Höhn: Artgerechte Tierhaltung wird bundesweit förderfähig – Nordrhein-Westfalen ist Vorbild
Düsseldorf/Bonn (agrar.de) – Landwirte, die besonders artgerechte Ställe bauen, erhalten dafür bundesweit im nächsten Jahr deutlich höhere Förderzuschüsse als für konventionelle Anlagen. Darauf haben sich die Agrarministerinnen und -minister von Bund und Ländern heute in Bonn bei der Sitzung des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) verständigt.
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: ‘Dies ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz. Wer bereit ist, mehr zu tun, als gesetzlich vorgeschrieben ist, soll auch entsprechend belohnt werden. Die jetzt von Bund und Ländern beschlossene Regelung ist in Nordrhein-Westfalen bereits seit 1996 geltende Förderpraxis. Bisher wurden hier schon mehr als 140 Betriebe mit über 21 Millionen DM gefördert. Die überzeugenden Ergebnisse haben letztlich dazu geführt, dass die NRW-Regelung Vorbild für eine bundesweite Regelung wurde.’
Der PLANAK verständigte sich außerdem auf Eckpunkte für die Verwendung der so genannten Modulationsgelder. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen ab 2003 jährlich zwei Prozent der EU-Ausgleichszahlungen für die Landwirte einbehalten werden. Dabei wird ein Freibetrag von 20.000 DM pro Betrieb zugrunde gelegt, so dass in NRW jährlich rund vier Millionen DM anfallen.
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: ‘Diese Gelder fließen über die jetzt beschlossenen Maßnahmen voll an die Landwirtschaft zurück. Zusätzlich mit der notwendigen Kofinanzierung erhöht sich die Summe für die Landwirtschaft sogar. Mit den Mitteln wird NRW die im NRW-Programm “Ländlicher Raum” enthaltenen Agrarumweltmaßnahmen und den Vertragsnaturschutz weiter ausbauen. Ab 2003 sollen zum Beispiel vielfältige Fruchtfolgen, die Anlage von Blühstreifen, die umweltverträgliche Gülleausbringung oder Viehbestandsabstockungen gefördert werden.’
Für die Gemeinschaftsaufgabe ‘Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes’ will die Bundesregierung im nächsten Jahr insgesamt rund 913 Millionen Euro bereitstellen. Davon entfallen ca. 61,5 Millionen Euro auf NRW. Einschließlich der Landesmittel wird damit ein Bewilligungsvolumen von mehr als 102 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Davon sind mehr als zwei Millionen Euro für Energiesparmaßnahmen in Landwirtschaft und Gartenbau reserviert. Gefördert werden u.a. Dämmungsmaßnahmen, Solar- und Biomasseanlagen sowie die Umstellung der Heizung auf umweltfreundliche Energieträger.