31. Januar 2002

Modulationsgesetz: Sachsen stellt Ablehnungsantrag im Bundesrat

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Dresden (agrar.de) – Der Freistaat Sachsen wird das so genannte Modulationsgesetz ablehnen. Das kündigte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath im Vorfeld der morgigen Bundesratssitzung an. Ein Alleingang Deutschlands sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Das Gesetz benachteilige zudem die Bauern in den neuen Ländern. Daher werde Sachsen zur morgigen Bundesratssitzung einen Ablehnungsantrag stellen. Der Minister lehnte zudem den im Vermittlungsaussschuss erzielten Kompromiss zum Bundesnaturschutzgesetz ab. Trotz der Zugeständnisse habe sich an der Grundrichtung nichts geändert. ‚Die Bauern werden zur Gegnerschaft getrieben, statt sie als Partner für eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung zu verstehen‘, so Flath.

Der Minister sprach sich dafür aus, über die Einführung der Modulation erst zur Halbzeitbewertung der EU-Agrarpolitik im Jahr 2003 zu entscheiden. Korrekturbedarf sieht er darüber hinaus bei dem im Modulationsgesetz festgelegten Freibetrag, wodurch kleinere Betriebe von der Kürzung ausgenommen werden. ‚In den neuen Ländern wird gekürzt und den alten Ländern fällt der größere Teil der frei werdenden Mittel zu‘, so Flath. Dadurch werde Sachsen für seinen hohen Stand an Agrarumweltmaßnahmen bestraft. ‚Ich sehe nicht ein, dass Sachsens Bauern für die Versäumnisse in Nordrhein-Westfalen bezahlen müssen‘, so Flath.

Laut Bundesagrarbericht wendete der Freistaat im Wirtschaftsjahr 1999/2000 für Agrarumweltmaßnahmen rund 48 Euro pro Hektar Landwirtschaftfläche auf und lag damit hinter Bayern (73 EUR), Baden-Württemberg (66 EUR) und Thüringen (53 EUR) an vierter Stelle. Schlusslichter waren Nordrhein-Westfalen (4,6 EUR), Niedersachsen (2,5 EUR) und Schleswig-Holstein (0,7 EUR).

Die Bundesregierung plant die Modulation noch in diesem Jahr einzuführen. Dabei sollen EU-Direktbeihilfen an die Landwirte um zwei Prozent gekürzt und die frei werdenden Mittel für Agrarumweltmaßnahmen wieder eingesetzt werden

Hintergrund des Gesetzes ist eine EG-Verordnung, nach der die Mitgliedstaaten Direktzahlungen an Landwirte nach besonderen Stützungsregelungen in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien um bis zu 20 Prozent kürzen können (so genannte Modulation). Mit den einbehaltenen Finanzmitteln sollen Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, insbesondere umweltgerechte Produktionsverfahren, stärker gefördert werden. Die EU-Direktzahlungen werden ab 1. Januar 2003 ab einem Freibetrag von 10.000 EURO um zwei Prozent gekürzt. Von der Stellungnahme des Bundesrates aus dem ersten Durchgang wurde lediglich der Vorschlag berücksichtigt, im Gesetzestext festzuschreiben, dass die durch Kürzung einbehaltenen Gemeinschaftsmittel in dem Land weiter verwendet werden, in dem sie angefallen sind.

Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dadurch soll erreicht werden, dass bestimmte Prämien aus der Modulation herausgenommen werden, weil dadurch einerseits das Aufkommen der Modulation nur geringfügig gemindert würde, andererseits unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand vermieden würde. Ferner soll erreicht werden, dass die finanziellen Folgen von EU-Anlastungen, die sich aus der Umsetzung der Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik ergeben, zu Lasten des Bundeshaushalts gehen und der Finanzierungsanteil des Bundes für bestimmte Maßnahmen nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ erhöht wird.

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