17. Mai 2002

Greenpeace: Brüssel verheimlicht brisante Gentechnik-Studie

Themen: Gentechnik,Mais — info @ 14:05

Gen-Pflanzen könnten Landwirtschaft in Europa massiv gefährden

Brüssel/Hamburg (agrar.de) – Die herkömmliche Landwirtschaft würde durch den Anbau genmanipulierter Pflanzen massiv gefährdet, die Kosten für konventionelle Bauern und Öko-Landwirte erheblich steigen. Das ist das alarmierende Ergebnis einer geheim gehaltenen Studie für die EU-Kommission, die der Umweltorganisation Greenpeace vorliegt. Zwar sind die Äcker in Europa derzeit weitgehend gentechnikfrei. Auch in Lebensmitteln lassen sich Gen-Mais oder Gen-Soja kaum finden. Brisanz erhält die Studie durch den vehementen Versuch der Industrie, den Anbau neuer Gen-Pflanzen in Europa durchzusetzen.

Wenn Gen-Pflanzen der Studie zufolge nur etwa 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche bedecken und sich von dort ausbreiten würden, ließe sich Saatgut nicht mehr sauber halten. Um die Verseuchung mit Gen-Pollen zu vermeiden, würden den Landwirten zusätzliche Kosten von bis zu 40 Prozent entstehen. Kleinere Betriebe wären von den Kosten für die aufwändigen Maßnahmen besonders getroffen. Ökologischer Landbau wäre nur noch mit großen Einschränkungen möglich. Für den Verbraucher hieße dies, dass er nur noch schwer Lebensmittel ohne genmanipulierte Bestandteile finden würde.

‚Die Industrie lügt. Sie tut so, als wollte sie uns Verbrauchern auch in Zukunft die Wahl lassen zwischen Gen-Food und richtigen Lebensmitteln‘, sagt Christoph Then, Gentechnik-Experte von Greenpeace. ‚Sie will uns die Gefahren der Gentechnik aufzwingen. Die Kosten werden denjenigen aufgebürdet, die gentechnikfrei wirtschaften wollen. Die EU darf dem Druck der Gen-Konzerne nicht nachgeben und es dürfen keine Gen-Pflanzen auf den Acker kommen.‘

Die Studie des ‚Institute for Prospective Technological Studies‘ des ‚EU Joint Research Centre‘ wurde im Januar abgeschlossen. Sie stützt sich im wesentlichen auf Computermodelle und untersucht die Folgen für den Anbau von Raps, Mais und Kartoffeln. Untersucht wird u.a. wie die normale Produktion parallel zum Anbau von Gen-Saaten aufrecht zu erhalten sei.

Der Konflikt um die Zukunft der Gentechnik auf den europäischen Äckern spitzt sich in diesen Wochen zu: Die Industrie fordert von der EU Gesetze, nach denen Saatgut nicht gekennzeichnet werden muss, wenn es mit Gentechnik verunreinigt ist. Obwohl die Mehrheit der Verbraucher in Europa Gentechnik in Lebensmitteln ablehnt, scheint die EU-Kommission diesen Forderungen nachkommen zu wollen. Mehrfach forderte sie die Mitgliedsstaaten auf, den derzeitigen Zulassungsstopp für Gen-Pflanzen aufzuheben. ‚Jetzt muss auch Ministerin Künast einschreiten. Deutschland darf diesen verbraucherfeindlichen Plänen nicht zustimmen‘, fordert Then. ‚Der Einzelne entscheidet darüber, was auf seinen Teller kommt, nicht die Gentechnik-Konzerne.‘

Links zum Thema Biotechnologie.

BfN: Äußerungen von Bauernchef sind irreführend

Themen: Archiv — info @ 12:05

Vogtmann: Bauernverband sollte sich besser informieren!

Bonn/Berlin (agrar.de) – Der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Dr. Hartmut Vogtmann weist die Äußerung des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV) scharf zurück. ‚Die Äußerungen des DBV-Chefs sind irreführend und zeugen nicht gerade von großer Kompetenz. Wer heute noch staatliche Ordnungspolitik gegen freiwillige Naturschutz-Maßnahmen ausspielt, hat nicht begriffen, dass mit der Verabschiedung der Rio-Konvention zur biologischen Vielfalt das Kooperationsprinzip Eingang in die Naturschutzpolitik gefunden hat.

