03. Mai 2002

Sachsen: Milchproduktion pro Kuh erhöhte sich in zehn Jahren um 70 Prozent

Themen: Archiv,Milch — info @ 11:05

Dresden (agrar.de) – Jede der 210.900 sächsischen Milchkühe gab im Jahr 2001 durchschnittlich 19,8 Kilogramm Milch pro Tag. Dies ist eine Jahresleistung von 7.215 Kilogramm. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurde damit die Vorjahresleistung um 111 Kilogramm bzw. knapp zwei Prozent überboten und ein neues Rekordergebnis erreicht. In den letzten zehn Jahren erhöhte sich die jährliche Milchleistung um 2.965 Kilogramm bzw. 70 Prozent.

In Sachsen wurden 2001 fast 1,522 Millionen Tonnen Milch erzeugt. Das sind 20.700 Tonnen (ein Prozent) weniger als im Vorjahr. Der durchschnittliche Milchkuhbestand verringerte sich binnen Jahresfrist um 6.200 Kühe (drei Prozent). Die aktuelle Viehzählung vom November 2001 weist für den Freistaat Sachsen nur noch 207.900 Milchkühe aus. Die Ursachen liegen in der feststehenden Milchquote von rund 1,5 Millionen Tonnen und in den steigenden Milchleistungen je Tier. Folglich wird die festgesetzte Produktionshöchstmenge an Milch mit immer weniger Milchkühen erreicht.

Mit 1,475 Millionen Tonnen wurde der größte Teil der Milch (97 Prozent) an Molkereien und Händler verkauft. Weitere 44.300 Tonnen gingen in den Erzeugerbetrieben zur Verfütterung. Geringe Mengen wurden auf dem Wege der Direktvermarktung (1.500 Tonnen) bzw. in den Haushalten der Produzenten (450 Tonnen) selbst verbraucht.

Rund 1,325 Millionen Tonnen der verkauften Milch (90 Prozent) kamen in sächsischen Molkereien zur Verarbeitung. Gut fünf Prozent (76.800 Tonnen) gingen nach Sachsen-Anhalt und knapp fünf Prozent (67.200 Tonnen) fanden in Bayern ihren Käufer. Geringe Mengen wurden nach Brandenburg (5.000 Tonnen) und Thüringen (1.500 Tonnen) verkauft.

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Im Regierungsbezirk Chemnitz wurden 44 Prozent der sächsischen Milch erzeugt. Aus dem Regierungsbezirk Dresden stammten 37 Prozent und der Regierungsbezirk Leipzig steuerte 19 Prozent der erzeugten Milch bei. Die meisten Milchkühe (18 400) und die größte Milchmenge (133 500 Tonnen) wurden 2001 im Landkreis Freiberg abgerechnet. Die höchsten Milchleistungen erbrachten die Kühe in den Kreisen Chemnitzer Land und Döbeln mit 8 057 bzw. 8 052 Kilogramm.

Den Vergleich mit anderen Bundesländern brauchen die sächsischen Kühe nicht zu fürchten. Im Jahr 2000 wurde in Sachsen mit 7 104 Kilogramm je Kuh die höchste Milchleistung aller Bundesländer ausgewiesen. Bundeszahlen für 2001 liegen noch nicht vor.

RLV: Zahl der Auszubildenden rückläufig

Themen: Archiv — info @ 11:05

Bonn (agrar.de) – Die Zahl der Auszubildenden im Beruf Landwirt/in hat im Jahr 2001 im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 Prozent abgenommen. Dies meldet der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn. Von den insgesamt über 600.000 neuen Ausbildungsverträgen wurden 14 037 in der Landwirtschaft abgeschlossen. Für das Jahr 2001 wurde insgesamt ein Rückgang bei der Zahl der Ausbildungsverträge von 2,2 Prozent verzeichnet.

Ungeregelte Arbeitszeiten oder die unter Umständen körperlich schwere Arbeit halten Jugendliche oft davon ab, eine Ausbildung in einem der zahlreichen Agrarberufe zu beginnen. Entscheiden sich junge Menschen für eine Ausbildung zum Beispiel als Landwirt/in, Forstwirt/in, Molkereifachmann/-frau oder Pferdewirt/in, sollte ihnen in jedem Fall die Arbeit in Natur und Umwelt Spaß machen. Die Freude im Umgang mit Tieren ist für einen Teil der Berufe ebenfalls wichtige Vorraussetzung.

