24. Januar 2002

Deutsche Zuckerwirtschaft stellt ihr Positionspapier vor

Themen: Archiv — info @ 09:01

Freiwilliger Gentechnikverzicht bis 2004

Bonn (agrar.de) – Auf die nachhaltige Wirtschaftsweise und schonende Nutzung der heimischen Ressourcen bei der Rüben- und Zuckererzeugung am Standort Europa hat der Vorsitzende der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker (WVZ), Klaus Wittenberg, hingewiesen. Anlass war die Vorstellung des Positionspapiers der deutschen Zuckerwirtschaft im Rahmen eines Parlamentarischen Abends der Wirtschaftsverbände Zucker in Berlin. Dabei machte Wittenberg deutlich, dass ohne Außenschutz, Mindestpreisgarantie und Quotenregelung die Erfordernisse von Ökologie, Verbraucherschutz, EU-Osterweiterung und die Erfüllung der WTO-Verpflichtungen nicht umsetzbar seien. Mit der Zuckermarktordnung verfüge die Europäische Union über ein bewährtes Instrument, das auch dem sozialen und ökologischen Grundverständnis der Gemeinschaft Rechnung trage.

Die deutsche Zuckerwirtschaft bekennt sich in ihrem Grundsatzpapier klar zu ihrer Verantwortung, zu Umwelt- und Verbraucherschutz und zu ihrer stabilisierenden Rolle auf dem Weltmarkt

Das Grundsatzpapier befasst sich insbesondere mit dem Beitrag der Rüben- und Zuckererzeugung zur Nachhaltigkeit, Ökologie, Verbraucherschutz, EU-Erweiterung, WTO, Entwicklungsländer und Welthandel.

Nachhaltige und umweltschonende Rüben- und Zuckererzeugung

Der Zuckerrübenanbau in Europa trägt zu einer vielfältigen Bodenbewirtschaftung im Ackerbau bei und lockert intensive Getreidefruchtfolgen auf. Die Rübenproduk-tion ist durch einen außerordentlich sorgfältigen Umgang mit der Natur und mit den eingesetzten Produktionsmitteln gekennzeichnet. Gemeinsam investieren Landwirtschaft und Industrie in eine umweltgerechte und umweltschonende Produktionstechnik im Rübenanbau und der Zuckergewinnung. Den hohen Erwartungen an Produktqualität und Produktion können die europäischen Rübenanbauer und Zuckerproduzenten dank intensiver Forschung und Entwicklung, modernen Qualitätsmanagements und hochentwickelter Technik Rechnung tragen.

Alle Nebenerzeugnisse der Zuckergewinnung wie Zuckerrübenschnitzel und Melasse werden weiter verwertet. Zuckerrübenschnitzel sind ein wichtiges einheimisches und rein pflanzliches Futtermittel. Melasse ist ein gefragter Rohstoff für die Herstellung von Hefe und anderen Produkten.

Qualität für den Verbraucher

Die seit 1968 bestehende Zuckermarktordnung trägt zur Stärkung des hohen Niveaus der Europäischen Union im Verbraucherschutz bei. Sie garantiert dem Verbraucher die Versorgung mit Zucker und sichert eine große Produktvielfalt von hoher Qualität. Gemessen an der Kaufkraft entsprechen die Zuckerpreise in der EU dem Durchschnitt der Zuckerpreise in industrialisierten Ländern. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Zuckerpreise in den vergangenen zwei Jahrzehnten real um mehr als 50 Prozent gesunken.

Die deutsche Zuckerwirtschaft hat sich sehr früh dazu verpflichtet, bis einschließlich 2004 sicherzustellen, dass in Deutschland kein Zucker aus gentechnisch modifiziertem Saatgut erzeugt wird. In der gesamten Kette der Rüben- und Zuckererzeuger besteht Konsens darüber, dass gentechnisch veränderte Rüben erst dann zum Einsatz kommen, wenn der Verbraucher dies verlangt bzw. akzeptiert.

Nutzung der heimischen Ressourcen

Die europäische Rüben- und Zuckererzeugung ist in erster Linie auf den heimischen Bedarf ausgerichtet. Der Zuckerrübenanbau erfolgt hier im Gegensatz zu ande-ren wichtigen Erzeugerländern im Rahmen einer bäuerlichen Landwirtschaft. Die Zuckerrübe wird in Deutschland in mehr als 55.000 und in der EU in mehr als 300.000 landwirtschaftlichen Betrieben angebaut. Die Erzeugung von Zuckerrüben und Zucker am Standort Europa stellt sicher, dass die zur Versorgung des Gemeinschaftsbedarfs benötigten 13 Mio. t Zucker nicht über lange Strecken transportiert werden müssen, sondern vor Ort produziert werden. Der europäische Zucker zählt damit auch für die Weiterverarbeiter zu den ‚Rohstoffen‘, die nicht nur umweltgerecht produziert, sondern auch unter dem Aspekt der Vermeidung unnötiger Transportwege (Stichwort ‚Foodmiles‘) verbrauchernah erzeugt werden.

Positive Effekte für Drittländer

Mit der AKP-Regelung (seit 1974) und der LDC-Regelung (seit 2001) verfügen zahlreiche Entwicklungs- und Schwellenländer über eine Einfuhrgarantie in die Europäische Union. Aus diesen Ländern werden jährlich mehr als 1,6 Mio. t Zucker zu den garantierten europäischen Preisen in die EU eingeführt. Damit hat die Zuckermarktordnung auch für diese Ländergruppen eine existentielle Bedeutung. Aufgrund der LDC-Initiative werden diese Mengen in den kommenden Jahren noch erheblich steigen.

Mit dem Beschluss zur Fortsetzung der Quotenregelung erklärt die EU ihren eindeutigen Willen, den Anteil des EU-Zuckers am Weltmarkt auf ein bestimmtes Maß zu begrenzen. Die Netto-Exporte der EU sind seit vielen Jahren, sieht man von den Ernteschwankungen ab, stabil geblieben. Der EU-Anteil an den weltweiten Ausfuhren hat sich in den vergangenen 10 Jahren von 22 auf 17 Prozent reduziert und liegt bei wenig mehr als 3 Mio. t (Nettoexporte). Im gleichen Zeitraum hat Brasilien seine Ausfuhren mehr als verzehnfacht.

Damit ist die Rolle der Europäischen Union auf dem Weltmarkt klar definiert. Während die großen Zuckerproduzenten Australien und Brasilien, deren Anbau durch Monokulturen und Plantagenwirtschaft gekennzeichnet ist, in erster Linie für den Export produzieren, handelt es sich bei der Rüben- und Zuckererzeugung in Europa um eine Produktion überwiegend für die Versorgung des heimischen Marktes. Dies kommt auch beim Selbstversorgungsgrad zum Ausdruck, der in Australien 360 Prozent, in Brasilien 210 Prozent und in der Europäischen Union weniger als 130 Prozent beträgt.

