13. März 2001

Schweiz: Bio-Futter mit hohem Gensoja-Anteil

Themen: Archiv,Schweiz — info @ 09:03

Zürich (agrar.de) – Sojaschrot mit einem hohen Anteil an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gelangte aufgrund fehlerhafter Messungen in das Bio-Futter von schweizerischen Landwirtschaftsbetriebe, die sich gegenüber ihren Abnehmern verpflichtet haben, ausschließlich Gentechnik-freie Futtermittel zu verwenden. Ein dem Bundesamt für Landwirtschaft unterstelltes Labor lieferte falsche Testergebnisse und hat nach Berichten der Sonntagzeitung damit mindestens 1000 Tonnen Futtermittel als Gentech-frei auf den Markt entlassen.

Nach einem ersten Test im vergangenen August enthielt die Ladung Sojaschrot aus Argentinien 1,7 Prozent GVO. Das liegt unter dem Grenzwert von 3 Prozent und gilt als GVO-frei. Damit gelangte dieses Futtermittel auf Höfe, die für ‚Natura Plan‘ (Coop) und das ‚M-7-Programm‘ (Migros) Eier, Fleisch oder Milch produzieren. Die Grossverteiler garantieren mit diesen Programmen, dass kein Gentech-Futtermittel verwendet wird.

Am 16. Februar 2001 wurde dasselbe Sojaschrot erneut getestet. Das Resultat: Nicht 1,7 Prozent, sondern 17 Prozent GVO enthielt das Futter, das zum Zeitpunkt des zweiten Tests bereits seit Wochen an die Tiere verfüttert worden war. Die zuständige Forschungsanstalt für Nutztiere gab als Ursache für diese Diskrepanz ‚die Einführung eines neuen Testinstruments‘ an.

Migros und Coop wurden am 20. Februar informiert. ‚Wir haben sofort den Rückzug des betreffenden Mischfutters bei den M-7-Produzenten veranlasst‘, so Maja Amrein, Pressesprecherin der Migros. Auch Coop hat veranlasst, das noch übrige kontaminierte Futtermittel bei den Bauern abzuholen. Die Ware soll vernichtet werden, da sie aus hygienetechnischen Gründen nicht an konventionelle Betriebe, der nicht unbedingt GVO-frei produzieren müssen, weiterverkauft werden darf.

Coop hat alle Tiere, die mit diesem Gentech-Futter gefüttert wurden, aus dem ‚Natura Plan‘-Programm genommen. Wie viele Produkte, wie zum Beispiel Milch, Jogurt oder Hühnchen, bereits als Gentech-frei verkauft wurden, obwohl dies nicht zutraf, weiss niemand.

12. März 2001

Naturkatastrophen auf Rekordniveau

Themen: Archiv — info @ 15:03

Versicherer befürchten steigendes Risiko durch Klimawandel

München (agrar.de) – Die Zahl der Naturkatastrophen ist im vergangenem Jahr weltweit auf ein neues Rekordniveau gestiegen. Die Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft registrierte nach eigenen Angaben mehr als 850 Katastrophen. Das sind 100 mehr als im bisherigen Rekordjahr 1999 und 200 über dem Durchschnitt der 90er Jahre.

Wie das Unternehmen mitteilt, dominierten Stürme und Überschwemmungen die Schadensbilanzen. Weil von den Ereignissen kaum Ballungsräume betroffen waren, starben mit rund 10.000 Menschen 60.000 weniger als noch ein Jahr zuvor. Die Überschwemmungen in Asien forderten mehr als die Hälfte der Todesopfer.

Der volkswirtschaftliche Schaden hielt sich mit über 30 Mrd. Dollar in Grenzen, 1999 waren es noch rund 100 Mrd. Dollar gewesen. Besonders schwerwiegend in den Bilanzen im Jahr 2000 seien die Überschwemmungen und Erdrutsche in den Schweizer und italienischen Alpen. Die versicherten Schäden beliefen sich im letzten Jahr auf rund 8,3 Mrd. Dollar, weniger als die Hälfte des Vorjahres.

Insgesamt wird – auch aufgrund der wachsenden Weltbevölkerung – künftig mit einer Zunahme bei den Schäden gerechnet. Die schweren Erdbeben in El Salvador, Indien und im Großraum Seattle in diesem Jahr belegten diese Tatsache, so die Einschätzung der Forschungsgruppe Geowissenschaften des Unternehmens. Im Zuge des Klimawandels rechnen die Wissenschaftler künftig mit noch häufigeren und größeren Wetterextremen. Das vorige Jahr war in einigen Ländern, darunter Deutschland, das bisher wärmste seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen vor mehr als 100 Jahren.