Des weiteren gefragt sind Selbständigkeit, Eigenverantwortung, Organisationsgeschick und technisches Verständnis. Obwohl die Auszubildenden körperlich belastbar sein sollten, ist die Arbeit bei weitem nicht mehr so schwer wie noch vor Jahrzehnten. Der technische Fortschritt habe in vielen Bereichen zu einer spürbaren Entlastung der Arbeitnehmer geführt, so der RLV.

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Euronatur: Gentechnikfleisch wird Alltagskost

Themen: Archiv — info @ 09:05

Stuttgart (agrar.de) – Der Sonntagsbraten aus Gentechnik­fleisch droht zur Alltagskost zu werden. Darauf hat jetzt die Umweltstiftung Euronatur bei der Vorstel­lung der Taschenbuchausgabe des Buch-Reports ‚Futter fürs Volk‘ hingewiesen. Derzeit werde in Brüssel der Weg für einen großflächigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirt­schaft geebnet. Verbraucheraspekte würden dabei in weiten Teilen den Interessen der Gentechnikin­dus­trie geopfert, beklagt die internationale Umwelt­stiftung.

Die EU Kommission plane derzeit, das bestehende Moratorium für die Ausbringung von gentechnischen Pflanzen aufzuheben und damit die Gentechnik in der Landwirtschaft zuzulassen. Um den großen Vorbehal­ten der Verbraucher gegenüber der Gentechnik zu begegnen, soll gleichzeitig eine Kennzeichnungs­regelung dafür sorgen, dass der Konsument zwischen gentechnisch veränderten und gentechnischfreien Produkten unterscheiden kann. Was sich auf den ersten Blick gut anhört, hat nach Angaben der Stiftung einen ganz gewaltigen Haken. Denn die Kennzeichnungspflicht soll zwar auch für die Futtermittel gelten, welche die Bauern verfüttern. Doch am Futtertrog soll dann die Klarheit enden. Denn alle tierischen Produkte, das Fleisch, die Milch oder die Eier sogar von Tieren, die zu 100 Prozent mit gentechnisch verändertem Futtermittel gefüttert werden, brauchen nicht gekennzeichnet zu werden.

‚Damit werden die Verbraucher irregeführt und zu willenlosen Konsumenten gestempelt‘, so Euronatur-Präsident Claus Peter Hutter. Dies sei der Kniefall der EU vor dem Wirtschaftsinteresse der immer mäch­tigeren Gentechnikunternehmen, so Hutter weiter. Diese hätten gar nicht den Bereich der pflanzlichen Lebensmittel im Auge, weil sie wissen, dass die Verbraucher diese Produkte mit großer Mehrheit ablehnen. Folglich wittern sie ihre Chance im Bereich der Futtermittel, ein Markt, der weltweit allein bei Eiweißpflanzen mehr als 55 Milliarden Euro pro Jahr umfasse.

Für Hutter ist der ‚Sonntagsbraten aus Gentechnik­fleisch‘ nur ein weiterer Baustein bei der zuneh­menden Industrialisierung der Nahrungsmittelpro­duktion. Mehr und mehr gehe die Qualität der Lebensmittel verloren, sie degradieren mehr und mehr zum ‚Futter fürs Volk‘. Der Verbraucher zahle heute vielfach für konventionelle Ware weit höhere Preise als für Bioprodukte. Ein Beispiel hierfür seien Pfanni`s Bratkartoffeln aus der Dose. Der Zentner koste umgerechnet fast 150 EUR, während Biokartoffel für 30 EUR zu kaufen seien.

Die Zusammenhänge zwischen Verbrauchertäuschung, Nahrungsmittelindustrie und verfehlter europaweiter Agrarpolitik mit einer Zunahme ernährungsbedingter Krankheiten und dem Verschwinden früher weit verbreiteter Tier- und Pflanzenarten sind mit zahlreichen Beispielen im jetzt erschienenen Taschenbuch ‚Futter fürs Volk – Was die Lebensmit­telindustrie uns auftischt‘ belegt und zusammen­gefasst. Auf 400 Seiten geben die Autoren Volker Angres, Claus-Peter Hutter und Lutz Ribbe nicht nur Einblicke in den skandalösen Umgang mit Tieren und Lebensmitteln, sondern auch zahlreiche Tipps für gesunde Ernährung und den mehr denn je notwendigen kritischen Verbraucherblick.