Notwendiges Instrument für die Beitrittsländer

Die künftigen Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, wie sie die Zuckermarktordnung bietet. Nur sie ist Garant für die erforderlichen Investitionen in die Zuckerindustrie dieser Ländern und sie vermeidet durch ihre Haushaltsneutralität Ausgleichszahlungen für den Bereich des Zuckerrübenanbaus. Mit ihrer Übertragung wird ferner die reibungslose Einbeziehung der Zuckerwirtschaft in den MOEL in die WTO-Verpflichtungen sichergestellt. Das Niveau der Zuckerpreise in den MOEL ist unter Berücksichtigung der Kaufkraftrelationen dem der EU bereits heute durchaus vergleichbar.

Europäische Standards verlangen europäische Maßstäbe

Die deutschen Zuckerrübenanbauer und Zuckerhersteller befürworten nachdrücklich das hohe Niveau der Europäischen Union im Sozialbereich sowie im Umwelt- und Verbraucherschutz. Dieses hohe Niveau macht aber für eine heimische Erzeugung einen entsprechenden Außenschutz notwendig – schließlich ist Zucker ein weltweit produziertes und gehandeltes Produkt, das in der Europäischen Union nicht zum Spotmarkt-Preis hergestellt werden kann.

Obwohl die Zuckerrübe dem Zuckerrohr in vielfacher Hinsicht deutlich überlegen ist, dies gilt insbesondere hinsichtlich ihrer Leistung an Biomasse, ihrer Umweltverträglichkeit und ihres relativ geringen Wasserbedarfs, verfügen die europäischen Erzeuger nicht über die gleichen Produktionsvoraussetzungen wie die Produzenten in den großen Zuckerrohr anbauenden Ländern. Die dortige Produktion ist durch niedrige Sozial- und Umweltkosten, durch Monokulturen und durch negative Folgen für die Umwelt gekennzeichnet. Dies sind Produktionsvoraussetzungen, mit denen die europäischen Erzeuger nicht verglichen werden dürfen.

Die europäische Rüben- und Zuckererzeugung kann deshalb nur dann langfristig gesichert werden, wenn die ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen in der EU und die multifunktionale Rolle der heimischen Landwirtschaft angemessen berücksichtigt werden, wie dies im Rahmen der Zuckermarktordnung der Fall ist.

Links zum Thema Zuckerrüben.

DBV: EU-Kommission schießt über das Ziel hinaus

Themen: Archiv — info @ 09:01

Berlin (agrar.de) – Mit dem vorgelegten Entwurf einer Umwelthaftungsrichtlinie will die EU-Kommission ein einheitliches System der Haftung für Schäden an Umwelt und Artenvielfalt (Biodiversität) etablieren. (unsere Meldung) Damit soll sichergestellt werden, dass Umweltschäden ausgeglichen werden und diejenigen vorsichtiger vorgehen, die die Umwelt mit ihren Handlungen gefährden können. Der Deutsche Bauernverband (DBV) unterstreicht die Notwendigkeit des Umweltschutzes. Auch Land- und Forstwirtschaft seien durch Umweltschadstoffe belastet. Ob durch eine Umwelthaftungsrichtlinie Umweltschäden vermieden werden können, müsse aber sorgfältig geprüft werden.

Inhalt der Richtlinie ist neben einer Definition der Schutzgüter auch eine Liste von Handlungen, bei denen der Handelnde unabhängig von einem Verschulden haften soll, wenn diese Handlungen einen Schaden an der Umwelt oder der Artenvielfalt zur Folge haben. Für alle übrigen Handlungen haftet nur, wer den daraus folgenden Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Ist ein Verursacher nicht zu ermitteln oder wurde der Schaden durch höhere Gewalt herbeigeführt, müssen die Mitgliedstaaten für die Beseitigung aufkommen.

Nach Auffassung des DBV schießt die EU-Kommission bei der verschuldensunabhängigen Haftung über das Ziel hinaus. Es sei zum Beispiel nicht zu rechtfertigen, dass Landwirte für Schäden haften müssen, die trotz ordnungsgemäßer Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel entstanden seien. Da die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln über die Produkthaftungsrichtlinie umfassend für eine Haftung herangezogen werden könnten und ein umfängliches staatliches Zulassungsverfahren unter Einschluss der Umweltprüfungen durchlaufen werden müsse, sei es nicht erforderlich, auch den Landwirt in die Haftung bei Schäden einzubeziehen. Der DBV kritisiert auch das Fehlen einer Haftungsbegrenzung in der Richtlinie. Im Umweltbereich könnten Schäden sehr schnell in Millionenhöhe steigen, was insbesondere im Bereich der verschuldensunabhängigen Haftung nicht tragbar sei. Deshalb werde die EU-Kommission nach Ansicht des DBV auch scheitern, wenn sie bei der Umsetzung der Richtlinie eine Versicherungspflicht einführen will.

Information: Deutscher Bauernverband (DBV), Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn, Tel.: 0228-81980, Fax: 0228-8198205

Links zum Thema %url3%Biodiversität%/%.

23. Januar 2002

EU-Kommission legt Vorschlag für umfassende Biotechnologiepolitik vor

Themen: Pflanzenschutz — info @ 16:01

Brüssel (agrar.de) – Heute hat die Europäische Kommission eine bedeutende politische Initiative für die Weiterentwicklung von Biowissenschaften und Biotechnologie in Europa angenommen. Sie ist einer der Hauptbestandteile des Beitrags der Kommission zur Tagung des Europäischen Rates im März 2002 in Barcelona. Das Strategiepapier umfasst einen Aktionsplan mit Empfehlungen für Mitgliedstaaten, lokale Behörden, Industrie und andere Interessengruppen. Mit ihr soll Europa beim erfolgreichen Umfang mit den Spitzentechnologien unterstützt werden, die einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Ziels leisten können, das auf der Tagung des Europäischen Rates im März 2000 in Lissabon gesetzt wurde, nämlich dass die Union innerhalb eines Jahrzehnts zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum mit dauerhaftem Wachstum wird. Der auf Kooperation und Kohärenz basierende Ansatz der Strategie zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung geht auf die komplexen ethischen und gesellschaftlichen Bedenken ein und will eine breite öffentliche Diskussion fördern. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen der ‚Governance‘ basiert die Initiative auf einer umfassenden Konsultierung der Öffentlichkeit, zu der auch eine Konferenz gehörte, an der ein breites Spektrum von Interessenvertretern teilgenommen hatte.

