05. Juli 2002

Erntegetreide möglichst sauber abliefern

Themen: Archiv — info @ 15:07

Hannover (agrar.de) – Getreide gilt nach der nationalen Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LMHV) von 1999 bereits ab der Ernte als ein Lebensmittel. Das sollten Getreidebauern beachten, die unmittelbar vor der Ernte stehen. Denn seitdem müssen die beim Reinigen anfallenden Stäube, Spelzen und anderen Verunreinigungen gesondert erfasst und entsorgt werden. Konsequenz: Die Landwirte zahlen bei einem Teil der Vermarkter dafür einen Staubabzug, dessen Höhe sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Ein Kernelement der LMHV sind allgemeine Hygieneanforderungen für den Umgang mit Getreide – unter anderem an die Transportfahrzeuge und Lagereinrichtungen. Ziel ist, die Qualität von Getreide noch weiter zu erhöhen, was allerdings mit Kosten verbunden ist: Die beim Reinigen anfallenden Abgänge (darunter auch Unkrautsamen oder Schwarzbesatz) werden nun gesondert erfasst und kompostiert bzw. entsorgt. Um die Entsorgung zu finanzieren, müssen die Landwirte teilweise Abschläge pro Tonne Getreide zahlen. Da es gesetzliche Vorgaben für diese Staubabzüge nicht gibt, ist die Höhe der Abzüge Verhandlungssache zwischen Landwirten, Verarbeitern und Handel. Je nach Region fielen die Abzüge bisher ganz unterschiedlich aus. Die Landwirtschaftskammer Hannover hält eine Freigrenze von zum Beispiel 0,5 Gewichtsprozent Staubanteil für angemessen. Das bedeutet, dass erst bei einem höheren Reinigungsverlust eine Preisminderung erfolgt.

Die Kammer rät den Landwirten, sich vorher bei den Mühlen über die Höhe der Abschläge zu informieren. Nach Ansicht der Experten können die Landwirte selbst etwas tun, damit das geerntete Getreide möglichst sauber in die Mühle gelangt: Vor Erntebeginn sollten Dreschkorb- und Windeinstellung der Mähdrescher reguliert werden, so dass wenig Bruchkorn und ein geringer Spelzenanteil anfallen.

Links zum Thema Getreide.




   (c)1997-2017 @grar.de