27. November 2001

Sachsen: Weitere FFH-Gebiete vorgeschlagen

Themen: Archiv — info @ 16:11

Liste von 270 Schutzgebieten wird öffentlich ausgelegt

Dresden (agrar.de) – Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat heute dem Kabinett eine weitere Liste von Schutzgebieten nach der europäischen FFH-Richtlinie (Flora, Fauna, Habitat) vorgelegt. Nachdem bereits Ende 1999 insgesamt 89 FFH-Gebiete benannt worden waren, werden jetzt weitere schutzwürdige Flächen zur Meldung an die Europäische Union vorgeschlagen. Demnach sind derzeit etwa 270 Gebiete in der Prüfung, die rund neun Prozent der Landesfläche ausmachen, als FFH-Gebiete gemeldet werden. Die neue Gebietsliste soll in den nächsten Tagen im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und anschließend mindestens vier Wochen lang in den Landratsämtern ausgelegt werden.

‚Wir wählen dieses transparente Verfahren, damit betroffene Grundstückseigentümer, Kommunen und Verbände über das Vorhaben der EU zumindest informiert werden‘, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath in Dresden. Die EU sehe eine Information überhaupt nicht vor. Anfang kommenden Jahres sollen die Schutzgebiete an das Bundesumweltministerium zur Weiterleitung an die Europäische Union gehen. Die Nachmeldung ist notwendig, da die Europäische Union die bislang überreichte Liste für unzureichend hält. Die EU droht mit einem vorläufigen Stopp von Strukturfondsmitteln, falls Sachsen die Liste nicht vervollständigt. Zudem läuft gegen Deutschland ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen ‚unzureichender Beachtung der Bestimmungen der FFH-Richtlinie in Sachsen‘.

Diese verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume unter Schutz zu stellen. So soll ein europaweites Schutzgebietssystem unter dem Namen ‚Natura 2000‘ entstehen. Sachsen hatte bereits Ende 1999 als eines der ersten Bundesländer eine Gebietsliste an die EU-Kommission weitergereicht. Die Meldung sei abschließend gewesen, so die damalige Auffassung. Zwischenzeitlich präzisierte die EU jedoch die Auswahlkriterien. Zudem schränkte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes Ende vergangenen Jahres das Auswahlermessen der Mitgliedsstaaten weiter ein. ‚Der Spielraum, den wir 1999 noch hatten, wurde uns mittlerweile genommen‘, so Flath. Eine Nachmeldung sei daher unvermeidlich. Die FFH-Richtlinie enthält rund 200 Tier- und mehr als 500 Pflanzenarten, die geschützt werden sollen. Außerdem sind 170 besondere Lebensraumtypen ausgewiesen. In den Schutzgebieten müssen die Mitgliedsstaaten die Erhaltung der Lebensräume garantie-ren und eine Verschlechterung vermeiden. Kritiker befürchten dadurch eine Behinderung der wirtschaftlichen Entwicklung.

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