Kommissionspräsident Romano Prodi sagte: ‚Für Europa ist es von entscheidender Bedeutung, erfolgreich mit den neuen Spitzentechnologien umzugehen, die das Herzstück einer wissensbasierten Wirtschaft sein werden. Biowissenschaften und Biotechnologie entwickeln sich schnell und weltweit weiter und haben eine intensive öffentliche Debatte ausgelöst. Europa muss sich den Herausforderungen der Biotechnologie stellen, indem es verantwortungsvolle politische Maßnahmen entwickelt, um diese neuen Möglichkeiten auf eine Weise zu nutzen, die mit europäischen Werten und Standards in Übereinstimmung steht. Das Einstehen für grundlegende ethische Werte wird von entscheidender Bedeutung sein, wenn es darum geht, Vertrauen zu schaffen und die Akzeptanz der neuen Biotechnologie in der Öffentlichkeit zu fördern. Mit dieser Initiative sendet die Kommission ein eindeutiges Signal an Öffentlichkeit und private Akteure, die kooperieren müssen, damit Europa erfolgreich sein kann.‘

Europa steht vor einer wichtigen politischen Entscheidung: Entweder nehmen wir eine passive Rolle an und akzeptieren die Auswirkungen, die die Gestaltung dieser Technologien andernorts mit sich bringen, oder wir entwickeln selbst offensive politische Maßnahmen zu ihrer verantwortungsbewussten Nutzung. Biowissenschaften und Biotechnologie bilden nach allgemeiner Einschätzung nach der Informationstechnologie die nächste Phase der technologischen Revolution in der wissensbasierten Wirtschaft, und sie schaffen neue Möglichkeiten für unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften.

Bis zum Jahr 2005 hat der europäische Biotechnologiemarkt möglicherweise ein Volumen von über 100 Milliarden Euro erreicht. Bis 2010 könnten die weltweiten Märkte einschließlich der Wirtschaftszweige, in denen Biowissenschaften und Biotechnologie den Hauptteil der eingesetzten neuen Technologien ausmachen, auf über 2000 Milliarden Euro kommen, und dies ohne die Landwirtschaft. Heute gibt es in Europa mehr spezialisierte Biotechnologiefirmen (1.570) als in den USA (1.273). Allerdings besteht der europäische Biotechnologiesektor aus vergleichsweise kleinen Unternehmen, wohingegen die Biotechnologie in den USA früher entstanden ist, sehr viel mehr Menschen beschäftigt (162.000 gegenüber 61.000), mit wesentlich mehr Kapital ausgestattet ist und insbesondere viel mehr Biotechnologieprodukte in der Entwicklung hat.(1) Die Kommission hat Ausgaben für Biotechnologie in Höhe von 2,15 Milliarden Euro für das nächste Forschungsrahmenprogramm vorgeschlagen, das im Januar 2003 anläuft.

Europa hat keine einheitliche Politik für Biowissenschaften und Biotechnologie, sondern einen Flickenteppich von Einzelvorschriften, überlagert von sektorenbezogenen und horizontalen politischen Konzepten auf internationaler, gemeinschaftlicher, nationaler und lokaler Ebene. In Europa verteilt sich die Zuständigkeit auf zahlreiche Politikfelder und Akteure. Da es keine gemeinsame Vision der Chancen und Risiken und auch keine gemeinsamen Ziele gibt, konnte sich Europa bislang nur langsam und mühsam den Herausforderungen und Möglichkeiten dieser neuen Technologien stellen.

Biowissenschaften und Biotechnologie bieten in vielen Bereichen ein beträchtliches Potenzial:

– Gesundheitsfürsorge: Die Biotechnologie erlaubt bereits heute eine billigere, sicherere und ethisch eher vertretbare Entwicklung von immer mehr traditionellen wie auch neuen Arzneimitteln und medizinischen Diensten. Hierzu gehören auf die Person ausgerichtete und präventive Medizin auf der Grundlage der genetischen Veranlagung, gezielte Untersuchungen und Diagnosen sowie die Behandlung mit innovativen Arzneimitteln.

– Landwirtschaftliche Lebensmittelerzeugung: Die Biotechnologie hat das Potenzial, für eine verbesserte Lebensmittelqualität und ökologische Vorteile durch agronomisch verbesserte Nutzpflanzen zu sorgen. Die Qualität von Lebens- und Futtermitteln lässt sich auch im Zusammenhang mit Krankheitsvorsorge und der Verringerung von Gesundheitsrisiken sehen, außerdem mit einer erheblichen Verringerung des Einsatzes von Pestiziden, Düngemitteln und Arzneimitteln – und somit mit nachhaltigeren landwirtschaftlichen Verfahren, mit denen die Bodenerosion reduziert und die Umwelt geschützt wird. Biowissenschaften und Biotechnologie dürften zu den wichtigsten Instrumenten im Kampf gegen Armut, Hunger und Unterernährung gehören.

– Industrielle Verwendung: Die Biotechnologie bietet auch die Möglichkeit, den Einsatz von Kulturpflanzen für andere Zwecke als Lebensmittel zu verbessern, beispielsweise als neue Werkstoffe wie etwa biologisch abbaubare Kunststoffe.

– Umwelt: Die Biotechnologie bietet auch neue Wege zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt, beispielsweise durch die Biosanierung von Luft, Boden, Wasser und Abfällen sowie die Entwicklung saubererer Industrieprodukte und -prozesse, beispielsweise mit Hilfe von Enzymen.

Zu den Schwerpunkten des Aktionsplans für Biotechnologie gehören:

Das Potenzial ausschöpfen

– Stärkung der Ressourcen (verstärkte Bildungsanstrengungen im Bereich Biowissenschaften, Förderung der Mobilität europäischer Wissenschaftler und der Möglichkeiten, diese in Europa zu halten, Stärkung der unternehmerischen Fähigkeiten, Zugang zu Risikokapital und Schutz der Rechte des geistigen Eigentums)

– Vernetzung der verschiedenen Gruppen und Akteure im Biotechnologiesektor in Europa, um ihnen den Zugang zu Kenntnissen, Qualifikationen und vorbildlichen Verfahren zu erleichtern

– aktive Rolle öffentlicher Stellen bei der Beobachtung des Einflusses des bestehenden politischen Rahmens auf die Wettbewerbsfähigkeit und zur frühzeitigen Erkennung sich abzeichnender Fragen und zur vorausschauenden Anpassung politischer Maßnahmen

Verantwortungsvolle ‚Governance‘

Die öffentliche Debatte über Biowissenschaften und Biotechnologie, die davon berührten Grundwerte und die angesprochenen komplexen Fragen zeigen, dass eine verantwortungsvolle Politik nötig ist, um diese sich rasch entwickelnden Technologiebereiche zu steuern, und dass der Beteiligung der breiten Öffentlichkeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Die Debatte muss ausgeweitet werden weit über die derzeitigen Schwerpunkte – genetisch veränderte Lebensmittel und Stammzellen – hinaus. Alle wichtigen Interessengruppen betonen die Bedeutung der ‚Governance‘, also der Art und Weise, wie öffentliche Stellen politische Konzepte vorbereiten, beschließen, umsetzen und erläutern.