Nur ein sinnvolles Miteinander von Schutzgebietssystemen und freiwilligen Naturschutzmaßnahmen auf der ganzen Fläche sichert dauerhaft die biologische Vielfalt in Deutschland,‘ sagte Vogtmann. Es sei zwar richtig, dass sich in den letzten Jahren verschiedene Pflanzen- und Tierarten erholt haben. Doch sei die Schlussfolgerung des DBV falsch.

‚Verschiedene wissenschaftliche Gutachten (Sachverständigenrat für Umwelt, Wissenschaftlicher Beirat für globale Umweltveränderungen) sagen eindeutig, dass die verhängnisvolle landwirtschaftliche Bewirtschaftungsweise seit den fünfziger Jahren zu einem massiven Artenverlust in Deutschland geführt habe. Erst jetzt erholen sich einige Flächen ganz langsam. Von einer Sicherung der Artenvielfalt in Deutschland sind wir noch meilenweit entfernt,‘ erläuterte Vogtmann.

Das Bundesamt für Naturschutz bietet dem DBV ein Gespräch an, um die Wissensdefizite auszuräumen.

Links zum Thema Landschaft und Natur.

DBV kritisiert Mängel im Verbraucherinformationsgesetz

Themen: Archiv — info @ 09:05

Haftungsfragen ungeklärt, Regelungen praxisfremd

Berlin (agrar.de) – Heute hat der Bundestag dem Verbraucherinformationsgesetz in zweiter und dritter Lesung zugestimmt. Jetzt, so der Deutsche Bauernverband (DBV), liegt es am Bundesrat, das Gesetz aufgrund gravierender Mängel zu stoppen.

Die Kritik des Bauernverbandes entzündet sich an wesentlichen Teile des Gesetzentwurfes, die im Ansatz falsch und praxisfremd seien. Statt eines bloßen Verweises der Verbraucher an die Kontrollbehörden seien diese durch Einrichtungen der öffentlichen Hand aktiv zu informieren. Dafür fehle den vorhandenen Institutionen wie dem Auswertungs- und Informationsdienst (aid), der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) oder der Deutschen Lebensmittelbuchkommission, die diese Aufgabe bisher mit engem finanziellem Rahmen durchgeführt haben, die notwendige Unterstützung. Diese Einrichtungen gelte es stärker zu fördern. Auch die individuelle Einzelberatung von Verbrauchern durch bestehende Institutionen vor Ort sollte verstärkt und effizienter gefördert werden.

Kritisch bewertet der DBV, dass Bundesverbraucherministerin Renate Künast mit dem Verbraucherinformationsgesetz wiederum einen nationalen Alleingang durchsetzen will. Auch sei der Gesetzentwurf nicht richtig verzahnt mit den Aufgaben der gerade neu geschaffenen EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit und mit denen des geplanten Bundesinstitutes für Risikobewertung. Der Bauernverband befürchtet, dass die Glaubwürdigkeit der wissenschaftlich fundierten Informationen dieser obersten staatlichen Behörden durch eine Informationsflut in Gefahr gerät. Es sei zu befürchten, dass durch ‚Masse statt Klasse‘ der Informationen letztendlich sogar weniger Transparenz und Klarheit geschaffen werde.

Der Bauernverband betonte zudem, dass ein Verbraucherinformationsgesetz auch die Vertraulichkeit von sensiblen Unternehmensinformationen in Behörden gewährleisten muss. Auch Forderungen nach einer Freistellung der Behörden von ihrer Haftung für die Richtigkeit von Informationen machte eindeutig klar, dass in dem Gesetzentwurf jede rechtlich tragfähige Haftungsregelung fehlt. Es sei ein Verstoß gegen jedes Rechtsempfinden, wenn Unternehmen für Pflichtverletzungen verantwortlich gemacht werden, Behörden jedoch nicht.

Information: Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

16. Mai 2002

Infosystem bündelt Daten zur Lebensmittelüberwachung

Themen: Archiv — info @ 14:05

Münster (agrar.de) – Das bundesweit erste Informations- und Kommunikationssystem der amtlichen Lebensmittelüberwachung (ILM) wurde jetzt beim Chemischen Landes- und Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt in Münster vorgestellt. Das berichtet die landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe.

Mit dem System werden sämtliche Daten der kommunalen und landeseigenen Lebensmittelüberwachung zentral gesammelt und können von Nutzern ausgewertet werden. Bereits jetzt sind mehr als 50.000 Proben mit einer halben Million Detailinformationen in dem Datenpool gespeichert.

