16. November 2001

Bundestag beschliesst Reform des Naturschutzrechts

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Berlin (agrar.de) – Der Bundestag hat das neue Bundesnaturschutzgesetz in 2. und 3. Lesung beschlossen. ‚Woran frühere Bundesregierungen in vier Legislaturperioden gescheitert sind, haben wir umgesetzt und das Naturschutzrecht grundlegend überarbeitet. Damit ist der Weg frei für eine umfassende Modernisierung des Naturschutzes in Deutschland,‘ sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Mit der beschlossenen Gesetzesnovelle wird das alte Bundesnaturschutzgesetz komplett abgelöst. Zu den wesentlichen, bereits im Regierungsentwurf vorgesehenen Aenderungen gehören u.a. die Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an die sogenannte ‚gute fachliche Praxis‚, die Sicherung der biologischen Vielfalt durch Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche sowie die Stärkung der Mitwirkungsrechte durch die erstmals bundesweit eingeführte Verbandsklage. Auch das Verhältnis von Naturschutz sowie Sport und Erholung wird neu definiert, in dem der Erholungswert von Natur und Landschaft in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert wurde.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Naturschutzbund %url6%NABU%/% begüßten die Verabschiedung des Gesetzes. ‚Damit hat die Bundesregierung einen der wichtigsten umweltpolitischen Erfolge dieser Legislaturperiode erzielt‘, sagte NABU-Präsident Jochen Flasbarth. Durch die parlamentarische Beratung seien noch wesentliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erzielt worden. Das neue Gesetz stärke wirksam den Schutz von einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume. ‚Besonders hervorzuheben ist die Einführung eines bundesweiten Biotopverbundes auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche‘, so der NABU-Präsident.

Als weiteren wichtigen Schritt bezeichnete Flasbarth die Formulierung von Regelungen für eine naturnähere Landwirtschaft. Durch das Verbot der Heckenrodung oder der Umwandlung von Feuchtwiesen in Ackerland würden die Voraussetzungen für eine größere Artenvielfalt in der Kulturlandschaft deutlich verbessert.

Flasbarth appellierte an die Bundesländer, das neue Bundesnaturschutzgesetz konsequent umzusetzen. ‚Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Eine Blockadetaktik mancher Länder wie bei der Agrarwende oder der Meldung europäischer Schutzgebiete will niemand mehr erleben.‘

Dr. Angelika Zahrnt, Bundesvorsitzende des BUND: ‚Dass nach 20 Jahren nun endlich eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes erreicht wurde, ist ein großer Erfolg für die Umweltbewegung. Das neue Gesetz stellt eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar.

Dem BUND geht das neue Gesetz in der aktuellen Fassung nicht weit genug. Zahrnt: ‚Vor allem die Änderung der Eingriffsregelung ist ein Rückschlag. Hier ist ein wichtiges rechtliches Instrument für den Naturschutz verloren gegangen. Faktisch ist es jetzt nicht mehr möglich, bauliche Vorhaben aus naturschutzrechtlichen Gründen zu verhindern. Auch die Verbandsklage ist nicht für alle relevanten Verfahren vorgesehen.‘

Nach Ansicht des Deutschen Bauernverband (%url7%DBV%/%) hat der Bundestag mit der Novelle eine deutliche Schwächung des ländlichen Raums und der dort lebenden Menschen beschlossen. Das Gesetz sei an vielen Stellen ideologisch geprägt und lasse den Anspruch auf Beachtung aller Aspekte der Nachhaltigkeit vermissen. Auch der ländliche Raum müsse eine wirtschaftliche Perspektive erhalten. Ein Gesetz, das Naturschutz vorrangig über Auflagen betreiben wolle, könne keinen Erfolg haben.

‚Einen Naturschutz auf Kosten der Länder‘ nannte Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Er bezeichnete die Naturschutzpolitik des Bundes insgesamt als unglaubwürdig. Der Bund reduziere seine Haushaltsmittel bei Naturschutzgroßprojekte um 16 Prozent und schaffe gleichzeitig neue bürokratische und kostenträchtige Hürden für die praktische Naturschutzarbeit in den Ländern. Die neu formulierten zusätzlichen Anforderungen richteten sich eindeutig gegen Kommunen, Land- und Forstwirte, verursachen einen Vertrauensverlust und wirken kontraproduktiv für den Vertragsnaturschutz. Schnappauf warf der Bundesregierung vor, mehr grüne Ideologien als den Naturschutz zu verfolgen.

Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wird nun dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet. Sie bedarf jedoch nicht seiner Zustimmung. Ziel ist nach Angaben des Umweltministeriums, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschliessen.

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