– Die Entwicklung von Biowissenschaften und Biotechnologie sollte von gesellschaftlichem Dialog und Kontrolle begleitet und gelenkt werden.

– Biowissenschaften und Biotechnologie sollten auf verantwortliche Weise in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Werten entwickelt werden.

– Überlegte Entscheidungen sollten bedarfsorientierte Anwendungen erleichtern.

– Wissenschaftlich untermauerte ordnungspolitische Kontrolle sollte das Vertrauen der Öffentlichkeit genießen.

– Ordnungspolitische Grundsätze und rechtliche Verpflichtungen sind einzuhalten, um den gemeinschaftlichen Binnenmarkt zu sichern und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen zu gewährleisten.

Internationale Dimension

Die EU sollte weiterhin eine führende Rolle bei der Entwicklung internationaler Leitlinien, Normen und Empfehlungen auf der Grundlage eines internationalen wissenschaftlichen Konsens spielen.

Europa trägt eine besondere Verantwortung dafür, die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, mit den Risiken, Herausforderungen und Möglichkeiten umzugehen, und die sichere und geordnete Entwicklung dieser neuen Technologien auf globaler Ebene in Abstimmung mit den Entscheidungen einzelner Länder zu vereinfachen.

Durchführung

Zur Beobachtung des Fortschritts in der politischen Entwicklung und in der Sache und zur vorausschauenden Behandlung sich abzeichnender Fragen in diesem sich rasant entwickelnden Bereich wird die Kommission regelmäßig einen Bericht über Biowissenschaften und Biotechnologie sowie ein fortlaufendes ordnungspolitisches Arbeitsprogramm vorlegen. Im Rahmen ihrer Berichte über Biowissenschaften und Biotechnologie wird die Kommission die Kohärenz der Gemeinschaftspolitik und der Rechtsvorschriften in allen Bereichen prüfen, die Auswirkungen auf Biowissenschaften und Biotechnologie haben, und erforderlichenfalls entsprechende Initiativen und Vorschläge erarbeiten.

In Fällen, in denen die Zuständigkeit auf verschiedenen Ebenen liegt, sollte die Strategie ein Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren sein. Um bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der vorgeschlagenen Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie Transparenz und Dialog zu erleichtern, wird die Kommission ein informelles und breit angelegtes Forum der Interessengruppen organisieren.

Die Kommission ruft die anderen Organe und Institutionen der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten, die regionalen Behörden, die Privatwirtschaft und die Öffentlichkeit dazu auf, ihren Beitrag dazu zu leisten, die vorgeschlagene Strategie zu verbessern und umzusetzen. In diesem Prozess werden die Festlegung detaillierter Maßnahmen im Rahmen kurz- und mittelfristiger Aktionen und eines Zeitplans einen entscheidenden Schritt hin zu einer effizienten und kohärenten europäischen Biotechnologiepolitik darstellen.

Links zum Thema Biotechnologie.

Plantomycin: Zulassung ruht bis März 2003

Themen: Archiv — info @ 15:01

Braunschweig (agrar.de) – Das Pflanzenschutzmittel Plantomycin steht für ein weiteres Jahr Anwendern nicht zur Verfügung: Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) hat das Ruhen der Zulassung, das zunächst bis zum 15. März 2002 angeordnet ist, bis zum Ende der Zulassung am 15. März 2003 ausgedehnt. Das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Streptomycin wird in Apfelplantagen gegen den gefürchteten Feuerbrand eingesetzt. Rückstände von Streptomycin wurden in Honigproben nachgewiesen, nicht aber in Äpfeln.

Streptomycinrückstände im Honig veranlassten die BBA bereits im vergangenen Jahr, die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Plantomycin ruhen zu lassen. Das Mittel wurde eingesetzt gegen den Feuerbrand, einer bakteriellen Krankheit, die die Pflanzen über die Blüte infiziert. Über die Bienen, die die Obstbaumblüten bestäuben, gelangte Streptomycin in den Honig.

Die vergangene Saison wurde für Tests genutzt: Gesucht wurden Möglichkeiten, das Mittel so auszubringen, dass es nicht von Bienen aufgenommen wird. Die Ergebnisse liegen jetzt vor: Auch bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung ist nicht ausgeschlossen, dass die festgelegte obere Grenze für Rückstände überschritten wird. Diese Rückstandshöchstmenge liegt zurzeit bei 0,02 mg Streptomycin pro kg Honig. Weitere Informationen zum Thema bekommen Sie in der Presseinformation der BBA vom 13. Dezember 2001.

Beim Plantomycin bedeutet das Ruhen der Zulassung, dass auch Restbestände nicht aufgebraucht werden dürfen, da die Anwendung nur nach Warndienstaufruf durch die Länder erlaubt ist. Die Bestimmungen, die mit der Zulassung damals erteilt wurden, sehen strenge Einschränkungen vor, denn schließlich handelt es sich bei dem Wirkstoff um ein Antibiotikum, mit dem sorgsam umgegangen werden muss.

Links zum Thema Pflanzenschutz.

Milchmarkt NRW: Tendenz zur Frische ungebrochen

Themen: Archiv — info @ 12:01

Düsseldorf (agrar.de) – Im verbraucherstärksten Bundesland NRW habe sich im Jahresmittel ein klarer Trend zur Produktion von Frischeprodukten fortgesetzt und bekräftige somit, so Kristoph Hinze, Verwaltungsleiter der LV Milch NRW, eine seit Jahren fortlaufende Tendenz im NRW-Milchmarkt.

Wenngleich auch das Jahr 2001 in Bezug auf BSE und MKS der Landwirtschaft sicherlich nachhaltig in Erinnerung bleiben wird – die Erlössituation am Milchmarkt habe sich wesentlich verbessert. Nachdem zu Beginn des Jahres 2001 der Milcheiweißmarkt boomte, hätten ab Mitte des Jahres die Frischeprodukte nachgezogen. Dies zeige sich auch in der Entwicklung der Auszahlungspreise.