Daran beteiligt sind die kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter sowie Chemischen Untersuchungsämter, die Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter und die Bezirksregierungen sowie das Verbraucherschutzministerium. 46 von insgesamt 83 Stellen sind bereits an das ILM angeschlossen. Mit dem ILM sollen teure und aufwendige Doppeluntersuchungen vermieden werden. So kann anhand der Datenbank festgestellt werden, welche Produkte einer Firma schon getestet wurden und auf welche Bestandteile untersucht wurde.

Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn stellte das ILM vor: ‚Mit dem bundesweit ersten Informations- und Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachung optimieren wir den Datenaustausch zwischen allen 83 Kooperationspartnern.‘ Per Knopfdruck könnte beispielsweise abgefragt werden, welche Produkte einer Firma beprobt wurden, auf welche Parameter untersucht wurde und ob es Beanstandungen gab und welche Maßnahmen eingeleitet wurden. Ziel sei es, dass auch die Verbraucher auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes und dem noch in Beratung befindlichen Verbraucherinformationsgesetzes des Bundes künftig Daten aus dem ILM abrufen könnten.

Links zum Thema Lebensmittelqualität und -kontrolle.

Grüne Gentechnik: Umweltinstitut sieht Wahlfreiheit der Verbraucher in Gefahr

Themen: Archiv — info @ 13:05

München (agrar.de) – In Kürze werden die Mitglieder des Umweltausschusses des EU-Parlaments über Vorschläge der EVP zur Lockerung der Kennzeichnungsverordnung debattieren. Zur Diskussion steht, ob die Nachweisbarkeit einer gentechnischen Veränderung wieder alleinige Grundlage einer Kennzeichnung sein soll. Produkte, die nicht unter die derzeitige Kennzeichnungsverordnung fallen wie Stärkemehl oder Glukose aus transgenem Mais oder Sojaöl aus herbizidresistenten Sojabohnen sind für den Verbraucher auf den Packungen bisher nicht erkennbar.

‚Der Änderungsantrag bedeutet einen Rückschritt ins letzte Jahrtausend. Für den Verbraucher ist das nicht akzeptabel‘ stellt Dipl.-Biol. Susanne Schreckenberg vom Umweltinstitut München fest: ‚Wieder einmal wird versucht, die Wahlfreiheit und die Sicherheit der Verbraucher zu torpedieren und sie dem Diktat der Gen-Industrie zu unterwerfen‘. Nach einem Vorschlag der EU- Kommission im Sommer letzten Jahres sollte auf allen Ebenen der Lebensmittelproduktion gekennzeichnet werden, ob Gentechnik im Einsatz war. Dieser hoffnungsvolle Ansatz wird mit dem Änderungsantrag zunichte gemacht.

In dieselbe fatale Richtung geht auch der Vorschlag der Kommission, in Lebensmitteln Verunreinigungen mit gentechnisch manipulierten Organismen bis zu einem Prozent zu erlauben. Sogar solche gentechnisch veränderte Organismen, die in der EU nicht genehmigungsfähig sind, sollen als Verunreinigungen zulässig sein. Damit ebnet die EU- Kommission dem heimlichen Einzug neuer gentechnisch manipulierter Pflanzen und Tiere den Weg. Bei Einfuhr von Fischen beispielsweise könnte jeder hundertste Fisch transgen sein. Wer von den Verbrauchern diesen Fisch erhält, bleibt dem Zufall überlassen.

Noch gefährlicher als die Verunreinigung einzelner Lebensmittel ist der Vorstoß der EU-Kommission, Gen-Verunreinigungen im Saatgut zu legalisieren. Nach der derzeitigen Freisetzungsrichtlinie dürfen keine vermehrungsfähigen gentechnisch veränderten Organismen ohne Genehmigung in die Umwelt gelangen. Jetzt aber soll das Saatgut mit bis zu 0,7 Prozent durch gentechnisch veränderte Sorten verunreinigt sein dürfen. Dies bedeutet, dass auf einem Hektar 70 Quadratmeter mit genveränderten Pflanzen bebaut sein können, ohne dass der Bauer oder die Verbraucher davon etwas erfahren. Vermehrungsfähiges Material wird ohne jegliche Kontrolle in die Umwelt gebracht. Rückverfolgbarkeit und Beobachtung dieser neuen Organismen ist nicht möglich. Im Falle einer Gefährdung sind diese genmanipulierten Organismen nicht mehr aufzuhalten.

