05. September 2001

Thüringen gegen Fortsetzung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung

Themen: Archiv — info @ 09:09

Klärschlammentsorgung zentrales Thema des Seminars Abwassertechnik

Erfurt (agrar.de) – ‚Mit der Erhöhung des Anschlussgrades an die öffentliche Abwasserentsorgung ist das Aufkommen an Klärschlämmen in Thüringen von 34.000 t im Jahr 1992 auf etwa 44.000 t im Jahr 2000 angestiegen. In den zukünftigen Jahren ist mit einer weiteren Erhöhung des Aufkommens zu rechnen.‘ Das sagte Stephan Illert, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, anlässlich des 12. Gemeinsamen Seminars Abwassertechnik. Innerhalb der EU sind 1995 7,5 Mio t Klärschlämme angefallen. In Auswirkung der Abwasserrichtlinie der EU wird für 2005 ein Aufkommen von 15 bis 20 Mio t geschätzt.

Aus diesen Angaben wird bereits deutlich, welchen Stellenwert die Entsorgung des anfallenden Klärschlammes hat und dass die Thematik zukünftig noch an Bedeutung gewinnen wird. Die zukünftig in noch größeren Mengen anfallenden Klärschlämme innerhalb der EU machen es erforderlich, die bestehenden Regelungen auf ihre Zeitgemäßheit zu prüfen.

In Deutschland war das Auftreten der ersten BSE-Fälle Ende letzten Jahres der Impuls, der die Diskussion um die Fortsetzung der Klärschlammverwertung im landwirtschaftlichen Bereich entfachte. Es ist mehr und mehr die Frage ins Blickfeld gerückt, ob die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung den Anforderungen eines vorsorgenden Verbraucher- und Bodenschutzes im notwendigen Umfang gerecht wird. ‚Zur Erzeugung hochwertiger und sicherer Lebensmittel brauchen wir gesunde Böden. Deshalb darf die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen, ob durch Klärschlamm- oder auch Mineral- und Wirtschaftsdüngerausbringung auch nicht langfristig zu einer Anreicherung von Schadstoffen im Boden und damit zu einer Beeinträchtigung des Lebensraumes Boden führen‘, so Stephan Illert. Aus diesen Gründen hat sich Thüringen gemeinsam mit Bayern und Baden-Württemberg im Rahmen der Agrarministerkonferenz im März dieses Jahres gegen eine Fortsetzung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung in der bisherigen Form ausgesprochen.

‚Das Ziel muss darin bestehen, den Boden als wesentlichen Bestandteil des Naturhaushaltes in seiner Funktionsfähigkeit zu erhalten und auf Dauer seine vielfältige lebensnotwendige Nutzbarkeit für den Menschen zu ermöglichen. Durch die Klärschlammverwertung dürfen keine Schäden für nachfolgende Generationen entstehen. Diese Frage muss für uns im Vordergrund stehen, auch wenn ich weiß, wie eng der ökonomische Rahmen bei der kommunalen Verwaltung und bei den Firmen gesteckt ist‘, sagte der Staatssekretär.

Über den rein repressiven Schutzgedanken des Bundes-Bodenschutzgesetzes hinaus verlangt der weiterführende Vorsorgegrundsatz, schädliche Stoffeinträge über alle Belastungspfade zu vermeiden oder aber zumindest auf ein unbedenkliches Niveau zu begrenzen. ‚Dieser Grundsatz gilt im besonderen Maße für landwirtschaftlich genutzte Böden aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung als Standorte der Nahrungs- und Futtermittelerzeugung und muss auch eine Prämisse für den Einsatz von Klärschlämmen sein‘, so Staatssekretär Illert abschließend.

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