FAO: Immer mehr tropische Wildtiere vom Aussterben bedroht

Themen: Archiv,International — info @ 14:03

Rom (agrar.de) – Übermässiges Jagen gefährdet in vielen tropischen Ländern den Bestand an Wildtieren. Darauf hat die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) aufmerksam gemacht.

Das Fleisch von Wildtieren sei für Menschen in mehr als 60 Ländern eine wichtige Proteinquelle. Sollten Wildtiere aussterben oder sollte ihre Zahl sinken, werde sich dies negativ auf die Ernährungssicherheit auswirken, so die FAO in einer Pressemeldung.

Nach Einschätzung der Organisation tragen der Einsatz moderner Technologien wie automatischer Waffen und Nachtsichtgeräte, der zunehmende Bevölkerungs- und Siedlungsdruck, Flüchtlingsströme in Krisengebieten, die Erschliessung einst abgelegener Gebiete und der zunehmende Handel mit dem Fleisch von Wildtieren dazu bei, ganze Wildtier-Populationen zu gefährden oder auszurotten.

Fleisch von Wildtieren sei traditionell in ländlichen Gebiet von Menschen für den eigenen Verbrauch verzehrt worden. Inzwischen werde dieses Fleisch aber zunehmend kommerziell vermarktet und in die grossen Städte geliefert.

Die FAO warnte davor, dass der Handel mit dem Fleisch wilder Tiere besonders zum Aussterben von Elefanten, grossen Antilopen, Gorillas und Schimpansen führen könne.

Besonders im Kongobecken seien immer mehr Wildtiere gefährdet. Wegen der anhaltenden kriegerischen Auseinandersetzungen sei das normale Wirtschaftsleben dort zusammengebrochen. Die Menschen seien deshalb gezwungen, Fleisch von wilden Tieren zu verkaufen, um Geld zu verdienen.

Zusammen mit Nichtregierungsorganisationen setzt sich die FAO dafür ein, Wildtiere in Nationalparks nachhaltig zu schützen und zu nutzen, um ihr Überleben zu sichern.

Es sei wichtig, Jäger und Händler auf die Bedeutung der Wildtiere aufmerksam zu machen. Der Handel mit dem Fleisch wilder Tiere müsse genau geregelt und Schutzgebiete müssten ausgeweitet werden. Die FAO sprach sich auch dafür aus, für alternative Proteinquellen zu werben. Bei der Vergabe von Holzfäll-Konzessionen müsse zudem darauf geachtet werden, Wildtiere nicht auszurotten.

Agrarbericht 2001 im Internet

Themen: Archiv — info @ 14:03

Berlin – (agrar.de) – Der Agrarbericht 2001 der Bundesregierung ist zusammen mit den Buchführungsergebnissen der Testbetriebe jetzt auch über das Internet verfügbar. Der Bericht kann über die Seiten des ministeriums oder unter der Adresse www.agrarbericht.de gelesen werden. Der Textband ist mit einem Stichwortregister recherchierbar. Die Daten der Buchführungsergebnisse stehen auch als Excel-Dateien zum Herunterladen bereit.

Links zum Thema Agrarbericht und Statistik

11. März 2001

Verdacht auf Maul- und Klauenseuche im Landkreis Vechta

Themen: Archiv,MKS — info @ 14:03

Hannover (agrar.de) – In Niedersachsen gibt es den ersten Verdacht auf Maul- und Klauenseuche. Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte, ist ein Betrieb im Landkreis Vechta mit 99 Kälbern betroffen.

Die Tiere zeigten entsprechende Symptome im Bereich des Maules und hätten Fieber. Die Kälber sollen noch heute getötet werden. Abschließende Untersuchungsergebnisse werden bis Mitte der Woche erwartet. Um den betroffenen Hof wurde ein Sperrgebiet errichtet.

Um den betroffenen Hof hat der Landkreis Vechta ein Sperrgebiet errichtet, aus dem keine Klauentiere heraus- oder hineingebracht werden dürfen (’stand still‘). Die Grenzen des Sperrgebietes werden von der Polizei kontrolliert.