Das Umweltinstitut fordert dazu auf, sich an der von ihm unterstützten Online-Petition der Zukunftsstiftung Landwirtschaft ‚Save our Seeds‘ für die Reinhaltung des Saatguts zu beteiligen. Auch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) lehnt die laschen Grenzwerte der EU-Kommission ab. (%url4%unsere Meldung%/%)

‚Um in der Zukunft eine gentechnikfreie und ökologische Landwirtschaft zu ermöglichen, ist es unerlässlich unsere Felder, Saatgut und Lebensmittel von Verunreinigungen der Hersteller von Frankensteinfood zu schützen. kommentiert Harald Nestler vom Vorstand des Umweltinstitut München e.V. ‚Wir fordern die EU und alle verantwortlichen Politiker auf, zu ihrem Versprechen zu stehen und größtmöglichen Verbraucherschutz und Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahlfreiheit der Verbraucher darf keine leere Worthülse bleiben.‘

Information: Umweltinstitut München e.V., Schwere-Reiter-Str. 35 / 1 b, 80797 München, %url5%E-Mail%/%.

Links zum Thema %url6%Biotechnologie%/%.

Breites Rassespektrum bei Ziegen in Westfalen

Themen: Archiv — info @ 11:05

Münster (agrar.de) – Westfalen-Lippe ist ein Ziegenland. Insgesamt werden in diesem Landesteil etwa 8.000 bis 9.000 Ziegen gehalten, teilt die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe mit. Davon sind etwa zwölf Prozent der Tiere im Westfälischen Zuchtbuch eingetragen. Herdbuchzüchter versorgen die breite Landeszucht mit qualitativ hochwertigen Zuchttieren.

Der Landesverband Westfälisch-Lippischer Ziegenzüchter hat 122 Mitglieder. Diese haben etwa 1.000 Ziegen und Böcke in ihren Ställen und auf der Weide. Die etwa 100 Herdbuchzüchter halten 887 Zuchtziegen und 100 Böcke.

Die Weiße Deutsche Edelziege (WDE) ist mit mehr als 300 Tieren und 30 Prozent der leistungsgeprüften Tiere in Westfalen-Lippe nach wie vor am weitesten verbreitet. Auf Rang zwei folgt die Rasse Bunte Deutsche Edelziege (BDE) mit 22 Prozent. Dicht gefolgt mit 16 Prozent von der Rasse Toggenburger. Während sich bei diesen Rassen der Bestand verringerte, stieg die Zahl der Burenziegen auf 155 Herdbuchtiere oder knapp 16 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr legte sie damit um sechs Prozentpunkte zu. Weiterhin vertreten sind Spezialrassen wie Anglo-Nubier, Thüringer Waldziege, Waliser Schwarzhalsziege und Zwergziegen, die jedoch nur in geringen Tierzahlen gehalten werden. Das Rassespektrum ist in diesem Bundesland sehr breit. Die Zucht solcher Rassen stellt allerdings die Züchter immer wieder vor besondere Schwierigkeiten. Denn in unmittelbarer Nähe gibt es kaum Linien, die nicht miteinander verwandt sind. Deshalb müssen die Züchter größere Wege und Anstrengungen unternehmen, um passende Anpaarungstiere zu finden.

Ziegen geben auch Milch. Die Ergebnisse der Milchleistungsprüfung aus dem vergangenen Jahr zeigen, dass die durchschnittliche Milchmenge bei der Weißen Deutschen Edelziege von 872 Kilogramm auf 772 Kilogramm gefallen ist. Bei der Bunten Deutschen Edelziege ist ebenfalls ein Rückgang von durchschnittlich 600 Kilogramm auf 547 Kilogramm zu verzeichnen. Bei den Toggenburgern fiel die Milchleistung leicht von 776 Kilogramm im Vorjahr auf 751 Kilogramm im Jahr 2001. Jedoch haben sich die Milchinhaltsstoffe verbessert, so dass zwei Kilogramm bei Milcheiweiß und Milchfett erreicht wurden.

Links zum Thema Ziegen, Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

15. Mai 2002

Schweinemarkt: Deutschland rückt auf Platz 2 vor

Themen: Archiv,MKS — info @ 14:05

EU-Exporte von Schweinen und Schweinefleisch nach Drittländern stiegen 2001 um fast 40 Prozent auf gut 203.000 Tonnen – Dänemark mit 45,2 Prozent aller EU-Drittlandexporte weiter an der Spitze

Münster (agrar.de) – Die Ausfuhren der EU an lebenden Schweinen und Schweinefleisch sind im vergangenen Jahr nach Mitteilung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) spürbar gesunken: Nach vorläufigen Angaben der EU-Kommission verringerten sie sich um 18,5 Prozent auf knapp 1,27 Mio. Tonnen (Produktgewicht).

