26. Juli 2001

Über eine Million Kleingärten in Deutschland

Themen: Archiv — info @ 13:07

Hannover (agrar.de) – In Deutschland gibt es nach Ermittlungen des Niedersächsischen Landvolkverbandes rund eine Mio. Kleingärtner, die schätzungsweise 60.000 Hektar bewirtschaften.

Die Gartenfreunde sind in rund 14.500 Kleingartenvereinen organisiert. Als grüne Lungen spielen Haus- und Kleingärten in Großstädten eine wichtige Rolle. Zudem haben sie auch wirtschaftlich eine interessante Dimension. Nach Schätzungen werden pro Jahr rund 20 Mrd. DM für diesen Bereich ausgegeben.

Mit einer durchschnittlichen Investition von rund 1.000 DM pro Jahr in Garten- und Balkon zählen die Hobbygärtner zu einem interessanten und zudem wachsenden Wirtschaftsfaktor.

Links zum Thema Garten.

EU-Kommission erlässt Richtlinien für Gen-Produkte

Themen: Archiv — info @ 09:07

Brüssel (agrar.de) – Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Brüssel neue Richtlinien für die Kennzeichnungspflicht und die Nachweisbarkeit von Lebensmittel in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen vorgestellt. Darin wird gefordert, alle Lebens- und Futtermittel zu kennzeichnen, wenn sie auf gentechnisch veränderte Organismen zurückzuführen sind. Weiterverabeitete Produkte müssen danach so gekennzeichnet werden, dass der Weg dieser Organismen in der Nahrungsmittelkette zu dem jeweiligen Produzenten zurückverfolgt werden kann. Die Pläne der Kommission sollen zur Diskussion dem Europaparlament und den EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt werden, spätestens 2003 soll eine Regelung in Kraft treten.

Imke Ide, Gentechnik-Expertin der Umweltorganisation Greenpeace kommentierte: ‚Die EU-Kommission ist den Forderungen von Greenpeace und Verbrauchern nach einer umfassenden Kennzeichnung ein Stück entgegen gekommen. Nahrungsmittel, in denen die gentechnische Veränderung nicht mehr nachweisbar ist, müssen zukünftig auch entsprechend beschriftet werden. Beispielsweise werden Öle aus gentechnisch veränderten Sojabohnen oder Stärke aus Genmais ein Kennzeichen tragen. Leider hat die EU-Kommission in einem wichtigen Punkt dem Druck der Industrie und den Handelsinteressen der USA nachgegeben. Die neue Regelung hat Schlupflöcher: Sie führt Grenzwerte für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Substanzen ein. Das heißt, wenn etwa Kekse weniger als ein Prozent gentechnisch manipulierter Bestandteile enthalten, die in der EU nicht zugelassen sind, müssen diese auf der Packung nicht erwähnt werden. Damit gelangen sie klammheimlich in unser Essen, was bislang verboten war.‘

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die vorgelegten Richtlinien abgelehnt. Die in dem Vorschlag erlaubten ‚zufälligen‘ oder ‚technisch unvermeidbaren‘ Verunreinigungen von Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut seien aus Verbrauchersicht unakzeptabel. Eine Toleranzgrenze für Lebensmittel-Verunreinigungen von einem Prozent mit nicht in der EU zugelassenen genmanipulierten Organismen lehnt der BUND ab.

BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer: Mit ihren Plänen missachtet die EU-Kommission die Interessen der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie gibt dem Druck der Industrie und der USA nach, die als Hauptproduzent gentechnisch veränderter Pflanzen die Gentech-Freiheit ihrer Agrarexporte nicht mehr garantieren will. Dem Verbraucher dürfen gentechnisch verunreinigte Lebensmittel aber nicht aufgezwungen werden. Wer das tut, raubt ihm die Entscheidungsfreiheit, genmanipulierte Lebensmittel abzulehnen.‘

Bisher galt in der EU für Lebensmittel und landwirtschaftliches Saatgut ein absolutes Verbot für Verunreinigungen mit nicht in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen. Nach der Anfang 2001 verabschiedeten Freisetzungsrichtlinie durfte gentechnisch verändertes Saatgut keine in der EU nicht zugelassenen Bestandteile enthalten. Die sogenannte Novel-Food-Verordnung sah bislang Gleiches für Lebensmittel vor.

Sollte der Vorschlag der Kommission die Zustimmung von EU-Parlament und EU-Rat finden, wäre damit das Ende der Gentechnikfreiheit in der EU endgültig besiegelt, befürchtet der BUND. Unverständlich sei auch, dass der Grenzwert bei 1 Prozent angesetzt wurde. Da sich die Nachweisbarkeitsgrenze für gentechnische Kontaminationen inzwischen bei 0,1 Prozent bewege, sei der hohe Grenzwert ein nicht nachvollziehbares Zugeständnis an die Gentechnikindustrie.

Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast hatte ebenfalls für eine ‚Null-Prozent-Schwelle‘ plädiert. Zur Begründung sagte sie, es sei noch unbekannt, welche Auswirkungen etwa gentechnisch veränderte Pflanzen in der Nahrungsmittelkette bringen würden.

‚Grüne Gentechnik‘ birgt Risiken für den Ökologischen Landbau [20.07.2001] %url6%Gentechnik: Wohin mit dem Grenzwert? [01.08.2000]%/%

Links zum Thema %url1%Biotechnologie%/% und %url2%Novel Food%/%.