Milcherzeugung im Jahr 2001

Im Milchwirtschaftsjahr 2000/2001 (April 2000 bis März 2001) habe den Milchlieferanten der 16 NRW-Molkereiunternehmen eine Gesamtreferenzmenge von 2.763.833 Tonnen zur Verfügung gestanden. Die in NRW erzeugte und an Molkereien gelieferte Milch habe um 0,3 Prozent abgenommen, die gesamte Milchanlieferung an NRW-Unternehmen sei um 4,1 Prozent gesunken.

Auf der Erzeugerseite habe sich der Strukturwandel verstärkt fortgesetzt. Die Anzahl der Milchkuhhalter sei lt. Novemberzählung um 8,5 Prozent gefallen und die Anzahl der Milchkühe um 0,9 Prozent gestiegen. Die durchschnittliche Kuhzahl der Milchviehhalter in NRW sei um 10,2 Prozent auf 35,8 Kühe gestiegen. Im Zeitraum Januar bis November 2001 habe der Auszahlungspreis mit 62,66 Pf./kg ab Hof bei 3,7 Prozent Fett und 3,4 Prozent Eiweiß ohne MwSt um 4,71 Pf./kg bzw. 8,1 Prozent über dem Preis des Vorjahreszeitraums gelegen. Damit befinde sich der derzeitige Auszahlungspreis auf einem Niveau von vor 10 Jahren, während die Erlöse für Rindfleisch etwa 30 Prozent niedriger als vor der BSE-Krise anzusiedeln seien.

Im Jahr 2001 habe sich die Zahl der NRW-Molkereiunternehmen von 18 auf 16 reduziert. Somit habe der Konzentrationsprozess auch im vergangenen Jahr deutliche Zeichen gesetzt. Eine Betriebsstätte wurde im Zuge dieser Entwicklungen geschlossen.

Die Herstellung von Konsummilch und Milcherzeugnissen insgesamt habe im Jahr 2001 mit 1,31 Mrd. Kilogramm 3,8 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum betragen. Dabei sei die Produktion von Konsummilch um 5,1 Prozent gesunken. Der Rückgang bei pasteurisierter Milch in Einwegverpackungen habe 2,6 Prozent betragen. Die Produktion von pasteurisierter loser Milch sei um 13,1 Prozent und von pasteurisierter Milch in Mehrwegverpackungen um 10,9 Prozent gestiegen. Einen deutlichen Rückgang habe die Produktion von ultrahocherhitzter und sterilisierter Milch verzeichnet, die um 9,7 Prozent auf 358,4 Millionen Kilogramm abfiel. Damit weise H-Milch einen Anteil von 45,7 Prozent an der Konsummilchherstellung gegenüber 48 Prozent im Jahr 2000 auf.

Im Bereich Sauermilcherzeugnisse insgesamt zeige sich ein leichter Rückgang um 1,3 Prozent. Um 6,4 Prozent auf 58,9 Millionen Kilogramm sei die Joghurtproduktion zurückgefahren worden. Außerdem stellten die hiesigen Molkereien mit 11,6 Millionen Kilogramm deutlich weniger Buttermilch im Vorjahresvergleich her, hierbei sei ein Rückgang um 8,2 Prozent zu verzeichnen. An Sauermilch, Kefir und Saurer Sahne seien aufgrund von Produktionsverlagerungen mit 30,6 Millionen Kilogramm 13,7 Prozent erheblich mehr als in 2000 produziert worden.

Negativ habe sich hingegen die Produktion von Milchmischerzeugnissen entwickelt, deren Produktionsmenge um 1,9 Prozent gefallen sei. Dabei sei die Herstellung von Milchmischgetränken um 5 Prozent auf 88,5 Millionen Kilogramm und die Produktion von Joghurt, Sauermilch und Kefir mit Fruchtzusätzen um 0,9 Prozent auf 190,2 Millionen Kilogramm gefallen. Auch bei sonstigen Milchmischerzeugnissen wie Puddings/Crèmes sei ein leichter Rückgang um 1,2 Prozent auf 148,5 Millionen Kilogramm zu verzeichnen.

Die Sahneherstellungsmenge war mit 72,5 Millionen Kilogramm um 9 Prozent größer als 2000. Die Produktionsziffern bei Frischkäse seien um 2,4 Prozent auf 153,0 Millionen Kilogramm gestiegen. Bei Schnitt- und Weichkäse sei die Produktion um 6 Prozent auf 54.503 Tonnen gefallen. Die Buttererzeugung sei im Jahr 2001 um 18,4 Prozent gegenüber 2000 eingeschränkt worden und habe damit nur 18.376 Tonnen betragen. Auch die Herstellung von Trockenmilcherzeugnissen verringerte sich um 11,5 Prozent auf 34.182 Tonnen gegenüber dem Vorjahr.

Die Belieferungsmenge von Milch und Milcherzeugnissen an Schulen und Kindergärten in NRW habe lt. Erfassungen der LV Milch NRW von Januar bis November 18,6 Millionen Kilogramm betragen. In diesen 11 Monaten des Jahres 2001 seien 7,5 Prozent weniger Schulmilchprodukte als im Vorjahr abgesetzt worden. Trotz der finanziellen Förderung durch die Europäische Union und dem Land NRW sei der Absatz seit Jahren stark rückläufig. Die unangefochtene Schulmilch-Hochburg-NRW weise im Bundesvergleich jedoch einen wesentlich niedrigeren Rückgang als der Bundesdurchschnitt auf.

Hinze führte aus, den Kindern und Jugendlichen müsse ein ausgewogenes Schulfrühstück inklusive Pausenmilch zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit zur Verfügung stehen. Die Chancen, in diesem Bereich in 2002 erfolgreich zu wirken, seien – gerade auch in Hinblick auf die Diskussionen im Rahmen der Pisa Studie – viel versprechend.

In Kooperation mit den zuständigen Ministerien in NRW, den schulmilchproduzierenden und -verteilenden Unternehmen des Landes sowie der CMA Deutschland werde durch eine gezielte Schulmilch-Kampagne dem Rückgang entgegengewirkt. Die vorliegenden Zahlen zeigten, daß die seit 1998 laufenden Maßnahmen bereits den Rückgang des Schulmilchverbrauchs abbremsen konnten.

