05. Februar 2002

Patente auf Feld, Wald und Wiese?

Themen: Archiv — info @ 13:02

Greenpeace: EU-Genpatent-Richtlinie nicht in deutsches Recht umsetzen

Hamburg (agrar.de) – Nach Greenpeace-Recherche erteilte das Europäische Patentamt in München am 23. Januar erstmals ein Patent, das neben Anbaupflanzen auch die Felder, auf denen die Pflanzen wachsen, einschließt. Inhaber des Patents EP 784 421 sind die US-amerikanische Firma Treetech Management und die %url4%Universität von Kalifornien%/%.

Das Patent umfasst den Anbau von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen aus der normalen Züchtung zusammen mit genveränderten Pflanzen, denen zur Schädlingsbekämpfung ein Gift gegen Insekten eingebaut wurde. Nach der EU-Genpatent-Richtlinie fällt auch die Ernte automatisch unter die Reichweite des Patentes. Die Patentinhaber beanspruchen darüber hinaus sogar die landwirtschaftliche Nutzfläche selbst.

‚Zum ersten Mal wurden die Patentansprüche sogar auf Felder, Äcker und Baum-Plantagen ausgedehnt. Demnächst wird wohl auch noch der Landwirt patentiert, der den Boden pflügt. Das Patentamt enteignet die Bauern und missbraucht das Patentrecht für eine gigantische Umverteilung zugunsten der Gen-Industrie. Wenn dem Bauer sein Feld, sein Saatgut und seine Ernte nicht mehr gehört, ist aus dem Patentrecht ein schlimmes Unrecht geworden‘, sagt Christoph Then, Gentechnik-Experte bei Greenpeace.

Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich im Februar darüber beraten, wie die EU-Genpatent-Richtlinie von 1998 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Nach Auffassung des Rechtsausschusses soll zwar die Reichweite von Patenten auf menschliche Gene auf einzelne technische Anwendungen eingeschränkt werden. Doch Patente auf Pflanzen und Tiere, auch auf menschliche Organe sollen uneingeschränkt weiter genehmigt werden.

Greenpeace fordert eine Neuverhandlung der EU-Richtlinie auf europäischer Ebene. ‚Die deutschen Abgeordneten sollten die Richtlinie erst gar nicht in deutsches Recht umsetzen. Die Genpatent-Richtlinie gehört zurück auf die Schreibtische in Brüssel. Patente auf Lebewesen und auf ihre Gene müssen ausgeschlossen werden‘, sagt Christoph Then. Zugleich muss geregelt werden, dass auch bereits erteilte Patente mit vertretbarem Aufwand außer Kraft gesetzt werden können, wenn durch sie der Zugang zu Genen von Mensch, Tier und Pflanzen blockiert oder erheblich erschwert werden könnte.

Seit das Europäische Patentamt 1999 die EU-Genpatent-Richtlinie zu seiner Rechtsgrundlage erklärt hat, wurden über 150 Patente auf Gene von Mensch und Tier sowie über 50 Patente auf Saatgut vergeben.

Links zum Thema %url5%Nachbau und Sortenschutz%/%.




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