25. Juli 2001

Erster Gesamtwaldbericht der Bundesregierung 2001 vorgestellt

Themen: Statistik,Wald,Waldbericht — info @ 16:07

WWF: Dem Waldbericht müssen Taten folgen

Berlin (agrar.de) – ‚Wir wollen den Schutz der Wälder in Deutschland und weltweit zügig voran bringen. Deshalb haben wir heute einen Bericht vorgelegt, der erstmals umfassend über die Situation dieser Wälder informiert. Damit wird eine wichtige Handlungsgrundlage für künftige Maßnahmen geschaffen.‘ Dies erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast anlässlich der Vorstellung des ersten Gesamtwaldberichts der Bundesregierung (PDF-Datei, 589. KB) der heute im Kabinett verabschiedet wurde.

Der Bericht führt den Tropenwaldbericht und den Nationalen Waldbericht zusammen. Er bietet einen Überblick über die weltweite Situation der Wälder und beschreibt die nationalen und internationalen Beiträge zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Wälder. Zusätzlich wird der Waldzustandsbericht wie bisher jährlich über neuartige Waldschäden informieren.

‚Trotz des anerkannt vielfältigen Nutzens, den der Mensch aus den Wäldern zieht, schreitet die weltweite Zerstörung der Wälder in erschreckendem Ausmaß weiter fort“, sagte Künast. Jährlich würden rund 15 Millionen Hektar Wald, überwiegend in den Tropen, vernichtet. Das entspreche etwa der Gesamtfläche der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen zusammen. Die Folgen der anhaltenden Waldvernichtung machten sich u.a. durch Ausrottung von Tier- und Pflanzenarten, durch Bodenerosion und durch eine Freisetzung von 1 bis 2 Milliarden Tonnen Kohlenstoff pro Jahr bemerkbar. Dies entspreche etwa 10 – 20 Prozent des anthropogenen Treibhauseffektes, so Künast weiter.

Durch die steigende Nachfrage nach Pflanzenölen und Proteinfuttermitteln habe sich die weltweite Produktion von Sojabohnen in den letzten 10 Jahren – auch auf Kosten der Waldfläche – von 106 Millionen Tonnen auf 154 Millionen Tonnen erhöht, so Künast. Hauptproduzentenländer seien nach den USA an zweiter Stelle Brasilien (30 Millionen Tonnen in 1999 – Menge in 20 Jahren verdoppelt) und an dritter Stelle Argentinien (18 Millionen Tonnen – Menge in 20 Jahren fast vervierfacht). Hauptimportländer seien Japan, China und die Niederlande. Die EU und USA verbrauchten je ein Viertel des Weltverbrauchs an Sojaschrot.

Sorgen bereiten Künast auch die Waldschäden in den heimischen Wäldern durch Immissionen und Waldzerschneidungen durch Verkehrswegebau und Zersiedlung. Das hohe Waldschadensniveau vor allem bei Buchen und Eichen belege, dass nach wie vor ein hohes Gefährdungspotential für Bäume und Waldböden durch Luftverunreinigungen bestehe. ‚Die Waldböden in Deutschland gehören zu den am höchsten mit Stickstoff belasteten in Europa‘, machte die Ministerin deutlich.

Mit einem Bündel von Maßnahmen wirke die Bundesregierung der Waldvernichtung und -gefährdung entgegen. ‚Die Bundesregierung hat sich aktiv in die internationale Walddebatte im Nachfolgeprozess der Rio-Konferenz eingebracht. Wir haben maßgeblich dazu beigetragen, dass ein eigenständiges Waldforum bei den Vereinten Nationen gegründet wurde, das im Juni diesen Jahres seine Arbeit aufgenommen hat‘, so Künast. Das Waldforum setze sich international für konkrete Walderhaltungsmaßnahmen und eine weltweite Verpflichtung zur nachhaltigen Nutzung und Entwicklung der Wälder ein. Deutschland sei weiterhin einer der größten Geber für Waldprojekte und fördere 310 Projekte in 66 Ländern mit derzeit rund 250 Millionen Mark pro Jahr.

In Deutschland stünden Maßnahmen zur weiteren Bekämpfung der Waldschäden im Vordergrund. Dazu gehörten neben einer konsequenten Politik der Luftreinhaltung auf nationaler und internationaler Ebene die Förderung flankierender forstlicher Maßnahmen, die Überwachung der Neuartigen Waldschäden und die Förderung interdisziplinärer Waldschadensforschung. Auch bei der Entwicklung der Infrastruktur müssten in entsprechenden Planungsvorhaben bei Bund und Ländern die für Mensch und Natur besonders wichtigen Funktionen der letzten in Deutschland noch vorhandenen geschlossenen Waldkomplexe gesichert werden. Als Beispiel dafür nennt Künast die Erhaltung der inzwischen als FFH-Schutzgebiet angemeldeten großflächigen Waldgebiete des nordhessischen Burgwaldes. Sie blieben erhalten, weil die Planungen zum Weiterbau der A 4 gestoppt worden seien.