Links zum Thema Milchwirtschaft,

WLV: Landwirtschaft ist guter Kunde

Themen: Archiv — info @ 12:01

Gut 31 Milliarden Euro produktionsbedingte Ausgaben

Münster (agrar.de) – Die Landwirtschaft ist guter Kunde: Landwirte kaufen Maschinen und Produktionsmittel. Sie vergeben Aufträge an das Handwerk und das Baugewerbe und fragen Dienstleistungen nach. Damit sind Bauern nach Mitteilung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) wichtige Nachfrager im gesamten industriell-gewerblichen sowie Dienstleistungsbereich und sichern dort Tausende von Arbeitsplätzen.

31,4 Milliarden Euro – 3 Mrd. mehr als im Jahr zuvor – betrugen im Jahre 2000 die produktionsbedingten Ausgaben der deutschen Land-, Forstwirtschaft und Fischerei, wobei rund 7 Milliarden Euro auf Investitionen in Bauten und Maschinen entfielen. Dazu kommen die Ausgaben der Landwirte im privaten Bereich: Werden für die in der Landwirtschaft tätigen Personen und ihre Familien gleiche Verbrauchsstrukturen wie in der übrigen Bevölkerung unterstellt, so geben diese rund 41 Milliarden Euro pro Jahr für den Konsum aus.

Links zum Thema Wirtschaft.

EU-Kommission verabschiedet Regelung für die Umwelthaftung zur Vermeidung und Behebung von Umweltschäden

Themen: Archiv — info @ 12:01

Brüssel (agrar.de) – Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung von Umweltschäden und zur Sanierung der Umwelt angenommen. Von dieser Richtlinie würden Wasserverschmutzung, Schäden in Bezug auf die biologische Vielfalt, und Bodenverschmutzung, die eine schwerwiegende Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt, erfasst werden. Betreiber, die bestimmte gefährliche oder potenziell gefährliche Tätigkeiten durchführen und damit Umweltschäden verursachen, würden für die Behebung des entstandenen Schadens haften oder für die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen zahlen.

Alle Betreiber, die durch Fehler oder aus Nachlässigkeit Schaden in Bezug auf die biologische Vielfalt verursachen, wären ebenfalls verpflichtet, den Schaden zu beheben. Die Umweltkommissarin Margot Wallström äußerte sich wie folgt: ‚Das Konzept, dass der Verursacher zahlen muss, ist ein Eckpfeiler der EU-Politik. Die Kommission sendet mit ihrem heutigen Vorschlag eine klare Botschaft aus: die Zeit ist gekommen, dass die EU das Verursacherprinzip in die Praxis umsetzt. ‚Die Mitgliedstaaten müssen in der Lage sein, Umweltschäden in Angriff zu nehmen und sich in Bezug auf Fragen, wer verantwortlich ist, welcher Schaden erfasst ist und wer die Kosten zu tragen hat, auf gemeinsame Regeln stützen können. Die heute von der Kommission vorgeschlagene Regelung wird ein starker Anreiz sein, zu vermeiden, dass solche Schäden überhaupt entstehen.‘

Die Kommissarin erklärte ferner: ‚Wir sind alle betroffen, wenn es um den Umweltschutz und die Schadensvermeidung geht. Die Bürger, die Industrie und die NRO haben daher schon lange auf diesen wichtigen Vorschlag gewartet und verbinden mit ihm große wenn auch unterschiedliche – Erwartungen. Heute hat die Kommission den ersten konkreten Schritt in Richtung auf die Einführung einer umfassenden Umwelthaftungsregelung auf europäischer Ebene getan.‘

Hintergrund

Die Entscheidung der Kommission, diesen Vorschlag anzunehmen, spiegelt ihre Verpflichtung wider, derzeitige unhaltbare Trends zu bekämpfen: den fortschreitenden Verlust der biologischen Vielfalt in ganz Europa und die zunehmende Verschmutzung von Wasser und Boden.

Der Vorschlag schafft einen auf der Umwelthaftung basierenden Rahmen, um sicherzustellen, dass Umweltschäden in Zukunft behoben oder vermieden werden. Der Vorschlag hat keine rückgreifende Wirkung.

Umweltschäden umfassen Schäden in Bezug auf die biologische Vielfalt, die durch gemeinschaftliche und einzelstaatliche Rechtsvorschriften geschützt ist, sowie Gewässer, die durch die Rahmenrichtlinie (2000/60/EG) geregelt sind, und ferner Bodenverschmutzung, die eine schwerwiegende Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt.

Die öffentlichen Behörden werden bei der vorgeschlagenen Haftungsregelung eine wichtige Rolle spielen. Ihre Aufgabe wird es sein, zu gewährleisten, dass für Umweltschäden verantwortliche Betreiber die notwendigen Sanierungsmaßnahmen selbst durchführen oder diese finanzieren.

Öffentliche Interessengruppen, wie Nichtregierungsorganisationen, können nach dieser Regelung die öffentlichen Behörden auffordern, wenn nötig, tätig zu werden und deren Entscheidungen gerichtlich anfechten, sofern diese Entscheidungen rechtswidrig sind.

Schadensvermeidung

In Bezug auf die Schadensvermeidung sieht der Vorschlag im Falle von Betreibern, die eine Situation verursacht haben, die zu einem Umweltschaden führen könnte, vor, dass vorbeugende Maßnahmen zu treffen sind, um zu vermeiden, dass diese Situation zu einem Schaden führt. Wenn zum Beispiel bei einem industriellen Verfahren eine Störung auftritt, wodurch sich eine Explosion ereignen könnte, weil in einigen Rohren ein Überdruck entstanden ist, sind Maßnahmen zu ergreifen, um den Druck zu regulieren und eine mögliche Explosion zu vermeiden.

Sanierung

Wenn dennoch ein Umweltschaden entsteht, müssen die Mitgliedstaaten nach dem Vorschlag sicherstellen, dass der Umweltschaden behoben wird. Dies beinhaltet, dass der Schweregrad und der Umfang des Schadens zu beurteilen und die geeignetsten Sanierungsmaßnahmen festzulegen sind, möglichst gemeinsam mit dem nach dem Vorschlag für den Schaden haftbaren Betreiber dem Betreiber, der durch seine Tätigkeit den Schaden verursacht hat.

Die zuständige Behörde kann von dem Betreiber fordern, dass er die notwendigen Vorbeuge- oder Sanierungsmaßnahmen ergreift, die dann direkt von dem Betreiber finanziert werden. Wahlweise kann die zuständige Behörde die betreffenden Maßnahmen selbst durchführen oder von einer dritten Partei durchführen lassen. Eine Kombination beider Konzepte ist auch möglich.

