17. September 2001

EU-Kommission schlägt Vereinfachung des Düngemittelrechts vor

Themen: Archiv — info @ 12:09

Brüssel (agrar.de) – Die Europäische Kommission schlägt vor, die Bestimmungen über Düngemittel, die derzeit in sehr komplexer Form über 18 Richtlinien verteilt sind, in einem einzigen Text zusammenzufassen, und zwar in Form eines Vorschlags für eine Verordnung.

Die gemeinschaftlichen Vorschriften über Düngemittel sollen den freien Verkehr dieser Erzeugnisse innerhalb der europäischen Union sicherstellen und verbindliche Merkmale für sie festlegen, wie etwa die Zusammensetzung, die Etikettierung und die Art der Verpackung. Die Entscheidung für eine Verordnung ist dadurch gerechtfertigt, dass diese Form eines Rechtsakts am besten geeignet ist, eine einheitliche Anwendung des Düngemittelrechts zu garantieren. Eine Verordnung erleichtert den Mitgliedstaaten die Durchführung und Überwachung und stellt sicher, dass die Bürger und Unternehmen in Europa ihre Rechte in der gesamten europäischen Union effizient wahrnehmen können.

Erkki Liikanen, das für die Unternehmenspolitik und die Informationsgesellschaft zuständige Mitglied der Kommission, kommentierte diesen Vorschlag mit folgenden Worten: ‚Es ist ein wichtiges Anliegen der Kommission, das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen und klarer zu gestalten, damit es für die Bürger und die Unternehmen leichter zugänglich wird. Der Vorschlag, den die Kommission soeben angenommen hat, ist ein gutes Beispiel dafür.‘

Dieser Vorschlag für eine Verordnung betrifft in erster Linie große Chemieunternehmen, die mineralische Düngemittel herstellen, und Importeure, die außerhalb der Europäischen Union hergestellte mineralische Düngemittel einführen. Da es sich um eine Neufassung handelt, wird bei den betroffenen Unternehmen keine einzige größere Umstellung erforderlich sein.

Nach Möglichkeit wurden sämtliche technischen Spezifikationen vom Verfügungsteil getrennt und in die Anhänge verlegt. Der verfügende Teil wurde grundsätzlich so allgemein wie möglich gehalten. Die Einordnung der verschiedenen Düngemittelgruppen, die derzeit den Regelungen unterliegen, in den Anhängen macht diese Rechtsvorschrift sehr benutzerfreundlich, und neue Düngemittelgruppen lassen sich ohne Neustrukturierung des gesamten Texts hinzufügen.

Nachdem in Österreich, Finnland und Schweden Grenzwerte für den Kadmiumgehalt von Düngemitteln festgelegt sind, schlägt die Kommission vor, die diesen Ländern zugebilligte Ausnahmeregelung bis 31. Dezember 2004 zu verlängern. Bis dahin können die Gemeinschaftsorgane gemeinsame Regelungen für diese Frage beschließen, mit dem zweifachen Ziel, die Umwelt zu schützen und den Binnenmarkt zu verwirklichen. Um die geeignetste Lösung vorschlagen zu können, wird die Kommission in Kürze über Internet eine Befragung durchführen. In der ersten Hälfte des Jahres 2002 soll dann ihre Entscheidung fallen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website ‚Chemicals‘ der Kommission.

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