‚Als Indikator für die umweltverträgliche, nachhaltige Erzeugung von Holz in der Forstwirtschaft gewinnt die Zertifizierung zunehmend an Bedeutung‘, so Künast. Die Bundesregierung begrüße die Annäherung der in Deutschland führenden Zertifizierungssysteme FSC (Forest Stewardship Council) und PEFC (Paneuropäisches Zertifizierungssystem). Aktuelle Studien von Umweltorganisationen sähen im FSC vor allem den Vorteil, dass er den umfassenderen Zertifizierungsansatz praktiziert, indem er Umwelt- und Sozialverbände einbeziehe. Nur der FSC zertifiziere nach weltweit vergleichbaren Kriterien. Ziel jeder Zertifizierung solle sein, dem Verbraucher glaubwürdig Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern anzubieten.

Der WWF fordert die Bundesregierung auf, dem Waldbericht auch Taten folgen zu lassen. Zwar verweise der Bericht auf 310 Waldprojekten in 66 Ländern, die von Deutschland finanziert und durchgeführt werden. Andererseits schrumpfe der Entwicklungshilfeetat seit Jahren (auch unter der rot-grünen Bundesregierung), worunter besonders die Naturschutzprojekte zum Schutz des Tropenwaldes leiden.

Neben den weltweit besonders bedrohten Tropenwäldern wird auch die Rolle und die Gefährdung des deutschen Waldes dargestellt. Nina Griesshammer, Referentin Forstwirtschaft beim WWF, fordert: ‚Deutschland kann sich beim Waldschutz nicht zurücklehnen. Noch immer steht noch nicht einmal ein Prozent der deutschen Wälder unter strengstem Schutz. Im internationalen Vergleich steht Deutschland damit sehr schwach da.‘ Selbst arme Länder wie Kamerun (8,4 Prozent) lägen weiter vorn.

Neben der Ausweisung von weiteren Waldschutzgebieten fordert der WWF eine flächendeckende natur- und sozialverträgliche Waldbewirtschaftung gemäß den Standards des Forest Stewardship Council (FSC) in Deutschland. Der FSC sei das derzeit einzige international anerkannte Zertifizierungssystem, das eine glaubwürdige, umweltschonende Waldwirtschaft nachweisen kann. Damit übertrifft es das nur in Europa angewendete PEFC (Pan-European Forest Certification), ein Siegel der Waldbesitzer.

‚Die Bundesregierung spricht im aktuellen Waldbericht für Deutschland vom Beginn einer gegenseitigen Anerkennung der Zertifizierungssysteme FSC und PEFC. Diese Anerkennung gibt es nicht. Darin sind sich alle großen Umweltorganisationen Deutschlands einig,‘ so Nina Griesshammer.

Links zum Thema Wald und %url4%Waldbericht%/%.

EU genehmigt Einkommensbeihilfen für Rindfleischerzeuger

Themen: Archiv — info @ 14:07

Brüssel (agrar.de) – Die EU-Kommission hat heute Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien ermächtigt, an die Rindfleischerzeuger, die im Gefolge der BSE-Krise zwischen November 2000 und Juli 2001 Ertragseinbußen hinnehmen mussten, Einkommensbeihilfen im Gesamtwert von rund 418 Mio. EUR zu zahlen. Normalerweise dürfen die Mitgliedstaaten derartige Einkommenshilfen nicht gewähren. Da es sich aber nach Auffassung der Kommission bei der derzeitigen Krise auf dem Rindfleischmarkt um ein außergewöhnliches Ereignis handelt, sind hält sie diese Beihilfen für gerechtfertigt. Die Kommission hat außerdem eine Reihe weiterer staatlicher Beihilfen in Italien und Deutschland genehmigt, die mit BSE im Zusammenhang stehen, etwa für den Wiederaufbau von Herden nach der BSE-bedingten Keulung des Bestandes. Diese Beihilfen belaufen sich auf insgesamt rund 92 Mio. EUR.

Kommissar Franz Fischler, zuständig für Landwirtschaft und Fischerei, kommentierte diese Entscheidungen wie folgt: ‚Diese außergewöhnlichen staatlichen Beihilfen sind durch die anhaltende Krise auf dem Rindfleischmarkt gerechtfertigt. Die heute beschlossenen Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen, die die Agrarminister im Juni für die von der BSE-Krise besonders betroffenen Landwirte beschlossen haben. Wir wollen damit den Rindfleischerzeugern unter Einhaltung der klaren Vorschriften, die für derartige Einkommensbeihilfen gelten, bessere Zukunftsaussichten bieten.‘

Folgende Beträge wurden genehmigt:

Österreich

Staatliche Beihilfen in Form von Einkommensbeihilfen werden nur in Kärnten gewährt (rund 2,9 Mio. EUR bzw. rund 40 Mio. ATS). Die Kommission hat außerdem eine Marketingkampagne genehmigt, die mit rund 690.000 EUR (rund 9,5 Mio. ATS) finanziert wird.

Belgien

Einkommensbeihilfen in Höhe von rund 29,7 Mio. EUR (1 200 Mio. BEF). Eine zweite Tranche in Höhe von 30 Mio. EUR wird von der Kommission geprüft, sobald die Einzelheiten der Durchführung feststehen und ihr notifiziert werden.

Frankreich

Die von der Kommission heute genehmigten Einkommensbeihilfen belaufen sich auf insgesamt rund 259 Mio. EUR (1 700 Mio. FRF), von denen rund 152,4 Mio. EUR (1 000 Mio. FRF) auf Direktbeihilfen, 60,9 Mio. EUR (400 Mio. FRF) auf Beihilfen in Form der Übernahme von Zinszahlungen und 45,7 Mio. EUR (300 Mio. FRF) auf Konsolidierungsdarlehen entfallen.