Wenn die Sanierung von der zuständigen Behörde oder für diese von einer dritten Partei durchgeführt wird, und ein oder mehrere Betreiber nach dem Vorschlag für den Schaden haftbar sind, muss die zuständige Behörde gemäß dem Verursacherprinzip die Ausgaben der Sanierung von den haftenden Betreibern eintreiben. Dieselbe Regelung gilt für vorbeugende Maßnahmen.

Geltungsbereich der Richtlinie

Die Betreiber, die nach der Richtlinie für die Vermeidung und Behebung der Umweltschäden in finanzieller Hinsicht potenziell haftbar sind, sind Betreiber, die die in Anhang I aufgelisteten gefährlichen oder potenziell gefährlichen Tätigkeiten durchführen. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, bei denen Schwermetalle in Gewässer oder in die Luft freigesetzt werden, Anlagen, die gefährliche Chemikalien produzieren, Deponien und Verbrennungsanlagen.

Betreiber, die Tätigkeiten durchführen, die nicht von Anhang I erfasst sind, können nach der Richtlinie ebenfalls im Hinblick auf Maßnahmen zur Vermeidung oder Behebung von Schäden in Bezug auf die biologische Vielfalt finanziell haftbar sein, jedoch nur wenn ihnen Nachlässigkeit nachzuweisen ist. Dieser erweiterte Schutz geht darauf zurück, dass Schäden in Bezug auf die biologische Vielfalt an sich durch einzelstaatliche Rechtsvorschriften kaum abgedeckt sind, und wenn, dann ist keineswegs gewährleistet, dass die geschädigte biologische Vielfalt auch tatsächlich saniert wird.

Schließlich umfasst der Vorschlag Bestimmungen über grenzüberschreitende Schäden, die Deckungsvorsorge, die Beziehung zu einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und die Überprüfung der Regelung.

Aufforderung zu Maßnahmen

Qualifizierte Rechtspersonen (öffentliche Interessengruppen, wie NRO) sowie Personen mit einem eindeutigen Interesse, d.h. die einen Schaden erlitten haben, können die zuständigen Behörden auffordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und Maßnahmen bzw. das Unterlassen von Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden anfechten. Dies bietet der Öffentlichkeit die Möglichkeit, die den zuständigen Behörden übertragene Aufgabe als Treuhänder der Umwelt zu überwachen und zu beeinflussen.

Ausnahmen

In dem Vorschlag sind verschiedene Ausnahmen und Rechtfertigungen enthalten, die durch die Notwendigkeit begründet sind, Rechtssicherheit und Innovationsschutz zu gewährleisten. Beispielsweise begründen genehmigte Emissionen keine Haftbarkeit. Tätigkeiten und Emissionen, die nach dem Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zum Zeitpunkt ihrer Durchführung oder ihres Auftretens als sicher für die Umwelt gelten, werden von dem Vorschlag auch nicht erfasst. In gewissen Fällen jedoch werden sich nachlässige Betreiber nicht auf die Ausnahmeregelungen stützen können

Die Zahlungsunfähigkeit von Betreibern ist einer der Faktoren, die die Eintreibung der Ausgaben gemäß dem Verursacherprinzip durch die zuständigen Behörden behindern können, doch können die diesbezüglichen Auswirkungen durch angemessene finanzielle Versicherung eines potenziellen Schadens begrenzt werden. Nach dem Vorschlag steht es den Mitgliedstaaten frei, angemessene Vorkehrungen bezüglich der Deckungsvorsorge zu treffen.

Nächste Schritte

Dieser Vorschlag wird dem Umweltrat auf seiner Tagung im März 4. 2002 vorgelegt. Damit beginnt das Gesetzgebungsverfahren, das mit dem gemeinsamen Erlass der neuen Richtlinie durch das Europäische Parlament und den Ministerrat endet. Dieses sogenannte Mitentscheidungsverfahren dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Nach dem endgültigen Erlass der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in innerstaatliches Recht umsetzen müssen.“

Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik)

Künast zu Gast an der Universität Kassel

Themen: Archiv — info @ 11:01

Kassel / Frankenhausen (agrar.de) – Renate Künast besuchte gestern die Universität Kassel und besichtigte dabei die Hessische Staatsdomäne Frankenhausen, den ökologisch wirtschaftenden Lehr- und Versuchsbetrieb der Universität mit seinen neuen, der artgerechten Tierhaltung dienenden Kuhställen. Sie informierte sich dabei über die wissenschaftlichen Aktivitäten der nordhessischen Universität in Sachen Ökolandbau, bevor sie sich in einer Vortragsveranstaltung auf dem Campus in Kassel zum Thema ‚Ein Jahr Agrarwende‘ auch der öffentlichen Diskussion stellte.

Uni-Präsident Postlep unterstrich, dass der Universität mit dem Besuch der Verbraucher- und Landwirtschaftsministerin die Aufmerksamkeit der Bundesregierung prinzipiell zukomme, die ihr mit ihrem Pionierschwerpunkt ‚Nachhaltige Landnutzung und Regionalentwicklung‘ zukommen sollte. Schließlich sei hier bereits 1981 die weltweit erste Professur für ‚Alternative Landbaumethoden‘ eingerichtet worden. Mittlerweile sei der Fachbereich der Universität Kassel gänzlich auf Ökologischen Landbau ‚umgestellt‘ worden: Postlep dazu: ‚Während Agrarwissenschafts-Fachbereiche anderer Universitäten mittlerweile auch singuläre Professuren für Ökologischen Landbau eingerichtet haben, steht bei uns ein ganzer Fachbereich dahinter‘. So biete die Universität Kassel in Witzenhausen seit 1996 den europaweit einzigen Vollstudiengang Ökologischen Landbau an.

Mittlerweile sind Professuren für ‚Ökologischen Landbau‘, ‚Ökologischen Pflanzenschutz‘, ‚Bodenbiologie und Pflanzenernährung‘, ‚Bodenkunde‘, ‚Nutztierethologie und artgemäße Tierhaltung‘, ‚Tierernährung und Tiergesundheit‘ und ‚Ökologische Lebensmittelqualität und Ernährungskultur‘ eingerichtet. Die Professur ‚Marketing im Ökologischen Landbau‘ steht kurz vor der Besetzung. Zudem gibt es enge Kooperationen und gemeinsame Studiengänge mit den Fachgebieten des Fachbereichs Stadtplanung/Landschaftsplanung, den Professuren für ‚Nachhaltige Regionalentwicklung‘, ‚Ländliche Entwicklung‘, ‚Landschaftsökologie‘, ‚Gewässerökologie‘ sowie ‚Landschaftsplanung/Naturschutz‘.