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Weniger Auszubildende in land- und forstwirtschaftlichen Berufen

Themen: Archiv — info @ 09:05

Bonn/Berlin (agrar.de) – Zum Jahresende 2001 befanden sich in Deutschland 37.530 Jugendliche in einer landwirtschaftlichen Ausbildung. Das waren 4,3 Prozent weniger als im Vorjahr, teilt das Bundesverbraucherministerium mit. Dabei ging die Zahl der Jugendlichen, die einen landwirtschaftlichen Beruf erlernen wollen, in fast allen Ausbildungssparten zurück. Unter den bedeutenderen Berufen erfreuten sich lediglich die Berufe Tierwirt/-in (+ 0,5 Prozent), Pferdewirt/-in (+ 0,6 Prozent) und Molkereifachmann/-frau (+ 1,7 Prozent) eines gestiegenen Interesses.

Rund ein Viertel der Auszubildenden waren Frauen (10.223 Personen bzw. 27,2 Prozent). Besonders gefragt waren bei ihnen die Berufe der Tierwirtin (Anteil Frauen: 61,6 Prozent) sowie der Pferdewirtin (79,5 Prozent). Überproportional vertreten waren Frauen auch als Auszubildende in den Gärtnerberufen insbesondere im Zierpflanzenbau (51,6 Prozent) sowie – neben der ländlichen Hauswirtschaft (99,7 Prozent) – in den Laborantenberufen (86,2 Prozent).

Im früheren Bundesgebiet verringerte sich die Zahl der Auszubildenden in landwirtschaftlichen Berufen um 3,9 Prozent auf 25.006. Die Zahl der Azubis ging im Beruf Landwirt um 7,2 Prozent, in den Gärtnerberufen um 3,3 Prozent zurück. Einen Anstieg verzeichneten die Ausbildungszahlen in den Berufen Tierwirt/-in (+ 3 Prozent); Revierjäger/-in (+ 18 Prozent), Molkereifachmann/-frau (+ 2,3 Prozent) und Gartenbaufachwerker/-in (+ 3,6 Prozent), wogegen sie in allen anderen landwirtschaftlichen Berufen konstant oder rückläufig waren.

In den neuen Ländern wurden 2001 mit insgesamt 12.524 Auszubildenden 5,1 Prozent weniger junge Menschen in den Berufen der Landwirtschaft ausgebildet als im Vorjahr. Verzeichneten die Gärtner im Jahr 2000 noch einen Zuwachs von 19,6 Prozent, ging die Zahl der Auszubildenden in den Fachsparten der Gärtnerberufe 2001 um 7,2 Prozent zurück, die Zahl der Gartenbaufachwerker um 11,3 Prozent. Die Zahl der angehenden Landwirte verringerte sich um 4,3 Prozent auf 3.142. Merkliche Zuwächse gab es dagegen bei den Landwirtschaftsfachwerkern (+ 28 Prozent) sowie den Pferdewirten (+ 3,8 Prozent).

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02. Mai 2002

Europäische Kommission erlässt klarere Etikettierungsvorschriften für Wein

Themen: Anbauflächen,Erntebericht,Statistik,Wein — info @ 16:05

Brüssel (agrar.de) – Die Europäische Kommission hat neue Etikettierungsvorschriften für Wein erlassen, die ab 1. Januar 2003 gelten. Neben den verbindlichen Angaben wie Alkoholgehalt, Losnummer oder Name des Abfüllers wird die Verwendung fakultativer Angaben wie Erzeugungsmethoden, traditionelle Begriffe, Lagenbezeichnung oder Jahrgang geregelt. Der Beschluss umfasst auch Bestimmungen zum Schutz traditioneller Bezeichnungen von Wein in ihrer Originalsprache. So ist beispielsweise der Begriff ‚Vintage‘ für Likörwein geschützt, doch bei gewöhnlichem Wein kann er uneingeschränkt verwendet werden.