Deutschland

Staatliche Beihilfen wurden für vier Länder genehmigt: Bayern: Einkommensbeihilfen in Höhe von rund 28 Mio. EUR (55 Mio. DEM). Mit derselben Entscheidung wurde auch eine weitere staatliche Beihilfe in Höhe von rund 1 Mio. EUR (2 Mio. DEM) für die Kosten von Futtermitteluntersuchungen genehmigt. Mit einer separaten Entscheidung wurden eine staatliche Beihilfe in Höhe von rund 10 Mio. EUR (20 Mio. DEM) zum Ausgleich des Werts von vernichteten tiermehlhaltigen Futtermitteln und eine staatliche Beihilfe in Höhe von rund 6 Mio. EUR (12 Mio. DEM) für Ausgleichszahlungen an Landwirte, in deren Betrieb es BSE-Fälle gegeben hat, genehmigt. Für Thüringen wurden Einkommensbeihilfen in Höhe von rund 4 Mio. EUR (8 Mio. DEM) und für Niedersachsen Einkommensbeihilfen in Höhe von rund 5 Mio. EUR (10 Mio. DEM) genehmigt.

Für Sachsen wurden Beihilfen in Höhe von rund 2 Mio. EUR (4 Mio. DEM) zum Ausgleich der Kosten für den Wiederaufbau der Herden nach der BSE-bedingten behördlich angeordneten Bestandskeulung genehmigt. Wie bei der zweiten Beihilfe für Bayern handelt es sich dabei nicht um eine Einkommensbeihilfe.

Italien

Hier sind vorläufige Mittel in Höhe von 25,5 Mio. EUR (rund 51 Mrd. ITL) vorgesehen, aber die Kommission hat heute Einkommensbeihilfen in Höhe von insgesamt bis zu 77 Mio. EUR (rund 1.54 Mrd. ITL) genehmigt. Die Regelung umfasst auch andere staatliche Beihilfen – z. B. Ausgleichszahlungen für Landwirte, in deren Betrieb es BSE-Fälle gegeben hat, Beihilfen für den Wiederaufbau von Herden und der nationale Anteil an der Finanzierung der Aktion „Aufkauf zur unschädlichen Beseitigung“, durch die sich der Gesamtbetrag der Beihilfen einschließlich der Einkommensbeihilfe in Höhe von rund 77 Mio. EUR auf 150 Mio. EUR (rund 300 Mrd. ITL ) beläuft.

Spanien

Beihilfen (Einkommensbeihilfen) wurden für zwei Regionen genehmigt: Asturien: rund 6 Mio. EUR (rund 1 000 Mio. ESP) und Kantabrien: rund 5,98 Mio. EUR (994 Mio. ESP).

Nach den von den Mitgliedstaaten eingeführten und von der EU angewendeten Vorschriften über staatliche Beihilfen ist es den Mitgliedstaaten normalerweise untersagt, Landwirten Einkommensbeihilfen zu gewähren, da diese den Wettbewerb beeinträchtigen können und das Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisationen stören. Nur im Falle außergewöhnlicher Ereignisse dürfen derartige Beihilfen gewährt werden, um die dadurch entstandenen Schäden auszugleichen. Die Kommission erkennt an, dass es sich bei der derzeitigen Krise des Rindfleischmarkts, die durch die Ängste der Verbraucher im Zusammenhang mit BSE Ende letzten Jahres ausgelöst wurde, um ein solches außergewöhnliches Ereignis handelt.

Die Kommission betont, dass nicht der Verkaufs- oder Umsatzrückgang als außergewöhnliches Ereignis anzusehen ist, denn Preisschwankungen sind in einigen Agrarsektoren ein wohl bekanntes zyklisches Phänomen. Der Verkaufsrückgang wird von der Kommission vielmehr als die Folge eines außergewöhnlichen und äußerst seltenen Zusammentreffens mehrerer Ereignisse betrachtet, die zu den Ertragseinbußen geführt haben: Das Wegbrechen der Ausfuhrmärkte für Rindfleisch aus der EU und die negativen Reaktionen der Verbraucher sowie eine Reihe weiterer Vorkommnisse, wie die ersten Fälle von BSE in Ländern wie Deutschland, Italien und Spanien, das gemeinschaftsweite Verbot der Vermarktung tiermehlhaltiger Futtermittel und das manchmal kontroverse Krisenmanagement auf nationaler Ebene.

Im Rahmen der Beihilfeprüfung hat die Kommission vor allem untersucht, ob die Höhe der Beihilfe den von den einzelnen Mitgliedstaaten nachgewiesenen Verlusten entspricht. Im Prinzip wurden diese Verluste durch einen Vergleich der Verkaufs- und Schlachtpreise während der Krise mit den Preisen in den Monaten vor der Krise gemessen. Zusätzlich hat die Kommission geprüft, ob die Zahlungen an die Landwirte zu einer Überkompensation auf einzelbetrieblicher Ebene führen können. Die Mitgliedstaaten haben zugesichert, dass dies nicht der Fall sein wird. Um die Verwaltung der Regelung und die Bearbeitung von Tausenden von Beihilfeanträgen zu vereinfachen, müssen unter Umständen Pauschalzahlungen geleistet werden, die in einigen Fällen zu einer minimalen Überkompensation führen könnten. Die Mitgliedstaaten haben die Bedingungen für die Beantragung und die Zahlung der Beihilfen festgelegt und sind allein für die Auszahlung verantwortlich. Sie können zusätzliche Fördervoraussetzungen vorsehen. Wichtig ist der Hinweis, dass diese staatlichen Beihilfen nicht unbedingt in voller Höhe ausgezahlt werden, weil die Mitgliedstaaten nach dem Gemeinschaftsrecht nicht verpflichtet sind, derartige Beihilfen zu gewähren.

