27. August 2001

EU-Kommission: Branntweinmonopol soll fallen

Themen: Archiv — info @ 15:08

Brüssel (agrar.de) – Die Europäische Kommission will offenbar das deutsche Branntweinmonopol abschaffen. Eine Sprecherin der Kommission bestätigte am Freitag in Brüssel einen entsprechenden Bericht des ‚Handelsblatts‚. Danach plant Agrarkommissar Franz Fischler die Einführung einer neuen Marktordnung für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, durch die die in Deutschland gezahlten Beihilfen an die Brennereien zu unrechtmäßigen Subventionen würden. Der Ministerrat müsse aber noch über den Vorstoß Fischlers entscheiden.

Billigen die Agrarminister Fischlers Vorschlag, wird eine EU-Regelung die Alkoholmärkte regulieren, das deutsche Branntweinmonopol würde damit hinfällig. Das Monopol garantiert dem deutschen Staat das Vertriebsmonopol für hochprozentigen Alkohol. Alkohol wird zu Festpreisen von den Brennereien abgenommen und an die Industrie zu Marktpreisen veräußert.

In der Europäischen Union ist die Konstellation der deutschen Klein- und Obstbrenner und des Branntweinmonopoles einmalig. Nach Angaben des Verband Badischer Klein- und Obstbrenner gibt es in Deutschland knapp 31.000 Abfindungsbrenner mit einer möglichen Erzeugungsmenge von je 300 Liter Alkohol. Dazu kommen noch ca. 800.000 sogenannte Stoffbesitzer, die registriert sind und eine Erzeugungsmöglichkeit von jährlich 50 Liter Alkohol haben. Je nach Obsternte treten von diesen Stoffbesitzern bis zu 200.000 Litern jährlich am Markt auf.

Die Brennereibesitzer und Stoffbesitzer verwerten jährlich rund 200.000 t Obst über den Brennkessel. In einzelnen Gebieten ist dies bis zu 25 Prozent einer Durchschnittsernte. Die Abfindungsbrenner stellen im Jahr ca. 90.000 bis 100.000 Hektoliter reinen Alkohol her, davon werden ca. 60 Prozent reiner Alkohol an die Bundesmonopolverwaltung abgeliefert. Die staatliche Einrichtung übernimmt die ablieferungsfähigen Brände zu einem festgelegten Preis und zahlt dafür einen festgesetzten Preis. Der Alkohol wird dann gereinigt und zu Industriezwecken verkauft. Die anderen Obstbrände werden versteuert. Bei Steinobstbränden liegt der Steuersatz bei 20 DM je Liter reinen Alkohol, bei Kernobstbränden bei 21,75 DM je Liter Alkohol.

Nach Einschätzung des Geschäftsführers des Bundesverband der deutschen Klein- und Obstbrenner, Gerald Erdrich, steht bei einem Fall des Branntweinmonopols die Existenz Tausender Kleinbrennereien und Obster-Erzeuger auf dem Spiel. Er äußerte laut ‚Handelsblatt‘ die Befürchtung, dass 1,5 Millionen Obstbäume gefällt werden könnten, weil ohne Zuschuss vom Staat niemand mehr Schnaps brennen werde. Am schlimmsten betroffen wären Bayern und Baden-Württemberg, die Zentren der Obstbrennereien in Deutschland.

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