Die Regelung unterscheidet zwischen traditionellen Begriffen, die einer Spezifikation entsprechen, und solchen, die sich auf eine bestimmte geographische Angabe beziehen. Mit der neuen Verordnung werden bisher unterschiedliche Regelungen für die verschiedenen Weinarten harmonisiert. Für alle Weinkategorien und Weinerzeugnisse einschließlich Drittlandsweine gelten in der EU künftig gleiche Etikettierungsregeln.

‚Dieses umfassende Regelwerk bietet dem Verbraucher bessere Informationen über die angebotenen Weine. Der heutige Beschluss bedeutet auch einen entscheidenden Schritt zum besseren Schutz der Erzeugerinteressen, zur Stärkung des EU-Binnenmarkts und zur Förderung von Qualitätswein‘, erklärte Franz Fischler als zuständiger Kommissar für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei.

Der Rechtsform nach handelt es sich um eine Durchführungsverordnung der Kommission zu der Grundverordnung des Rates hinsichtlich der Beschreibung, der Bezeichnung, der Aufmachung und des Schutzes von Weinbauerzeugnissen.

Verbindliche Angaben

In der Grundverordnung sind die verbindlichen Etikettierungsangaben wie Handelsbezeichnung, Inhaltsvolumen, Alkoholgehalt, Losnummer und Name des Abfüllers, Lieferanten und/oder Importeurs festgelegt. Die Kommissionsverordnung regelt deren Verwendung im Einzelnen, z. B. die Angabe des Alkoholgehalts einschließlich Toleranzen, wo die bisherige Regelung beibehalten wurde.

Fakultative, aber geregelte Angaben

Auch diese Angaben sind in der Grundverordnung festgelegt und ihre Verwendung wird nun in der Kommissionsverordnung näher geregelt. Einige sind für alle Weine erlaubt, so die Namen der Marktbeteiligten, der Erzeugnistyp (trocken, mild, usw.) oder eine bestimmte Farbe neben der üblichen Einstufung rot/weiß/rosé.

Hinweise auf Jahrgang, Rebsorte, Auszeichnungen, Herstellungsverfahren, traditionelle Begriffe, Lagebezeichnungen und Abfüllort sind Weinen mit geografischer Angabe vorbehalten.

In bestimmten Fällen sind EU-einheitliche Regeln festgelegt, so beim Erzeugnistyp, wo der jeweilige Zuckergehalt gleichermaßen für alle in der EU hergestellten oder importierten Weine gilt. Bei anderen Angaben wird die Regelung im Einzelnen den Erzeugerländern – EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern – überlassen.

Zusätzliche Angaben

Zusätzliche Hinweise neben den verbindlich oder fakultativ geregelten Angaben sind auf dem Etikett zulässig, sofern sie den Verbraucher nicht irreführen.

Traditionelle Begriffe

Zur Verhinderung von Missbräuchen und im Interesse des lauteren Wettbewerbs, des Verbraucherschutzes und der Markttransparenz sind traditionelle Begriffe den betreffenden Weinen vorbehalten.(4)

Manche traditionellen Begriffe sind so eng an den geographischen Ursprung verknüpft, dass sie der Definition für geographische Angaben im TRIPs genügen. Deshalb sieht die neue Verordnung den ausschließlichen Schutz dieser Begriffe nach den TRIPs-Vorschriften vor. Traditionelle Begriffe für Weine aus der EU sind auf dem Binnenmarkt weiterhin geschützt. Ferner wird der Schutz für alle Weinarten einheitlich nach objektiven Kriterien geregelt. Er gilt nur für Begriffe, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind, in ihrer Originalsprache und für die betreffende Weinart. So ist der Begriff „Vintage“ nur für Likörweine, nicht aber für Wein generell geschützt. Der Schutz gilt auch für alle bereits existierenden Markennamen im EU-Gebiet.

Zu den traditionellen Begriffen zählen z.B. Ruby, Tawny oder Vintage für Portwein, Amarone für ‚Valpolicella‘, Gutturnio für ‚Colli Piacentini‘ oder Lacryma Christi für ‚Vesuvio‘ aus Italien.