Sobald die Mitgliedstaaten mitgeteilt haben, ob Teile der Entscheidungen aus Gründen der Vertraulichkeit geschwärzt werden müssen, wird der Wortlaut der Entscheidungen ins Internet gestellt:

Für die einzelnen Entscheidungen gelten die folgenden Beihilfenummern: Nummer N 113/A/2001 (Italien); N 164/2001 (Niedersachsen); N 170/2001 (Thüringen); N 174/2001 (Bayern); N 193/2001 (Bayern); N 248/2001 (Sachsen); N 269/2001 (Asturien); N 377/2001 (Kantabrien); N 437/2001 (Belgien); NN 46/2001 (Frankreich); NN 58/2001 (Kärnten).

WLV: Bundesrat vertut Chance für den kooperativen Naturschutz

Themen: Archiv,Umwelt — info @ 13:07

Bundesnaturschutznovelle setzt stattdessen auf mehr Ordnungsrecht

Münster (agrar.de) – Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) ist enttäuscht über die Stellungnahme des Bundesrates zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Anstatt die Chance für einen kooperativen Naturschutz mit der Land- und Forstwirtschaft zu nutzen und entsprechende Änderungen zu verlangen, habe die Länderkammer einen Gesetzentwurf weitgehend akzeptiert, der auf mehr administrative Vorgaben setze, so der WLV.

Der Gesetzentwurf wird aus Sicht des WLV weitreichende finanzielle Folgen für die Länder haben. Daher sei die Haltung des Bundesrates überhaupt nicht nachzuvollziehen, wonach die Naturschutznovelle nicht der Zustimmung der Länderkammer bedarf.

In den Ländern, insbesondere auch in Nordrhein-Westfalen, lägen positive Erfahrungen mit kooperativem Naturschutz vor. Der Gesetzentwurf hingegen setze auf eine Ausweitung der Schutzgebiete und damit auf mehr Ordnungsrecht, das auf Kosten der Länder umzusetzen sei. Die dazu erforderlichen Mittel könnten jedoch sinnvoller verwendet werden, so der WLV, wenn sie für den Ausgleich von Bewirtschaftungserschwernissen und Ertragseinbußen der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt würden. Doch auch der Bundesrat lehne die Beibehaltung der bisherigen Ausgleichsregelung ab. Sie wäre mit erheblichen finanziellen Auswirkungen zu Lasten der Länderhaushalte verbunden, so die Begründung. WLV-Präsident Franz-Josef Möllers: ‚Diese Begründung zeigt mit aller Deutlichkeit, wer künftig die Kosten des Naturschutzes tragen soll, nämlich die Grundeigentümer und Bewirtschafter‘.

Gleichwohl habe der Bundesrat Empfehlungen ausgesprochen, die der WLV begrüßt. Dazu zählt die Forderung, keine detaillierten Regelungen zur guten fachlichen Praxis der Land- und Forstwirtschaft aufzunehmen. Der Bundesrat empfiehlt deshalb, in Form eines allgemeinen Grundsatzes auf die Fachgesetze zu verweisen. In die gleiche Richtung zielt auch die Stellungnahme zum Schutz von Gewässern und Randstreifen. Diese Regelung solle nach Ansicht der Länderkammer entfallen, da die Gewässer durch die Wassergesetze von Bund und Ländern ausreichend geschützt werden.

Der Vorschlag, Veränderungen des Grundwasserspiegels nicht als Eingriff anzusehen, weil dadurch oberflächennahe Wasserregulierungsmaßnahmen bei der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung erfasst wären, wird vom WLV ebenfalls positiv bewertet.

Der WLV fordert den Bundestag auf, sich einem ideologisch geprägten Naturschutz ohne Beteiligung der hauptbetroffenen Land- und Forstwirte zu widersetzen und die ebenso bewährten wie akzeptierten Instrumente eines kooperativen Naturschutzes zu erhalten. Möllers: ‚Fachfremde Regelungen haben im Bundesnaturschutzgesetz nichts zu suchen.‘

Links zum Thema Landschaft und Natur, Links zu Verbände.

Schindler: Weitere 400.000 Hektar Vogelschutzgebiete sind des Guten zu viel

Themen: Archiv — info @ 12:07

Mainz (agrar.de) – ‚Nach der gerade erst abgeschlossenen zweiten Gebietsausweisung für die europaweite Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist den Bauern und Winzern nicht zuzumuten, noch weitere 20 Prozent der Landesfläche mit insgesamt 400.000 Hektar Vogelschutzgebietsausweisungen der wirtschaftlichen Landwirtschaft zu entziehen‘, erklärt Norbert Schindler, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd in einem Schreiben an die Kreisverwaltungen des Landes. Mit den geplanten Ausweisungen stünden nahezu drei Viertel der Landesfläche für die umwelt- und naturschonende Bewirtschaftung zur Verfügung.

