26. Juni 2002

8000 Produkte tragen das staatliche Bio-Siegel

Themen: Archiv — info @ 16:06

Berlin (agrar.de) – Aktuell tragen über 8.000 Produkte von 588 Unternehmen das Bio-Siegel. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfache Orientierungshilfe bieten. Seine Botschaft lautet: ‚Dies ist ein Produkt des ökologischen Landbaus – es erfüllt die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung.‘ Die Verordnung schreibt Erzeugern und Verarbeitern vor, wie sie produzieren und welche Stoffe sie dabei verwenden dürfen. Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf auch nicht verwendet werden. Dasselbe gilt für die Verwendung von Zutaten, die nicht aus der Landwirtschaft stammen.

Die EG-Öko-Verordnung – und damit die Vorgaben für das Bio-Siegel – schreiben u.a. vor:

– Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln, – Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen, – Strenge Begrenzung der erlaubten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, um einen geringen Verarbeitungsgrad und so eine weitgehende Naturbelassenheit der Produkte zu gewährleisten, – Grundsätzliches Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, – Verzicht auf leicht lösliche mineralische Dünger, – Fütterung der Tiere ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern, – flächengebundene, artgerechte Tierhaltung (z. B. Freilandhaltung von Hühnern).

Genau wie für Lebensmittel der deutschen Bio-Anbauverbände gilt für das staatliche Bio-Siegel: Nur wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen, dürfen sie mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden (§ 1 Abs. 1 Öko-Kennzeichengesetz).

Bei Verstößen gegen die EG-Öko-Verordnung dürfen die betroffenen Erzeugnisse nicht mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Missbrauch ist nach den Vorschriften des Öko-Kennzeichengesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Damit ist das Bio-Siegel gegenwärtig das einzige Öko-Label, das unter strafrechtlichem Schutz steht. Unternehmen, die das Bio-Siegel nutzen möchten, müssen dies vor der erstmaligen Verwendung der Bio-Siegel-Informationsstelle anmelden. Bei fehlender Anmeldung drohen bis zu 30.000 Euro Geldbuße.

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