21. Juni 2002

DIB: Chance auf faire Wettbewerbsbedingungen verspielt

Themen: Archiv — info @ 14:06

Frankfurt (agrar.de) – Heute hat die abschließende Beratung zur Novellierung des Gentechnikgesetzes im Bundesrat stattgefunden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde angenommen. Dr. Jens Katzek, Geschäftsführer der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB), zeigte sich mit diesem Ergebnis unzufrieden. ‚Die Novelle setzt die wesentlichen in der EU-Anwendungsrichtlinie vorgesehenen Verfahrenserleichterungen nicht um‘, so Katzek. ‚Gegenüber dem bestehenden Gentechnikgesetz wurde die Novelle sogar an allen Ecken und Enden verschärft. Die positiven Erfahrungen mit der Technologie wachsen, doch die gesetzlichen Regulierungen werden härter – wo bleiben da Logik und Verlässlichkeit der Politik‘.

Die Novellierung des Gentechnikgesetzes hat zum Ziel, die EU-Anwendungsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie bezieht sich auf gentechnische Arbeiten in geschlossenen Systemen, das heißt vor allem auf die Erforschung oder Produktion von Arzneimitteln oder Feinchemikalien. Da die Verwaltungsverfahren in keinem sinnvollen Verhältnis mehr zum Risiko stehen, sieht die EU-Anwendungsrichtlinie Verwaltungsvereinfachungen vor. Die DIB fordert faire Wettbewerbsbedingungen und somit Verfahrenserleichterungen auch für Deutschland. Sie hatte sich daher für eine konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie ausgesprochen.

Obwohl die Bundesregierung in ihrem aktuellen Bericht zur Gentechnik die langjährigen positiven Erfahrungen mit dieser Technologie unterstreicht und sie auf breiter Basis finanziell fördert, werden nach dem heutigen Bundesratsbeschluss die entscheidenden Deregulierungen nicht oder nur halbherzig in deutsches Recht übernommen. Zum Beispiel reicht es der Novelle zufolge nicht aus, gentechnische Arbeiten der niedrigsten Sicherheitsstufe der Behörde nur noch anzuzeigen – die Arbeiten müssen weiterhin angemeldet werden. Dies ist mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand und zeitlichen Verzögerungen verbunden.

Laut Katzek wird die Entscheidung des Bundesrats Wettbewerbsnachteile für Deutschland zur Folge haben – vor allem denjenigen Ländern gegenüber, die die EU-Anwendungsrichtlinie konsequent umsetzen. Katzek: ‚Wenn Deutschland im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe, Technologien und Produkte in der Biotechnologie wirklich mithalten will, brauchen Wirtschaft und Wissenschaft faire Rahmenbedingungen. Mit der Novellierung des Gentech-nikgesetzes hat die Bundesregierung eine entscheidende Chance verspielt, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen‘.

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