Gemäß der europäischen Vogelschutzrichtlinie sollen alle Landstriche erfasst werden, in denen bedrohte Vogelarten beheimatet sind. In diesen Gebieten sollen die Vögel besonderen Schutz bekommen, damit der Rückgang der Artenvielfalt verhindert werden kann. Ausgehend vom Status quo der jeweiligen Gebiete sind bei geplanten Veränderungen, welche sich unter Umständen störend auf den Lebensraum auswirken, so genannte Verträglichkeitsprüfungen vorzunehmen. Bei dieser Prüfung müssen im Zweifelsfall die wirtschaftlichen Belange des Landnutzers hinter den Schutz der entsprechenden Vogelart gestellt werden.

Aus diesem Grund befürchtet der landwirtschaftliche Berufsstand, dass die betroffenen Flächen künftig Bewirtschaftungsauflagen und erheblichen Nutzungseinschränkungen unterliegen werden. Geplant sind insbesondere Einschränkungen bei der Grünlandnutzung, der Jagd, dem Straßen- und Wegebau sowie bei der Entwicklung großräumiger, effizienter Bewirtschaftungseinheiten. ‚Durch die geplante Agrarwende stehen die Landwirte vor einer großen Kehrtwende. Durch die gewollte Focussierung der Fördermittel auf Ökobetriebe, sind die übrigen Betriebe extrem dazu gezwungen, wirtschaftliche Einheiten zu schaffen‘, so Schindler. Diese Richtlinie sei kontraproduktiv und sei ein typisches Beispiel für die Richtungslosigkeit der neuen Agrarpolitik.

Massiv beklagt Schindler ebenfalls die Vorgehensweise des Verfahrens in einem Schreiben an die Kreisverwaltungen. Entgegen den Aussagen des Mainzer Umweltministeriums wurden die Kreisbauernverbände beziehungsweise die Betroffenen teilweise nicht von den Landkreisen ausdrücklich angeschrieben. Aufgrund der kurzfristigen Möglichkeit zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange, der Fristlegung innerhalb der Ferienzeit sowie dem Ausbleiben von mündlichen, öffentlichen Informationsveranstaltungen sei darauf zu schließen, dass es sich nicht um ein rechtsstaatliches Verfahren handele.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd spricht sich deshalb gegen die geplante Ausweisung weiterer Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie aus. Nach Abschluss der geplanten Informationsveranstaltungen werde der BWV eine Gesamtstellungnahme für das Verbandsgebiet gegenüber dem Umweltministerium abgeben, so der Präsident. Eine Quasi-Enteignung werde man sich insbesondere aufgrund der vielfältigen, weitergehenden und freiwilligen Sondermaßnahmen vom Feldhamsterschutzprogramm bis zum Schutz von Flora und Fauna im Rahmen des ‚Förderprogrammes Umweltschonenden Landbewirtschaft‘ (FUL) nicht hinnehmen.

Information: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V., An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz, Tel.: 06131-62050, Fax: 06131-620544, E-Mail

Links zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

NABU: Klimaschutz durch Ökologischen Landbau

Themen: Archiv — info @ 11:07

Agrarwende bietet Chance zur Umweltpolitik aus einem Guss

Bonn (agrar.de) – Der Naturschutzbund NABU hat die Bundesregierung zu verstärkten Klimaschutzanstrengungen durch die Förderung des Ökologischen Landbaus aufgefordert. ‚Die Emissionen von klimawirksamen Gasen aus der Landwirtschaft tragen weltweit mit etwa 15 Prozent zur globalen Klimaveränderung bei‘, sagte NABU-Präsident Jochen Flasbarth. Dabei würden neben Kohlendioxid auch die hochgradig klimarelevanten Spurengase Distickstoffoxid (Lachgas) und Methan emittiert. ‚Verantwortlich dafür ist vor allem die konventionelle Landwirtschaft mit ihrem zu hohen und ineffizienten Einsatz fossiler Energien und mineralischer Stickstoffdünger sowie der nach wie vor großen Viehbesatzdichte in der Massentierhaltung‘, so Flasbarth weiter.

So stammten in Deutschland 36 Prozent der anthropogen verursachten Lachgas-Emissionen aus der Landwirtschaft. Bis zu drei Prozent des Stickstoffs würden bei einer Düngung durch mineralische Stickstoffdünger als Lachgas in die Atmosphäre freigesetzt. Der ökologische Landbau mit seinem Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung biete hier enorme Einsparpotenziale, so Dr. Guido Haas, Experte am Institut für Organischen Landbau an der Universität Bonn: ‚Die jährlichen Lachgas-Emissionen könnten durch eine Verminderung des Stickstoff-Überschusses von derzeit 115kg/ha bei konventioneller auf maximal 50 kg/ha bei ökologischer Bewirtschaftung deutlich reduziert werden.‘

Nach Auffassung des NABU komme dem ökologischem Landbau bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen Klimapolitik eine Leitbildfunktion zu. Nach ihrer positiven Rolle beim Bonner Klimagipfel habe die Bundesregierung nun erneut die Chance, mit der konsequenten Unterstützung des ökologischen Landbaus eine umweltpolitische Vorreiterrolle einzunehmen, so NABU-Präsident Flasbarth: ‚Agrarwende und Klimaschutz — das wäre Umweltpolitik aus einem Guss.‘

Information: Naturschutzbund NABU, Pressestelle, Herbert-Rabius-Straße 26, 53225 Bonn, Tel.: 0228-4036-141, Fax: 0228-4036-206, E-Mail

Links zum Thema Bio-Landbau.

