11. September 2001

Trittin: EuGH-Urteil beruht auf Sachstand von 1998

Themen: Archiv — info @ 12:09

Berlin (agrar.de) – Der Europäische Gerichtshof hat die Bundesrepublik zusammen mit Frankreich und Irland heute wegen unzureichender Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verurteilt. Dabei wurde bemängelt, dass eine Reihe von Bundesländern keine vollständige Liste von Vorschlagsgebieten für das ökologische Netz Natura 2000 vorgelegt haben.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin verwies darauf, dass das Urteil auf dem Meldestand von Anfang 1998 beruht. ‚Die Bundesregierung hat seit dem Herbst 1998 gegenüber den Bundesländern energisch darauf gedrängt, die entsprechenden Gebietsvorschläge zügig vorzulegen. Daraufhin wuchs in den vergangenen drei Jahren die Zahl der Gebietsmeldungen von 198 auf jetzt ueber 3350 an. Die Länder haben also einen Grossteil ihrer Versäumnisse, was ihre Verpflichtungen nach europäischem Naturschutz betrifft, nachgeholt. Ob sie ihre Aufgaben damit bereits vollständig erledigt haben, wird die EU-Kommission zu prüfen haben“, sagte Trittin.

Zu dem für das Urteil massgeblichen Stichtag im Februar 1998 hatten die Bundesländer erst 198 Gebiete an die EU-Kommission gemeldet. Nach derzeitigem Meldestand sind mittlerweile 3352 Gebiete mit einer Fläche von rund 2,3 Millionen Hektar als FFH-Gebiete in Brüssel vorgeschlagen worden. Dies sind rund 6,4 Prozent der gesamten Landesfläche. Hinzu kommen 800.000 Hektar Watt- und Wasserflächen. 15 Bundesländer haben gegenueber der EU-Kommission erklärt, dass diese Meldung abschliessend und vollständig ist. Zwangsgelder folgen aus diesem Urteil nicht.

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