Weine aus Drittländern und geographische Angaben

Die Verwendung geographischer Angaben wird von den Erzeugerländern geregelt, dabei gilt für Wein aus Drittländern die gleiche Behandlung wie für EU-Weine. Die neuen Bestimmungen entsprechen voll und ganz den TRIPs-Verpflichtungen. WTO-Mitglieder können geographische Angaben verwenden, wenn sie der Definition im TRIPs genügen. So ist die Verwendung homonymer geographischer Angaben nach den TRIPs-Vorschriften erlaubt.

Flaschenformen

Die Verordnung schützt bestimmte Flaschenformen wie ‚Bocksbeutel‘ in Deutschland oder ‚Flute d’Alsace‘ in Frankreich.

Hintergrund

Im Zuge der Agenda 2000 wurde die Gemeinsame Marktorganisation für Wein 1999 grundlegend überarbeitet. Die neue Grundverordnung bezweckte unter anderem, ein besseres Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem EU-Markt zu sichern, neue Absatzmöglichkeiten durch die Erzeuger zu nutzen und längerfristig einen wettbewerbsfähigeren Weinsektor in der EU zu erreichen. Sie gilt für frische Weintrauben außer Tafeltrauben, Traubensaft und -most, Wein aus frischen Trauben (einschließlich Schaumwein, Likörwein, Perlwein), Weinessig, Tresterwein und Weintrub. Die grundlegenden Etikettierungsregeln sind in Titel V Kapitel II und in Anhang VII und VIII festgelegt, wobei in vielen Fällen der Erlass von Durchführungsbestimmungen durch die Kommission vorgesehen ist. Die neue Etikettierungsverordnung der Kommission ist die neunte und letzte Durchführungsverordnung im Rahmen der reformierten Marktordnung und ersetzt vier bestehende Kommissionsverordnungen.

Links zum Thema Wein, Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

WLV: Beitrag der „Welt am Sonntag“ stellt Schweinehalter zu unrecht an den Pranger

Themen: Archiv — info @ 16:05

Münster (agrar.de) – Ein Beitrag der ‚Welt am Sonntag‚ vom 28. April unter der Überschrift ‚Die schlimme Qual der Schweine‘ stellt nach Mitteilung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) einen nicht hinzunehmenden Angriff auf die Halter von Schweinen in ganz Deutschland dar. Schweinemäster wie Ferkelerzeuger werden darin auf ganzer Linie zu Tierquälern erklärt. In einem Schreiben an die Redaktion der WamS äußerte WLV-Präsident Franz-Josef Möllers sein Entsetzen über die wirklichkeitsfremde Darstellung der Schweinehaltung. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: ‚Ihr Artikel ist nicht nur tendenziösen Berichten bestimmter Tierschutzorganisationen auf den Leim gegangen, die mit dem vermeintlichen Leid der Tiere ihr Geld machen, er lässt darüber hinaus jede sorgfältige Recherche vermissen.‘

Mit Hilfe von Grafiken wird in dem Beitrag der Sonntagszeitung u.a. unterstellt, so der WLV, dass Schweine aufgrund ihres Gewichtes und der Beschaffenheit der Stallböden am Ende der Mast nicht mehr stehen könnten und durch den Transport zum Schlachthof über sehr weite Entfernungen ohne Nahrung und Wasser gequält würden. ‚Landwirte, die den Artikel gelesen haben, sind zurecht wütend über diesen Beitrag der Welt am Sonntag,‘ betonte der WLV-Präsident, weil er alle Schweinehalter als Tierquäler verunglimpft und sie in ihrem Berufsethos verletzt. Alle Tierhalter, so Möllers, müssten gesetzliche Bestimmungen einhalten, seien es die Vorschriften nach dem Tierschutzgesetz, die Viehverkehrs-Verordnung oder die EU-Richtlinie zur Schweinehaltung. Einige Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, hätten daneben eigene Vorschriften erlassen, die zum Teil deutlich über die alte Schweinehaltungsverordnung hinaus gehen und in weiten Teilen von der Landwirtschaft mitgetragen werden.

Im übrigen sei die bundesweite Schweinehaltungsverordnung nicht deshalb außer Kraft gesetzt worden, weil sie laut Bundesverbraucherschutzministerium ’so bescheiden war‘, sondern weil das Bundesverfassungsgericht die Hennenhaltungsverordnung aus formaljuristischen Gründen für nichtig erklärt hat und Landes- wie Bundesregierung aus gleichem Grund die Schweinehaltungsverordnung aufgehoben haben.