Staatssekretär Dietmar Schulz, erklärte: ‚Den Verdacht auf Maul- und Klauenseuche in einem Gebiet mit der höchsten Klauentierdichte Deutschlands müssen wir sehr ernst nehmen. Im Landkreis Vechta werden 104.500 Rinder und 862.600 Schweine gehalten. Ich appelliere an die Landwirte, sich strikt an das seit dem Samstag deutschlandweit geltende Tiertransportverbot zu halten, damit das Risiko einer Seuchenverbreitung nicht vergrößert wird. Auch die Kontakte zwischen tierhaltenden Landwirten sollten auf das Unvermeidliche beschränkt bleiben‘.

10. März 2001

Bund Naturschutz: BSE-Krise nicht als Hebel zur Klärschlammverbrennung nutzen

Themen: Archiv — info @ 16:03

München (agrar.de) – Die BSE-Krise wird nach Meinung des Bund Naturschutz derzeit missbraucht, um ein Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung in Bayern durchzusetzen. Dazu veröffentlicht der Verband folgende Mitteilung:

Die weitreichenden Folgen eines solchen Verbotes für die Phosphatversorgung der Böden und die Wasserqualität der Flüsse werden nicht bedacht. Die Klärschlammverbrennung ist allerdings ein gutes Geschäft für den Energiekonzern E-ON.

Der Bund Naturschutz fordert, an der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlammes festzuhalten. Die Bemühungen um eine bessere Qualität des Abwassers und Klärschlammes müssen verstärkt fortgesetzt werden.

Entsprechende Forderungen, die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzte Felder zu beenden, wurden vom Bayerischen Landwirtschaftsminister Josef Miller, von den Grünen in Bayern und vom Bayerischen Bauernverband erhoben. Sogar die Kompostverwertung wird schon in Frage gestellt. Sollen nun alle organischen Abfälle verbrannt werden?

Klärschlamm ist ein wertvoller Dünger

Nach Auskunft des Umweltbundesamtes geht von kommunalen Klärschlämmen nach derzeitigem Kenntnisstand der Übertragungswege von BSE keine Gefahr aus. Es gibt auch keinen Anlass zu behaupten, dass der Klärschlamm im Augenblick so schadstoffbelastet sei, dass eine weitere Ausbringung auf den Feldern unverantwortlich sei.

Die Messwerte für Schwermetalle und organische Schadstoffe liegen bei den meisten Klärschlämmen, besonders in den ländlichen Regionen Bayerns, weit unter den Grenzwerten der Klärschlammverordnung. Die Schadstoffbelastung der Klärschlämme ist in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen.

Der Bund Naturschutz ist der Ansicht, dass Klärschlamm aufgrund seiner wertvollen Biomasse, Pflanzennährstoffe und Spurenelemente landwirtschaftlich verwertet werden muss. Die Voraussetzung für die landwirtschaftliche Verwertung ist, dass die Gehalte an toxischen Schadstoffen höchstens 30 Prozent der Grenzwerte der Klärschlammverordnung betragen und verstärkt Maßnahmen zur Reduzierung des Eintrags von Schadstoffen in das Abwasser und damit in den Klärschlamm durchgeführt werden.

Durch die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung können große Mengen Mineraldünger eingespart werden. Aufgrund der knappen Weltvorräte an Phosphat wird es in wenigen Jahren zu einer dramatischen Versorgungskrise dieses unverzichtbaren Pflanzennährstoffes kommen. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung dient in hohem Maße der Schonung von Ressourcen.

Nicht berücksichtigt wird auch, dass durch Mineraldünger neben den erwünschten Nährstoffen auch unerwünschte Schadstoffe in den Boden eingetragen werden. Z.B. kann Phosphat-Dünger einen wesentlichen Eintragspfad für Cadmium darstellen, dabei bestimmt die geologische Entstehung der Lagerstätte die Höhe der Begleitstoffe. Der Cd-Gehalt von Rohphosphat aus nordafrikanischen Lagerstätten ist mit 20-70 mg/kg Cd außerordentlich hoch.[1]

Der Bund Naturschutz nimmt das Problem der Schadstoffbelastung des Klärschlamms ernst. Wir haben hierzu einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Schadstoffentfrachtung des Abwassers und damit zur Verbesserung der Klärschlammqualität vorgelegt. Die Maßnahmen umfassen Herstellungs- und Anwendungsverbote für besonders umweltgefährdende Stoffe, die getrennte Erfassung von schadstoffhaltigen Flüssigkeiten mit Pfand- und Rücknahmepflichten, innerbetriebliche Abwasserreinigung bis zu Aufklärungskampagnen für umweltverträgliche Wasch- und Putzmittel.

