21. Juni 2002

Verbraucherinformations- und Neuorganisationsgesetz abgelehnt

Themen: Archiv — info @ 09:06

DBV: Bundesrat handelt konsequent

Berlin (agrar.de) – Der Deutsche Bauernverband (DBV) nimmt zur heutigen endgültigen Ablehnung der Gesetzentwürfe zur Verbraucherinformation und zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes durch den Bundesrat wie folgt Stellung: Beide Gesetzentwürfe waren schon bei den Beratungen im Bundestag von Fachexperten wegen schwerwiegender Mängel abgelehnt worden. Beanstandet wurde insbesondere bei dem Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, daß die überfällige Neuordnung des Verhältnisses zwischen Bund und Ländern bei der Durchführung von Verbraucherschutzvorschriften unterbleiben sollte. Das Verbraucherinformationsgesetz war von den Experten aus Städten und Kreisen als undurchführbar und trotz Kosten für die Verbraucherinformationen ineffizient kritisiert worden. Beide Gesetzentwürfe waren trotz dieser gravierenden Bedenken im Schnellverfahren durch den Bundestag verabschiedet worden. Deshalb ist die jetzige Ablehnung durch den Bundesrat nur konsequent.

Offen blieb heute, ob Bundesministerin Renate Künast mit den Bundesländern eine verfassungsrechtliche Auseinandersetzunge über Zustimmungspflichtigkeit beider Gesetzentwürfe riskiert. Der Bundesrat hat gegen die bislang von der Bundesregierung vertretene Rechtsauffassung beide Gesetze als sogenannte Zustimmungsgesetze behandelt, das heißt, sie von der Zustimmung des Bundesrates abgehängig gemacht. Sollte die Bundesministerin beide Gesetze noch einmal im Bundestag zur Abstimmung stellen, ist davon auszugehen, dass in der Sache abschließend erst durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden kann.

Information: Deutscher Bauernverband (DBV), Reinhardtstraße 18, 10117 Berlin, Tel.: 030-31904-239, Fax: 030-31904-431, E-Mail.

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