In einem Schreiben an die WamS-Redaktion hat WLV-Präsident Möllers seine Bereitschaft erklärt, in einer öffentlichen Diskussion mit Tierschutzorganisationen, Wissenschaftlern und Politikern das in dem Artikel vom vergangenen Sonntag gezeichnete falsche Bild von der Schweinehaltung zu korrigieren.

Weitere Reaktionen zum Thema:

Offener Leserbrief – Prof. Dr. M. Wähner, Hochschule Anhalt (FH) %url4%Offener Brief%/% – Detlef Breuer, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord-Westdeutschland e.V. (ISN) %url5%Offener Leserbrief%/% – Prof. Dr. Steffen Hoy, Universität Gießen

Der größte Anteil der EU-Fläche wird landwirtschaftlich genutzt

Themen: Archiv — info @ 10:05

Hannover (agrar.de) – Ob als Grünland oder Ackerboden – Die Landwirtschaft liegt bei der Nutzung von Flächen in der EU an erster Stelle. Der niedersächsische Landvolk-Pressedienst zitiert Ergebnisse des Statistischen Amtes der EU (Eurostat) zur Bodenbedeckung und -nutzung in 2001. In 13 EU-Ländern, Großbritannien und Irland wurden nicht einbezogen, wurden demnach insgesamt 38,7 Prozent der Bodenfläche zur landwirtschaftlichen Produktion genutzt. 26,5 Prozent des Gesamtareals beanspruchten Ackerflächen, 9,8 Prozent entfielen auf Dauergrünland. ‚Grün‘ ging es auch auf den 33,3 Prozent der Fläche zu, die dem europäischen Wald zur Verfügung standen. Einen großen Posten machen mit 19,23 Prozent Flächen aus, für die keine Nutzung erkennbar war. Dies ist zum einen auf geografische Bedingungen, wie beispielsweise Höhenlagen in den Alpen, und zum anderen auf die vorherrschende Bodenbedeckung, wie Heideflächen oder Binnengewässer, zurückzuführen. Auf Freizeit und Sport entfielen 3,2 Prozent der Areale. Dagegen beanspruchten Siedlungen mit 2,1 Prozent ebenso viel Fläche wie Transport, Verkehr, Lagereinrichtungen und Schutzbauten.

Der Anteil der landwirtschaftlichen genutzten Areale schwankte erheblich. Während er in Schweden und Finnland mit bis zu zehn Prozent der Bodenfläche relativ gering war, machte er in Dänemark fast zwei Drittel der Flächen aus. In Portugal und Österreich diente rund ein Drittel des Areals landwirtschaftlichen Zwecken, während in den anderen Nationen rund die Hälfte der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt wurde. Bei den forstwirtschaftlichen Flächen lagen Schweden und Finnland mit jeweils mehr als der Hälfte des Gesamtareals vorn. Deutschland befand sich in der Gruppe der Mitgliedstaaten, in denen jeweils mehr als 20 Prozent der Fläche für die Forstwirtschaft zur Verfügung standen. Den niedrigsten Anteil wiesen die Niederlande mit drei Prozent und Dänemark mit rund zwölf Prozent auf.

Der ‚Flächenhunger‘ der außerlandwirtschaftlichen Nutzungsarten ist jedoch gerade in Deutschland erheblich. So wurden 2001 allein in Niedersachsen rund 6.000 Hektar aus der landwirtschaftlichen Produktion herausgenommen und für Siedlungs- und Verkehrszwecke verbraucht. Damit wurden umgerechnet täglich etwa 16,4 Hektar der Agrarproduktion entzogen und verbaut. Nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen der Bodennutzungshaupterhebung des Statistischen Landesamtes wurden 2001 noch 2,622 Millionen Hektar land-wirtschaftlich genutzt. Davon entfielen 1,808 Millionen Hektar auf Ackerland und 796.000 Hektar auf Dauergrünland. Hinzu kommen 1,07 Millionen Hektar Waldflächen sowie knapp 11.300 Hektar Gewässer.

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