Viele Kommunen bemühen sich im Hinblick auf die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung, Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffe im Abwasser durchzuführen und Betriebe zu überwachen.

Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung dient auch der Reinhaltung der Oberflächengewässer. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung war bisher der zentrale Hebel, den nötigen Druck auf die gewerblichen Einleiter auszuüben. Wenn der Klärschlamm verbrannt wird, entfallen Motivation und Druck, Maßnahmen zur Abwasserreinigung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus durchzuführen. Das wird auch negative Folgen für die Qualität der Oberflächengewässer haben. Die Kläranlage kann nur leicht abbaubare organische Stoffe abbauen. Schwer abbaubare organische Schadstoffe und Schwermetalle finden sich sowohl im Vorfluter als auch im Klärschlamm wieder.

Nach einer Erhebung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz für die Jahre 1994 bis 1998 ist die Schadstoffbelastung der Bayerischen Klärschlämme mit toxischen Schadstoffen zurückgegangen. siehe Anhang Die Bemühungen um eine bessere Qualität des Abwassers und Klärschlammes müssen fortgesetzt werden.

Biologische Kreisläufe werden zerschlagen

Im Jahr 1997 betrug die Verwertungsquote für Klärschlamm in der Landwirtschaft und für Rekultivierungszwecke noch 81,5 Prozent. 1998 machte der Energiekonzern E-ON preisgünstige Angebote an die bayerischen Städte, Klärschlamm in den Kohlekraftwerken zu verbrennen. Die Billigangebote wurden angenommen. Die Verwertungsquote betrug 1998 nur noch 75,3 Prozent und sank weiter auf 64,9 Prozent im Jahr 1999. Soll nun der gesamte Klärschlamm in den Kohleöfen verfeuert werden? – Ein gutes Geschäft für den Energiekonzern E-ON! E-ON verdient gleich zweimal. E-ON bekommt Geld für die Beseitigung des Klärschlammes und kann gleichzeitig Brennstoffkosten einsparen. Die bayerischen Städte und Gemeinden geraten in die Abhängigkeit eines Monopolunternehmens, welches in Zukunft die Preise diktieren wird. Regionale Verwertungsstrukturen werden zerschlagen. Die Verkehrsbelastung durch unnötige Transporte nimmt zu.

Die Verbrennung des Klärschlammes ist kein Gewinn für die Umwelt, weil wertvolle Biomasse, Pflanzennährstoffe und Spurenelemente vernichtet werden. Probleme der Schadstoffbelastung werden nicht vermieden, sondern in andere Umweltmedien, vor allem in die Luft verlagert.

Durch die Klärschlammverbrennung werden ursachenorientierte Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation blockiert und biologische Kreisläufe unwiderruflich zerschlagen.

Der Bund Naturschutz fordert die Verantwortlichen auf, grundsätzlich an der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlamms festzuhalten. Die Bayerischen Kommunen müssen sich allerdings noch intensiver als bisher um eine gute Qualität des Abwassers und Klärschlammes bemühen.

[1] Schriftenreihe der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau 5/97.

Die Medianwerte (1999) der toxischen Schwermetalle Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Quecksilber und der organischen Schadstoffe Dioxin und PCB betragen nur noch rund ein Zehntel der Grenzwerte der Klärschlammverordnung. Die Medianwerte 1999 für AOX (adsorbierbare organisch gebundene Halogene) betragen rund 40 Prozent des Grenzwertes der Klärschlammverordnung. Kupfer und Zink gehören zu den sog. essentiellen Schwermetallen. Sie sind in niedrigen Konzentrationen für Pflanzen, Menschen und Tiere lebensnotwendig. Erst in hohen Konzentrationen wirken sie giftig. Die Messwerte für Kupfer und Zink haben sich in den letzten Jahren wenig verändert. Die Medianwerte 1999 betragen rund 40 Prozent der Grenzwerte der Klärschlammverordnung.

Wegen Maul- und Klauenseuche bundesweites Transportverbot

Themen: Archiv,MKS — info @ 12:03

(agrar.de) – Wegen der Gefahr durch die hochansteckende Maul- und Klauenseuche gilt von heute an in Deutschland ein generelles Transportverbot für alle Klauentiere. Es ist bis zum 27. März befristet.