Viele Drittländer hatten laut Zentraler Markt- und Preisberichtstelle (ZMP) nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in einigen EU-Staaten vorübergehend Importverbote verhängt. Vor allem Frankreich und Holland verloren dadurch erhebliche Marktanteile. Dänemark, der mit Abstand bedeutendste Schweinefleischexporteur der EU (2001: 573.300 Tonnen, 45,2 Prozent aller EU-Drittlandexporte), blieb ebenso wie Deutschland von der Seuche verschont und musste mit minus 3,2 Prozent nur geringe Absatzeinbußen an den internationalen Märkten hinnehmen.

Die hiesigen Anbieter konnten ihre Ausfuhren nach Drittländern sogar um über 38 Prozent von 146.700 auf gut 203.000 Tonnen steigern, und das trotz eines vergleichsweise hohen Preisniveaus für Schweinefleisch. Von der Gesamtmenge ging fast die Hälfte nach Russland; kräftig gestiegen sind aber auch die Lieferungen nach anderen osteuropäischen Ländern. Damit rückte Deutschland in der Rangliste der wichtigsten EU-Exporteure vom vierten auf den zweiten Platz vor.

Links zum Thema Schweine.

BgVV-Expertengespräch zum Vorkommen von Acrylamid in Lebensmitteln

Themen: Archiv — info @ 14:05

Berlin (agrar.de) – ‚Es werden große Anstrengungen von Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden notwendig sein, um in vertretbaren Zeiträumen das Verbraucherrisiko durch Arcrylamid in Lebensmitteln abschätzen und minimieren zu können,‘ lautet das Fazit von Dr. Dieter Arnold, Leiter des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), zum Expertengespräch zum Vorkommen von Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln. ‚Wir erwarten insbesondere von der Industrie eine Aufklärung der Entstehungsbedingungen dieses Stoffes bei der Verarbeitung bestimmter Lebensmittel. Nur auf dieser Grundlage kann eine Minimierung der Gehalte dieses Stoffes in Lebensmitteln und damit auch des Verbraucherrisikos erfolgen.‘

Die schwedische Lebensmittelbehörde hatte am 24. April 2002 über das Schnellinformationssystem für Lebensmittel der EU Forschungsergebnisse zum Vorkommen von Acrylamid in Lebensmitteln zur Kenntnis gebracht.

In Untersuchungen an der Universität Stockholm wurden in Lebensmitteln, bei deren Herstellung solche Prozesse wie Frittieren, Rösten oder Backen einbezogen waren, Mengen an Acrylamid von 30µg/kg bis zu mehr als 2000 µg/kg gemessen.

Das BgVV hat aus diesem Grund am 14. Mai 2002 ein Expertengespräch durchgeführt. Es wurden von den Experten Informationen abgefragt, die für eine umfassende Risikoabschätzung der Sachlage erforderlich sind.

Zu der Frage des Nachweises von Acrylamid in Lebensmitteln steht eine nachvollziehbare Beschreibung der angewendeten Analysenverfahren noch aus. Auch durch direkte Nachfrage bei der schwedischen Behörde konnten die erforderlichen Informationen noch nicht beschafft werden. Während Verfahren für den Nachweis von Acrylamid in Wasser bereits seit einiger Zeit in Gebrauch sind, wird nach Ansicht der Experten die Bereitstellung eines validierten Nachweisverfahrens in Lebensmitteln noch einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen. Vielversprechende Ansätze existieren bereits. Ein validiertes Nachweisverfahren ist jedoch der erste Schritt, der erforderlich ist, um eine Sachaufklärung zu betreiben. Das BgVV wird daher mit höchster Priorität die Anstrengungen zur Entwicklung und Validierung von Analyseverfahren koordinieren.

Aufgrund fehlender Messungen ist noch unklar, ob auch in Deutschland mit dem Vorkommen von Acrylamid in stärkehaltigen Lebensmitteln zu rechnen ist, die gebraten, gebacken oder frittiert werden. Auch hier ist primär die Lebensmittel herstellende Industrie aufgefordert, Daten zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen.

Das BgVV hat ferner angeboten, bei der Erörterung repräsentativer Probenziehungspläne der Überwachungsbehörden der Bundesländer unter der Federführung der neu gegründeten Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mitzuwirken.

