26. März 2002

DBV kritisiert Vertagung von Entscheidung zur Übergangsregelung für Pflanzenschutzmittel

Themen: Archiv — info @ 11:03

Bonn (agrar.de) – Der Deutsche Bauernverband (DBV) bedauert, dass der Bundesrat mit den Stimmen der SPD-geführten Länder am 22. März 2002 eine an die Bundesregierung gerichtete Entschließung vertagt hat, mit der eine rechtliche Lösung in der Übergangszeit von Vegetationsbeginn 2002 bis zum Inkrafttreten der Siebten Verordnung zur Änderung der Rückstandshöchstmengenverordnung geschaffen werden sollte.

Ebenso wurde die Festsetzung von vorläufigen Rückstandshöchstmengen in Verbindung mit einer Genehmigung im Pflanzenschutzgesetz vertagt, obwohl insbesondere die Obst- und Gemüsebauern akut erhebliche Probleme mit der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln haben.

Der Deutsche Bauernverband hält es für unerlässlich, dass die in der vorliegenden Siebten Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengen-Verordnung enthaltenen Höchstmengen noch vor der Vegetationsperiode 2002 wirksam werden. Der Entwurf dieser Verordnung enthält viele wichtige Höchstmengen insbesondere für den Gemüsebau.

Nach Auffassung des DBV ist kurzfristig die Frist für den Übergang von der Verkehrszulassung zur Indikationszulassung im deutschen Pflanzenschutzrecht zu verlängern und mittelfristig die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Europa vollständig zu vereinheitlichen.

Information: Deutscher Bauernverband (DBV), Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn, Tel.: 0228-81980, Fax: 0228-8198205, E-Mail.

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