Das Transportverbot geht auf eine Eilverordnung des Bundes und einen EU-Beschluss zurück. Betroffen sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild und kamelartige Tiere.

Alle Viehmärkte und -sammelstellen in der gesamten EU werden für zunächst zwei Wochen geschlossen. Alle Räder von Fahrzeugen, die von Großbritannien in andere EU- Mitgliedsländer fahren, müssen zudem desinfiziert werden.

Experten halten die Gefahr eines Übergreifens der Seuche auf Deutschland zurzeit für sehr groß. Entwarnung könne nicht gegeben werden. Die Inkubationszeit, sie ist nach Tierart bis zu sieben Tage lang, müsse großzügig abgewartet werden.

Staiblin: MEKA II wird zum Renner

Themen: Archiv — info @ 09:03

Schwerpunkt auf Regionalität, Saisonalität und Verbraucherschutz

Merdingen (agrar.de) – ‚Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, aber die Aussagen der Bundesregierung ändern sich täglich. Baden-Württemberg benötigt keine Trendwende in der Landwirtschaftspolitik. Unsere Landwirte praktizieren schon längst eine umweltschonende, flächengebundene und familienbäuerliche Landwirtschaft.‘ Dies erklärte die Ministerin für den Ländlichen Raum, Gerdi Staiblin, bei der Landesversammlung des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) Merdingen (Breisgau-Hochschwarzwald).

Das Land habe diese Entwicklung mit bundes- und europaweit richtungsweisenden Programmen gefördert. Seit knapp fünf Jahren habe sie in ihrer Politik den Schwerpunkt auf Regionalität, Saisonalität und Verbraucherschutz gelegt. Der Bund könne diesbezüglich von Baden-Württemberg viel lernen. Die von Bundesverbraucherministerin Renate Künast im Februar abgegebene Regierungserklärung enthalte lediglich eine Ansammlung von schwammigen Absichtserklärungen. Die angekündigten Mittel für eine neue Bundesagrarpolitik stammten hauptsächlich aus Umschichtungen des Agrarhaushalts. Für die eigentliche Agrarwende dürfte wohl nicht viel übrig bleiben, sagte die Ministerin.

Sie könne eine positive Bilanz ihrer Politik für die Landwirtschaft und den Ländlichen Raum vorlegen. Mit dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan (MEPL) habe das Land ein Programm geschaffen, mit dem – zusammen mit nationalen und Landesmitteln – in den Jahren 2000 bis 2006 etwa 3,7 Milliarden Mark bereitgestellt werden.

Das Land werde im Rahmen der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete die steilsten Flächen (Handarbeitsstufe, über 50% Hangneigung) mit dem Höchstsatz von 200 Euro je Hektar fördern, und zwar in allen Gebietskategorien der benachteiligten Agrarzone.

5.000 Hektar der am schwierigsten zu bewirtschaftenden Flächen in Baden-Württemberg werden damit eine erhöhte Ausgleichszulage erhalten. Der vor einigen Jahren wegen der Kürzung der Bundesmittel eingeführte Sockelbetrag von 500 Mark könne nunmehr auf 200 Mark gesenkt werden. Damit erhalten alle berechtigten Betriebe eine um 300 Mark höhere Ausgleichszulage. Die Fördermittel werden dafür um neun Millionen Mark angehoben. Neben der verbesserten Ausgleichszulage berichtete Gerdi Staiblin über die positive Entwicklung bei MEKA. Rund 33.000 Landwirte haben bereits für das Jahr 2000 Anträge nach MEKA II gestellt und dafür Anfang Februar rund 70 Millionen Mark Ausgleichszahlungen erhalten.

Vor allem die neuen Fördermöglichkeiten des umweltbewussten Betriebsmanagements würden gut angenommen. Besonders die Betriebe mit Obst- und Weinbau hätten die speziell für sie vorgesehenen Maßnahmen im Betriebsmanagement durchgeführt. Auch die neuen Möglichkeiten des Herbizidverzichts sowie die Förderung des Pheromoneinsatzes an Stelle chemischer Pflanzenschutzmittel hätten, so Gerdi Staiblin, großen Anklang gefunden. So wird beispielsweise im konventionellen Anbau auf einer Fläche von rund 23.000 Hektar ganz oder teilweise auf den Einsatz von Herbiziden verzichtet. Auf rund 13.000 Hektar, vorwiegend im Sonderkulturanbau, werden biologische Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt.

