EP-Umweltausschuss: GVO strenger kennzeichnen
Brüssel (agrar.de) – Für eine weitreichende EU-weite Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel hat sich der Umweltausschuss des EU-Parlaments am Dienstag in Brüssel ausgesprochen.
Gekennzeichnet werden sollen alle Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen, GVO enthalten oder aus GVO gewonnen werden. Das sind nach Schätzungen heute schon etwa 80 Prozent aller Lebensmittel, die europaweit im Handel sind. Nicht gekennzeichnet werden sollen allerdings jene Produkte, die zwar ebenfalls GVO enthalten, aber nur mit einem Anteil von bis zu 0,5 Prozent. Die Kommission hatte 1 Prozent als Toleranzschwelle vorgeschlagen. GVO ohne Zulassung in der EU dürfen nach Ansicht der Abgeordneten noch nicht einmal in Spuren gefunden werden.
Außerdem wollen die Ausschussmitglieder, dass auch Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Produkten gefüttert wurden, entsprechend gekennzeichnet wird. Auch Futtermittel-Vorprodukte, die GVO enthielten, müssten eindeutig etikettiert werden. Deren Hersteller müssten für einen Zeitraum von zehn Jahren Informationen über jede GVO-Transaktion für Prüfungszwecke speichern, forderte der Ausschuss.
Der Ausschuss hat sich mit knapper Mehrheit gegen die Kennzeichnung ‚GVO-frei‘ ausgesprochen. Sonst hätten nur die wenigen Hersteller, die künftig garantiert GVO-frei produzieren wollen, die Kosten der Kennzeichnung und das Risiko einer allfälligen Verunreinigung zu tragen, begründete die österreichische Abgeordnete Karin Scheele die Entscheidung. ‚Schon allein durch den Wind können genetisch veränderte Samen vom Nachbargrundstück aufs eigene Feld geweht werden, das heißt, dass jede GVO-freie Regelung auch Schwellenwerte für zufällige Verschmutzungen benötigte‘, fügte Scheele hinzu.
Als ‚glatte Irreführung der Konsumenten‘ bezeichneten hingegen Abgeordnete der GRÜNEN die vom Umweltausschuss angenommene neue Kennzeichnungsrichtlinie. ‚Der Konsument, der glaubt, dass jedes nicht gekennzeichnete Produkt auch tatsächlich GVO-frei ist, wird schlicht und einfach irregeführt‘, kritisierte Marilies Flemming. An dieser Tatsache hätte sich ihrer Meinung nach auch nichts geändert, hätte der Ausschuss einen Antrag der Grünen angenommen, die einen Schwellenwert von 0,25 Prozent forderten. Sie schlägt vor, die Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln nach einer einzigen Kategorie vorzunehmen, nämlich ‚GVO-frei‘. ‚Das werden in Zukunft wohl nicht mehr allzu viele Lebensmittel sein. Nur so hat der Konsument aber die absolute Garantie, keine GVO-Lebensmittel zu erhalten.‘
Der Bericht des Umweltausschusses des Parlaments wird nun dem Plenum des Parlaments zur Abstimmung vorgelegt.
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