Auf der Grundlage der bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse geht die schwedische Lebensmittelbehörde davon aus, dass Acrylamid in kohlenhydratreichen Lebensmitteln bei hohen Temperaturen gebildet wird. Über den Mechanismus der Bildung liegen jedoch noch keine gesicherten Kenntnisse vor. In der Expertenanhörung konnten lediglich mögliche Reaktionswege und -mechanismen erörtert werden. Hier sind insbesondere die Lebensmittel herstellende Industrie, aber auch die kompetenten Forschungsinstitutionen aufgefordert, den Einfluss der technischen Prozesse zu untersuchen, welche bei der Herstellung der Lebensmittel verwendet werden, die in der schwedischen Untersuchung als besonders belastet erscheinen.

Acrylamid ruft in vitro und im Tierversuch Mutationen hervor. In einer Reihe von Studien sind genotoxische Effekte in Somazellen und vererbte Keimzellmutationen nachgewiesen worden. Studien am Tier zur Kanzerogenität haben gezeigt, dass Acrylamid krebserzeugend wirkt; es erhöht die Häufigkeit des Auftretens von Tumoren in mehreren Organen. Daher ist Acrylamid als mutagener und kanzerogener Stoff mit Bedeutung für den Menschen eingestuft. Auch wenn die Befunde des Tierversuchs einen anderen als den genotoxischen Mechanismus für die Tumorentstehung als möglich erscheinen lassen, halten es die Experten dennoch für nicht angebracht, diesen Mechanismus außer Acht zu lassen. Trotz des genotoxischen Mechanismus haben die Experten einheitlich die Auffassung vertreten, dass eine nicht-lineare Beziehung zwischen der Dosis und der beobachteten kanzerogenen Wirkung angenommen werden kann.

Neben der Notwendigkeit, die Acrylamidbelastung von Lebensmitteln in Deutschland zu untersuchen, unterstützten die Experten die Auffassung des BgVV, dass zur Verbesserung der Abschätzung, welche Menge an Acrylamid von der Bevölkerung über die Nahrung aufgenommenen wird, aktuelle Daten zum Verzehr der relevanten Lebensmittel zur Verfügung stehen müssen. Auch hier sind in erster Linie die Unternehmen, welche die entsprechenden Lebensmittel herstellen, aufgefordert, die ihnen vorliegenden Daten zur Verfügung zu stellen. Die Diskussion zeigte auch, wie notwendig die von Frau Ministerin Künast angekündigte neue Erhebung zum Lebensmittelverzehr in Deutschland ist.

Angesichts der Besorgnis, welche die toxischen Wirkungen des Acrylamid auslösen, sollten die für eine umfassende Risikoabschätzung erforderlichen Daten schnellstmöglich erhoben und zur Verfügung gestellt werden. Über diese Empfehlung hinaus, die Datenlage zu verbessern, sind Empfehlungen zur Risikominderung (z.B. Änderungen der Verzehrsgewohnheiten) derzeit nicht möglich. Dies ist auch die Ansicht der Experten.

Die WHO hat eine Konsultation zu den gesundheitlichen Folgen von Acrylamid in Lebensmitteln für den 25. – 27. Juni 2002 angekündigt. Falls in dieser Konsultation neue Daten verfügbar werden, ist zu prüfen, ob das BgVV weitere Vorschläge zum Risikomanagement unterbreiten kann.

Weitere Informationen zu Acrylamid in Lebensmitteln, Links zum Thema Lebensmittelqualität und -kontrolle.

14. Mai 2002

pro Land: Gemeinsame Erklärung zur Bundestagswahl 2002

Themen: Archiv — info @ 14:05

Berlin (agrar.de) – Deutschland zählt zu den am dichtesten besiedelten Industrieländern der Welt. Gleichwohl gilt seine Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt, Schönheit und Unverwechselbarkeit als herausragender kultureller Wert und als besonderes Charakteristikum Deutschlands. Es gibt nach wie vor eine hohe Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten; Boden, Luft und Wasser befinden sich insgesamt in einem guten Zustand. Millionen Bürger und Feriengäste schätzen den hohen Erlebnis- und Erholungswert unserer Kulturlandschaft und verbringen Freizeit und Urlaub bevorzugt in der freien Landschaft. Die Kulturlandschaft Deutschlands ist das Ergebnis der Arbeit, des wirtschaftlichen Interesses, der Erfahrung und des Idealismus von Bauern, Gärtnern, Winzern, Waldbesitzern, Grundbesitzern, Jägern und Fischern.

Nutzung zum Schutz der Natur!