09. März 2001

Bundesämter fordern umfassende Wende der Agrarpolitik

Themen: Archiv — info @ 09:03

Gute fachliche Praxis ergänzen und weiterentwickeln, Agrarumweltprogramme stärken

Berlin (agrar.de) – Das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz haben eine umfassende Wende in der Landwirtschaft gefordert. Die Präsidenten der beiden Ämter, Andreas Troge und Hartmut Vogtmann, betonten in einer gemeinsamen Erklärung, die Agrarpolitik müsse dafür entsprechende Rahmenbedingungen schaffen.

Insgesamt gehe es um Integration von Umwelt- und Naturschutz entlang der gesamten Kette über die Landwirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherpolitik. Als erster Schritt müsse die ‚Gute fachliche Praxis‚ der Landwirtschaft ergänzt und weiterentwickelt werden. Dazu gehören:

– die Überprüfung und Nachbesserung der Düngeverordnung,

– die Verschärfung und der bessere Vollzug der Vorschriften zum Pflanzenschutz,

– die Umsetzung der Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes zur guten fachlichen Praxis,

– die Definition und Konkretisierung der guten fachlichen Praxis bei der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes,

– das Verbot antibiotischer Leistungsförderer in der Tierhaltung und

– der Verzicht auf den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen.

Die Agrarwende könne nur im Zusammenspiel von Landwirten, Lebensmittelverarbeitern, Handel und Verbrauchern gelingen und dürfe sich, auch aus Wettbewerbsgründen, nicht auf Deutschland beschränken.

Auch die EU müsse sich neu orientieren und ihre Subventionspraxis überprüfen. Kontraproduktive Subventionen wie die Silomaisprämie oder die Subventionen der in der Landwirtschaft eingesetzten Dieselkraftstoffe sollten europaweit abgeschafft werden. Direktzahlungen müßten an verbindliche Umweltauflagen gekoppelt und differenziert ausgestaltet werden. Die sogenannte zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – hierunter fallen unter anderem die Agrarumweltprogramme – sollten fortentwickelt, ausgebaut und finanziell wesentlich gestärkt werden.

Von der Agrarpolitik erwarten die Institute, dass sie ‚regionales Handeln unter globalen Zielen‘ fördert, da regional und umweltfreundlich erzeugten und gehandelte Qualitätsprodukte eine wachsende Bedeutung für die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft erhalten.

08. März 2001

DIHT: Neues Naturschutzgesetz wirkt als Investitionsbremse

Themen: Archiv — info @ 15:03

Berlin (agrar.de) – Als Investitionsbremse par excellence wird sich die vom Bundesumweltministerium geplante Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes erweisen, falls sie wie geplant in Kraft tritt. Das befürchtet der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) anlässlich einer Expertenanhöhrung zum Gesetzesentwurf in Bonn.

Die geplante Pflicht der Bundesländer, mindestens zehn Prozent der Landesfläche als Biotop auszuweisen, würde eine Barriere für zahlreiche Investitionen bedeuten. Die Bereitstellung von Infrastruktur, Siedlungs- und Gewerbeflächen werde erheblich erschwert.

Der DIHT fordert eine Neuordnung des Rechts der Schutzgebiete. Sie dürften ausschließlich über Verwaltungsverfahren begründet und ausgewiesen werden. Der im Entwurf vorgesehene gesetzliche Biotopschutz verstoße gegen das Grundgesetz und müsse deshalb ersatzlos wegfallen.

Auf die vorgesehene Möglichkeit der Klage durch Umweltverbände bei Eingriffen in die Natur sollte der Gesetzesentwurf ebenso verzichten. Nicht akzeptiert werde die These, dass alle Interessen außer denen der Vereine in Verwaltungsverfahren ausreichend berücksichtigt würden. Erstmals erhielten sonst nicht unmittelbar betroffene Gemeinschaften ein Recht auf Klage. Nach Ansicht des DIHT werden Naturschutzverbände bereits in der bisherigen Praxis bei der Vorbereitung von Verwaltungsentscheiden angemessen beteiligt.

Weitere Informationen: DIHT, Dr. Hermann Hüwels, Tel.: 0228-104-2210, Fax: 0228-104-2222

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