Hessische Bauern beim Pflanzenschutz benachteiligt
Bauernverband fordert Aufhebung des 10-Meter-Uferschutzbereiches
Friedrichsdorf (agrar.de) – Die Vorstandsmitglieder des Hessischen Bauernverbandes forderten in ihrer Sitzung am 7. März 2002 in Friedrichsdorf das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (MULF) mit Nachdruck auf, die Regelungen über den 10-Meter-Uferschutzbereich im Hessischen Wassergesetz, die unter anderem ein Verbot des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln vorsehen, endlich aufzuheben. Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Heinz Christian Bär, stellte klar, dass es sich hierbei um eine alte Forderung des Verbandes handelt, die in Stellungnahmen und Schreiben wiederholt vorgetragen worden sei.
Die Tatsache, dass das Land Hessen bundesweit extreme Regelungen hinsichtlich der Ausdehnung des Uferschutzbereiches und die darin geltenden Bewirtschaftungsverbote erlassen hat, stieß auf völliges Unverständnis. In den benachbarten Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg gebe es diesbezüglich keinerlei Beschränkungen, in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gelte ein Meter, betonte der Bauernverbandspräsident. Diese Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Kollegen in anderen Bundesländern könne keinesfalls hingenommen werden.
Vor dem Hintergrund, dass bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft inzwischen modernste Technik eingesetzt wird, sei eine unbedenkliche Anwendung unter Berücksichtigung der Regeln der guten fachlichen Praxis auch in einem geringen Abstand zu Gewässern möglich. Deshalb sei die starre Abstandsvorschrift des Hessischen Wassergesetzes nicht mehr zeitgemäß und müsse abgeschafft werden.
Abschließend wies Präsident Bär darauf hin, dass bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln der einzuhaltende Abstand zu Gewässern wirkstoffspezifisch geregelt und in entsprechenden Anwendungsvorschriften festgelegt sei. Ein pauschal vorgeschriebener starrer Mindestabstand von 10 Metern werde durch diese wirkstoffspezifischen Zulassungsbestimmungen überflüssig.
Mehrheit für Vorauslizenzmodell
Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war die geplante Korrektur der Nachbauregelung im Kooperationsabkommen. Nachdem Manfred Menz, Pflanzenbau-Referent des Hessischen Bauernverbandes, die verschiedenen vom Deutschen Bauernverband entwickelten Modellvarianten vorgestellt hatte, vertraten die Vorstandsmitglieder übereinstimmend die Meinung, dass die neue Regelung für Landwirte in jedem Fall günstiger und einfacher sein müsse.
Nach eingehender Diskussion ergab sich mit 17 gegen 6 Stimmen eine klare Mehrheit für das sogenannte Vorauslizenzmodell. Bei diesem Modell soll die Nachbaugebühr bereits beim Verkauf von Z-Saatgut erhoben werden. Somit würde der Z-Saatgutkäufer zunächst belastet, die Nachbaugebühr müsste ihm rückerstattet werden. Das Nachbauverfahren würde damit von den Nachbauern auf die Z-Saatgutverwender übertragen. Ob dieser Vorschlag in den Gremien des Deutschen Bauernverbandes mehrheitsfähig ist, bleibt abzuwarten. Das Ergebnis fließt dann in die jetzt anstehenden Beratungen mit dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter ein.
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