilte der Staatssekretär eine klare Absage. Die Rechtsprechung habe den Wortlaut des Gesetzes verfassungskonform ausgelegt, um die eigentumsrechtlich geschützten Mitgliedschaftsrechte der LPG-Mitglieder zu wahren. Diese zurecht gezogene verfassungsrechtliche Schranke werde der Gesetzgeber selbstverständlich achten. Sie dürfe auch nicht durch ein verspätetes ‚Heilungsgesetz‘ umgangen werden.

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