Bauern, Gärtner, Winzer, Waldbesitzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Reiter und Fischer bekennen sich nachdrücklich zur Naturnutzung und zum Schutz der Natur – ganz im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips der Agenda 21. Danach sind Ökologie, Ökonomie und soziale Belange gleichrangig zu berücksichtigen. Selbstverständlich nutzen und bewirtschaften sie ihr Eigentum an Grund und Boden, um Einkommen zu erzielen. Dabei sind sie aber ebenso darauf bedacht, die Grundlage für das Wirtschaften der folgenden Generation zu erhalten und fortzuentwickeln. Gerade die Nutzung des eigenen Grund und Bodens – oft über Generationen hinweg – war und ist ein wesentlicher Garant für die Erhaltung der natürlichen Ressourcen und den Schutz von Fauna und Flora in Deutschland.

Bewirtschaftung verbessert Artenvielfalt und Lebensräume!

Viele Arten, deren Lebensräume und Flächen, die heute als schützenswert angesehen werden, sind erst durch – oft jahrhundertelange – landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzung entstanden. Deshalb ist die Erhaltung und Fortentwicklung bestimmter Nutzungsformen in der Kulturlandschaft notwendig, auch in Schutzgebieten. Viele FFH- und Vogelschutzgebiete sind zum Beispiel nur dann in einer schützenswerten Form zu erhalten, wenn die Nutzer ein wirtschaftliches Interesse an der Fortführung der Bewirtschaftung behalten.

Durch den Erhalt und die Weiterentwicklung der Kulturlandschaft leisten die Grundeigentümer einen wesentlichen Beitrag für die Erholung der Bevölkerung. Dazu gehört auch eine natur- und landschaftsverträgliche Sportausübung. Denn nur wenn die Bevölkerung unsere Kulturlandschaft erlebt, wird sie das Verständnis für den ländlichen Raum, dessen Leistungen und auch dessen Probleme aufbringen.

Die Politik in Deutschland hat sich frühzeitig zu einem nachhaltigen Natur- und Umweltschutz bekannt. Die Ziele der Agenda 21 haben in weiten Kreisen der Gesellschaft einen hohen Stellenwert erlangt und Bauern, Gärtner, Winzer, Waldbesitzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Reiter und Fischer fühlen sich ihnen verpflichtet. Mit größter Sorge beobachten sie deshalb, dass Tier-, Natur- und Umweltschutz heute vielfach nur noch darauf ausgerichtet sind, den Status-Quo von Natur und Landschaft zu konservieren und mit diesem Ziel die Nutzung des Eigentums einzuschränken.

Sie fühlen sich dadurch in ihrer auf nachhaltige Nutzung der Natur ausgerichteten Tätigkeit falsch beurteilt, nicht anerkannt sowie oftmals sogar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.

Kooperation statt Auflagen!

Bauern, Gärtner, Waldbesitzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger und Fischer fordern eine konsequentere Politik zur Stärkung des ländlichen Raumes und kritisieren, dass die Politik vermehrt mit Auflagen und Bürokratie arbeitet und nicht auf die freie Mitwirkung der Menschen im ländlichen Raum setzt. So fehlt im neuen Bundesnaturschutzgesetz beispielsweise eine verläßliche Ausgleichsregelung für Erschwernisse und Ertragseinbußen, die dem Nutzer aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes auferlegt werden. Daraus erwächst die große Gefahr, dass die für den Naturschutz wichtige Bewirtschaftung unrentabel und aufgegeben wird.

Eine artenreiche und für den Menschen lebenswerte Kulturlandschaft ist dadurch bedroht. Deshalb müssen in einem breiten gesellschaftlichen Konsens statt Auflagen Angebote zur Fortführung der Landnutzung gemacht werden. Diese Zielsetzung muß auch Eingang in ein novelliertes Landwirtschaftsgesetz finden.

Jagd, Fischerei, Freizeitnutzung und Hege sind untrennbar verbunden!

Die im Bundesjagdgesetz enthaltene Hegeverpflichtung der Grundeigentümer und der Jäger stellt sicher, dass die Jagd in Verantwortung für den Artenreichtum der Lebensräume des Wildes und deren wirtschaftlicher Nutzung ausgeübt und nachhaltig, d.h. der Bestandsentwicklung des Wildes entsprechend, durchgeführt wird. Diesen Grundsatz hat auch der Weltkongress der Internationalen Umweltschutzorganisationen (IUCN) bestätigt: In einer Grundsatzerklärung bezeichnete sie die Jagd als wichtiges Instrument zur Erhaltung des Natur und forderte deshalb ihre Förderung.