24. Juli 2001

Brandenburg: Förderanträge künftig online

Themen: Archiv — info @ 12:07

Potsdam (agrar.de) – Das Internet zieht immer mehr in Brandenburgs Bauernhöfe ein. Dem Rechnung tragend können Landwirte ab 2002 nun auch die notwendigen Förderanträge an die Bewilligungsbehörden über das Internet einreichen. Das hat jetzt der Präsident des Brandenburger Landesamtes für Ernährung und Landwirtschaft (LELF) Dr. Kurt Walter vor dem Agrarausschuss des Landtages angekündigt.

Gemeinsam mit der Deutschen Telekom AG wurde ein Pilotprojekt gestartet, das den Bauern die Antragstellung bei den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise via Internet ermöglicht. ‚Dieses Projekt geht weit über die derzeitige Praxis, die Internet-Angebote allein auf Informationen zu beschränken, hinaus. Damit werden die Landwirte und die Landwirtschaftsverwaltungen in die Lage versetzt, ohne Papieraufwand am Bildschirm die Anträge zu stellen, zu bearbeiten, zu bewilligen und die Fördergelder anzuweisen‘ erläuterte Walter gegenüber den Abgeordneten.

Die Landesverwaltung wird damit ein durchgängiges digitales System aufbauen, welches es ermöglicht, über das Landesverwaltungsnetz den gesamten Vorgang von der Antragstellung über die Prüfung bis hin zur Auszahlung der Fördermittel zu automatisieren.

‚Den Landwirten wird das Verfahren Zeit und Kosten ersparen und in den Behörden wird es den Verwaltungsaufwand spürbar reduzieren‘ so Walter. Die Datensicherheit wird durch ein von der Telekom AG entwickeltes Sicherheitskonzept gewährleistet.

Gleichzeitig können über das Internet auch kurzfristig Informationen an die Landwirte übermittelt werden, um beispielsweise auf Termine oder neue Rechtsgrundlagen hinzuweisen.

Information: Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR), Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331-8667016, Fax: 0331-8667018, E-Mail

TA-Akademie: Zu viele Wissenslücken bei Pflanzenschutzmitteln

Themen: Archiv — info @ 12:07

Stuttgart (agrar.de) – Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel (PBSM) werden in der Landwirtschaft offenbar weiterhin ungebremst eingesetzt. ‚Die Menge an verkauften Pflanzenschutzmitteln ist in den vergangenen Jahren wieder angestiegen, und dies, obwohl die neuen Spritzmittel bereits in kleinsten Mengen wirken und die Anwendungstechnik immer ausgefeilter wird‘, sagt Zerrin Akkan, Projektleiterin an der Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg (TA-Akademie). In einer neuen Studie* untersucht sie erstmals umfassend, wie viel PBSM in Baden-Württemberg in Umwelt und Nahrungsmittel gelangen und welche Risiken der Bevölkerung daraus erwachsen.

Dank empfindlicher Analytik finden sich bei etwa der Hälfte der Proben von Obst und Gemüse Spuren von Pflanzenschutzmitteln, die niedrig angesetzten Höchstmengen werden aber nur bei ein bis drei Prozent der Proben überschritten. Höhere Rückstände, vorwiegend von Pilzbekämpfungsmitteln, finden sich bei Erdbeeren, Steinobst, Kopfsalat und Gemüsepaprika, die im Ausland erzeugt wurden. ‚Es ist noch zu wenig bekannt, welche Folgen eine langfristige Einwirkung sehr kleiner Mengen PBSM auf den Menschen und andere Organismen hat‘, so Akkan. Besonderes Augenmerk verdienten Mehrfachbelastungen, hier bestehe noch reichlich Forschungsbedarf.

In den letzten Jahren wurde die Hauptbelastung des Grundwassers durch fünf Unkrautvernichtungsmittel hervorgerufen: Bei Atrazin, Bromacil und Hexazinon handelt es sich um Wirkstoffe, die allesamt bereits seit Jahren verboten sind. Ihre Konzentration geht allmählich zurück. Dagegen werden zwei seit Jahren auffällige Wirkstoffe, Dichlobenil und Bentazon, erst neuerdings intensiver überprüft. Zwar gibt es in Baden-Württemberg eines der dichtesten Messnetze bundesweit, doch die Prüfer können immer nur eine Auswahl von Stoffen messen. Zerrin Akkan: ‚Es sollte verstärkt das gemessen werden, was in der Region bedeutsam sein könnte‘. Dazu bedürfe es aber einer genauen Dokumentation aller Spritzmitteleinsätze durch die Landwirte, wie sie die neue Bundesnaturschutznovelle vorsieht. Das gelte auch im Hinblick auf die Verunreinigung von Oberflächengewässern mit PBSM, die insgesamt weniger untersucht werden als das Grundwasser. ‚Bei der Überwachung von Pilz- und Insektenbekämpfungsmitteln gibt es erhebliche Lücken‘, kritisiert Akkan. Die für die biologische Vielfalt so wichtigen kleinen Fließgewässer würden aus Geldmangel ohnehin nur sporadisch untersucht.