Die Domäne Frankenhausen wurde im Rahmen dieser Schwerpunktsetzung als Lehr- und Versuchshof und als Transferzentrum für Ökologische Landwirtschaft und Nachhaltige Regionalentwicklung 1998 durch die Universität Kassel übernommen werden. ‚Die Hessische Staatsdomäne Frankenhausen biete mittlerweile für die Region und weit darüber hinaus eine mehr als ausgezeichnete Infrastruktur für Lehre und Forschung im Ökologischen Landbau‘, so Postlep weiter. Darüber hinaus solle nicht unerwähnt bleiben, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dieses Bereiches bereits über wissenschaftliche Ansätze in Ökologischer Landwirtschaft gearbeitet haben, als der Begriff ‚Agrarwende‘ noch nicht in den Zeitungen zu lesen war. Hier würden, wie Postlep betont, für die Umsetzung der Vorhaben im Rahmen der ‚Agrarwende‘ die wissenschaftlichen Grundlagen erarbeitet und vermittelt – von denen natürlich auch das Ressort von Ministerin Künast inhaltlich profitiere.

Die Ministerin würdigte die an der Universität Kassel geleistete Pionierarbeit für den ökologischen Landbau und betonte, dass an der weiteren Forschungsfinanzierung, über das Bundesprogramm Ökologischer Landbau hinaus, gearbeitet werde.

Im Gespräch mit der agrar.de-Redaktion bekräftigte Künast ihr Vorhaben, die deutsche Landwirtschaft ‚Green-Box-fähig‘ zu machen, damit sie zukünftigen Forderungen auf EU- und WTO-Ebene gerecht werden könne. Um die Unterstützung der Agrarwende mache sie sich keine Sorgen, so die Ministerin. ‚Nach Umfragen sind selbst 59 Prozent der Unions-Anhänger für eine Förderung von Öko-Landbau und Nachhaltigkeit‘. Die Kaufbereitschaft und damit die breite Unterstützung für den Biomarkt beim Verbraucher könne allerdings nicht über Nacht erwartet werden. Mit ihrer breit angelegten Herangehensweise unterstütze das Ministerium die Entwicklung an vielen Stellen, von der schulischen Aufklärung über die Einrichtung von Modellhöfen bis hin zur Einführung des Biosiegels sowie Maßnahmen für eine zentrale Verfügbarkeit vieler Bioprodukte beim Verbraucher.

Die für das Biosiegel gewählte Grundlage der EU-Verordnung verteidigte Künast als marktfördernd und akzeptabel auch für andere Staaten wie auch für Schwellen- und Entwicklungsländer. Den deutschen Bio-Verbänden bliebe so zudem genügend Spielraum, eigene Qualitätskriterien zu kommunizieren.

Links zum Thema Bio-Landbau, Links zum Thema Bildung.

Thüringen: Höchster Schweinebestand seit 1992

Themen: Archiv — info @ 09:01

Erfurt (agrar.de) – Erstmals seit dem Rückgang des Schweinebestandes in Thüringen von über 1 Million Tieren in der Zeit von 1989 bis 1992 konnte im Freistaat ein nennenswerter Bestandsaufbau erreicht werden. Das endgültige Ergebnis der repräsentativen Viehzählung vom 03. November 2001 weist für Thüringen einen Schweinebestand von insgesamt 736.063 Tieren aus. Das bedeutet einen Zuwachs von 52.000 Schweinen zum Vorjahr.

‚Neben der BSE-Krise auf dem Rindfleischmarkt und dem günstigen Preisniveau bei den Schlachtschweinen zeigt in dieser positiven Bestandsentwicklung das 1998 initiierte Schweineaktionsprogramm in der Kombination von finanzieller Förderung und Spezialberatung seine positive Wirkung‘, erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.

Leider besteht jedoch die Gefahr, dass diese erfreuliche Entwicklung in ihr Gegenteil umgekehrt wird. Die Bundesregierung plant, im Zuge der Umsetzung von EU-Recht auf dem Gebiet der Schweinehaltung verschärfte nationale Regelungen zu erlassen. Damit würden sich die Rahmenbedingungen der Schweineproduktion in Deutschland derart verschlechtern, dass mit der Abwanderung von Produktionskapazitäten ins europäische und außereuropäische Ausland zu rechnen ist. Dabei beträgt der Selbstversorgungsgrad mit Schweinefleisch in Deutschland gerade ca. 80 Prozent und in Thüringen ca. 50 Prozent. Damit verbunden wäre gleichzeitig der Verlust von weiteren Arbeitsplätzen.

Der Rinderbestand in Thüringen ist auf 384.420 Tiere weiter abgesunken. Insbesondere bei den Milchkühen ist aufgrund der Leistungssteigerung und der Milchquote ein Rückgang um 5.700 Tiere zu verzeichnen.

Links zum Thema Schweine, Links zum Bundesland Thüringen.

22. Januar 2002

Bayern: Anbaufläche von Wintergetreide um über vier Prozent gestiegen

Themen: Archiv — info @ 15:01

Größte Flächenzunahme bei Raps

München (agrar.de) – Die bayerischen Landwirte haben im Herbst 2001 auf ca. 1.092.000 Hektar Wintergetreide ausgesät. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, sind dies über vier Prozent bzw. 47 000 Hektar mehr Fläche als im Herbst 2000. Die größte Flächenausdehnung wurde beim Winterraps mit einer Zunahme von über 27.000 Hektar bzw. 18,1 Prozent auf knapp 178.000 Hektar ermittelt.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung aufgrund der hochgerechneten Angaben von knapp 1.200 ehrenamtlichen Ernte- und Betriebsberichterstattern zur Herbstaussaat 2001 ermittelte, hat sich die Anbaufläche für Wintergetreide im Vergleich zur Anbaufläche 2000 (1.045.000 Hektar) um über vier Prozent bzw. 47.000 Hektar auf ca. 1.092.000 Hektar erhöht. Zugenommen hat dabei insbesondere die Anbaufläche bei Winterraps, und zwar um 27.000 Hektar (+ 18,1 Prozent) auf fast 178.000 Hektar. Größer sind nur noch die Anbauflächen von Winterweizen mit knapp 473.000 Hektar (+ 18.000 Hektar bzw. + 4,0 Prozent) und Wintergerste mit rund 310.000 Hektar (+ 3.000 Hektar bzw. + 1,1 Prozent). Bei Triticale wurde der Anbau um 5,4 Prozent bzw. 5.000 Hektar auf über 88.000 Hektar ausgedehnt, bei Winterroggen dagegen eingeschränkt, und zwar um 6.000 Hektar (- 12,0 Prozent) auf ca. 44.000 Hektar.

Links zum Thema Agrarbericht und Statistik, Links zum Bundesland Bayern.

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