Das Bundesjagdgesetz ist als Garant für eine nachhaltige Naturnutzung ebenso beizubehalten wie die Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz. Nur so wird gewährleistet, daß sowohl die Tiere als auch ihre Lebensräume der Hegepflicht unterliegen.

Auch für Fischer und Reiter ist die Nachhaltigkeit ein Grundprinzip nach dem sie handeln. Die Fischereigesetze müssen aber weiterhin gewährleisten, daß die Fischer Zugang zu den Gewässern erhalten. Den Pferden muß in Feld und Wald ausreichende Bewegungsmöglichkeit erhalten bleiben.

Politik mit und nicht gegen die Nutzer und Eigentümer!

Deshalb haben sich die folgenden Verbände und Organisationen zur Initiative ‚pro Land‘ zusammengefunden:

– der Deutsche Bauernverband, – die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, – die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, – der Deutsche Fischerei-Verband, – der Deutsche Jagdschutz-Verband, – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, – der Zentralverband Gartenbau, – der Deutsche Weinbauverband – die Deutsche Reiterliche Vereinigung.

Sie fordern die politischen Parteien auf,

– sich eindeutig zugunsten des Privateigentums an Grund und Boden und zu seiner freien Verfügbarkeit zu äußern und zu verpflichten.

– die Steuergesetzgebung grundsätzlich auf die Ertragsfähigkeit land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Grundstücke auszurichten.

– im Natur- und Gewässerschutz vertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich Vorrang vor dem Ordnungsrecht einzuräumen.

– Umwelt-, Natur- und Tierschutz nur mit den Nutzern und Eigentümern und nicht gegen sie zu gestalten.

Die Verbände sind überzeugt, daß weitere Fortschritte im Natur- und Umweltschutz nur auf dieser Basis möglich sind.

Die Verbände fordern eine gleichwertige Beteiligung des ländlichen Raums an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Der ländliche Raum muss attraktiver Wirtschaftsstandort sein, wenn er alle seinen Funktionen in einer hochindustrialisierten Gesellschaft, auch im Natur- und Umweltschutz, erfüllen soll. Nur darüber lässt sich auch der jungen Generation eine dauerhafte Perspektive für das Leben und Wirtschaften im ländlichen Raum erhalten.

Information: Deutscher Bauernverband (DBV)

Wahl- und Umweltprogramme der Parteien, Links zum Thema Politik.

Ökologische Anbauverbände verzeichnen Zuwachs für 2001

Themen: Archiv — info @ 13:05

Bad Dürkheim (agrar.de) – In Deutschland wirtschaften immer mehr Landwirte gemäß den Richtlinien der Anbauverbände des ökologischen Landbaus. Dies zeigt die aktuelle Erhebung der Stiftung Ökologie & Landbau (SÖL). Demnach bewirtschafteten im Jahr 2001 8.989 Biobauern insgesamt 467.097 Hektar nach den Richtlinien der ökologischen Anbauverbände. Dies entspricht 2,7 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland und bedeutet einen Zuwachs von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der Betriebe ist um 13 Prozent gestiegen.

In dieser Berechnung sind jedoch noch nicht diejenigen Biobetriebe erfasst, die keinem Verband angeschlossen sind und die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2092/91 zum ökologischen Landbau wirtschaften. Die aktuellen Daten zur Entwicklung des gesamten Ökolandbaus in Deutschland werden jährlich im Sommer von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) herausgegeben und liegen für das vergangene Jahr noch nicht vor. Ein deutlicher Zuwachs ist jedoch auch in diesem Bereich zu erwarten.

Die Verbände der ökologischen Landwirtschaft – dazu zählen ANOG, Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Ecovin, Gäa, Naturland und Ökosiegel – geben ihren Mitgliedsbetrieben detaillierte Richtlinien zur ökologischen Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln vor. In vielen Bereichen gehen die Anforderungen deutlich über die Vorschriften der EU-Ökoverordnung hinaus.

Die SÖL veröffentlicht regelmäßig Daten und aktuelle Situationsberichte zur ökologischen Landwirtschaft in Deutschland, Europa und weltweit. Ausführliche Ergebnisse der Erhebungen sind im Internet sowie als Buchpublikationen erhältlich.

Information: Stiftung Ökologie & Landbau (SÖL), Weinstraße Süd 51, 67089 Bad Dürkheim, Tel.: 06322-989700, Fax: 06322-989701, %url3%E-Mail%/%.

Links zum Thema %url4%Bio-Landbau%/%.

Seiten: << 1 2 3 ...5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 >>



   (c)1997-2017 @grar.de