Als eine wichtige Ursache für die Verunreinigung von Oberflächengewässern mit PBSM gilt in Baden-Württemberg der Eintrag aus Hofabläufen. ‚Das hängt mit dem kleinflächigen Landbau in Baden-Württemberg zusammen, der mit rund 41 Feldspritzen pro 1000 Hektar die höchste Spritzenausstattung pro Flächeneinheit bundesweit hat‘, so die Wissenschaftlerin. Schätzungen zufolge könnten bis zu 90 Prozent der Einträge in Oberflächengewässer vermieden werden, wenn die Bauern ihre Spritzen sachgerecht auf dem Feld statt auf dem Hof reinigen würden. In diesem Zusammenhang begrüßt die Wissenschaftlerin die Anstrengungen der Agrarindustrie, die Feldreinigung zunehmend zu etablieren. ‚Eine relativ einfache Maßnahme mit großer Wirkung, die die besonders betroffenen, empfindlichen Lebensgemeinschaften in kleinen Gewässern enorm entlasten würde, ohne das Grundwasser zusätzlich zu gefährden‘, so Akkan. Dieser und weitere Lösungsansätze zur Verminderung der PBSM-Belastung werden derzeit an der TA-Akademie in mehreren Expertenrunden direkt mit den Betroffenen diskutiert. Ergebnisse dieses Folgeprojektes werden Ende des Jahres vorliegen.

Information: Dr. Zerrin Akkan, Tel: 0711-9063-136, E-Mail, Dr. Holger Flaig, Tel: 0711-9063-131, E-Mail

*Zerrin Akkan, Holger Flaig, Karlheinz Ballschmiter: Emissionen von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln aus Land- und Forstwirtschaft. Erscheint im Herbst voraussichtlich als Buch, Zusammenfassung im Internet als Download.

Links zum Thema %url3%Pflanzenschutz%/%.

23. Juli 2001

BPT: Tierärzte sind nicht die Feinde menschlicher Gesundheit

Themen: Archiv — info @ 12:07

Frankfurt/Main (agrar.de) – Als ‚unverantwortlich und nicht haltbar‘ kritisiert der Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V. derzeitige Pressedarstellungen über den Antibiotikaeinsatz in der Tiermedizin und das illegale Handeln der praktizierenden Tierärzte. Sie malen das Bild eines zügellosen tierärztlichen Antibiotikaeinsatzes. Für Ministerin Bärbel Höhn seien Fütterungs-Antibiotika mit ursächlich ‚für das Sterben vieler Menschen in Krankenhäusern ist, weil kein Antibiotikum mehr wirkt‘.

Nach Ansicht des Verbandes werden die Verbraucher zu Unrecht verunsichert. Er stellt hierzu fest:

Die Resistenzproblematik in der Humanmedizin ist weitgehend hausgemacht. Der Einsatz von Antibiotika ist EU-weit in der Humanmedizin sechsmal so hoch wie in der Tiermedizin. Unter Zugrundelegung der Tierzahlen bzw. Bevölkerungsdichte und der durchschnittlichen Körpergewichte lässt sich aus den Antibiotika-Verbrauchszahlen des Europäischen Verbandes der veterinärpharmazeutischen Industrie (FEDESA 1997) errechnen, dass auf Schlachttiere 43 mg Antibiotika pro kg Körpergewicht entfallen, während beim Menschen 243 mg pro kg Körpergewicht eingesetzt werden.

Im Gegensatz zur Humanmedizin erfolgt der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung sehr gezielt, in zunehmendem Maße nach Durchführung eines Resistenztests, entsprechend den Antibiotikaleitlinien, die der Berufsstand 1999 auf der Basis wissenschaftlicher Grundlagen formuliert hat. Darüber hinaus werden die Schlachttiere nach einem Rückstandskontrollplan u.a. auch auf antimikrobielle Rückstände untersucht. Die Quote von positiven Befunden strebt nach den Ergebnissen des Nationalen Rückstandskontrollplanes aus dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV 1999) gegen Null. Dies spricht für den sorgfältigen und gesetzeskonformen Umgang des tierärztlichen Berufsstandes mit Antibiotika.

Irreführend ist es, den Einsatz antibiotischer Futtermittel-Zusatzstoffe in den Zusammenhang eines tierärztlichen Einsatzes von Antibiotika zu stellen. Antibiotische Futtermittel-Zusatzstoffe sind im Futtermittelrecht angesiedelt und außerhalb der Einflusssphäre des Tierarztes. Es sei aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V. schon im Jahr 1996 die Bundesregierung offiziell dazu aufgefordert hat, die antibiotischen Futtermittel-Zusatzstoffe als Leistungsförderer wegen der von ihnen ausgehenden Resistenzgefahr zu verbieten – leider erfolglos.

Die Bundesratsinitiative von Ministerin Höhn, die darauf abzielt, das Arzneimittelabgaberecht der Tierärzte maximal einzuschränken, stellt eine ungerechtfertigte Strafaktion dar, die den gesamten Berufsstand der Tierärzte diskriminiert und in seiner Berufsausübung zu Lasten der Tiere behindern wird. Tierschutzrelevante Tatbestände sind vorprogrammiert. Wäre die Überwachung des Arzneimittelverkehrs im Sinne der bestehenden Rechtsvorschriften konsequent durchgeführt worden, bedürfte es keiner Gesetzesänderung, um das auf publizistischem Weg zerstörte Verbrauchervertrauen mit politischen Mitteln zurückzuerobern.

Information: Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V., Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt, Tel.: 069-6698180, Fax: 069-6668170, E-Mail

Links zum Thema Tiergesundheit.

Seiten: << 1 2 3 4 5 6 7 >>



   (c)1997-2017 @grar.de