28. Februar 2001

Demeter und Bioland fordern klare Bio-Kennzeichnung

Themen: Archiv — info @ 16:02

Unterstützung der Kanzleramtsstrategie für eine andere Landwirtschaft

Mainz/Darmstadt (agrar.de) – Die Anbauverbände Bioland und Demeter unternehmen einen neuen Vorstoß zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln: Statt ein deutsches staatliches Zeichen zu etablieren oder weiterhin auf ein glückloses ÖPZ zu setzten, schlagen die beiden größten Bio-Anbauverbände vor, den bereits auf allen Verpackungen von Öko-Produkten vorhandenen EU-Kontrollvermerk als Basis-Niveau eindeutig und für alle Verbraucher erkennbar hervorzuheben.

Die Hervorhebung des EU-Kontrollvermerkes biete folgende Vorteile:

1. Die EU-Ökoverordnung schreibt seit August 2000 vor, dass alle in der EU gehandelten Bioprodukte mit dem EU-Kontrollvermerk gekennzeichnet sein müssen.

2. Der EU-Kontollvermerk bescheinigt, dass Bioprodukte nach den europäischen Mindestanforderungen der EU-Ökoverordnung erzeugt und von einer zugelassenen EU-Kontrollstelle auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft worden sind.

3. Alle in Deutschland gehandelten Bioprodukte sind bereits mit dem Kontrollvermerk zu versehen. Dies schließt sowohl Bioprodukte aus Deutschland, allen EU-Staaten sowie Bioware aus so genannten Drittstaaten außerhalb der europäischen Union ein. Damit ist jedes in Deutschland gehandelte Bioprodukt für alle Verbraucher sofort eindeutig im Ladenregal zu erkennen

4. Für Kunden, die spezifischere Informationen über ein Produkt wünschen, bietet der Kontrollvermerk den Vorteil, über den Landeskennbuchstaben (z.B. DE für Deutschland) und die Kontrollstellennummer zu erfahren, wer für die Überprüfung des Produktes in welchem Land verantwortlich zeichnet.

Bereits mit der Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen ist das Recht verbunden, Produkte mit dem Zusatz ‚Bio‘ oder ‚Öko‘ anzubieten. Wenn alle Bioprodukte einheitlich gekennzeichnet werden sollen, kann dies nur auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften der EU-Ökoverordnung vorgenommen werden. Markenartikelhersteller und Handelsunternehmen können besondere Qualitätsunterschiede über dieses Basis-Niveau hinaus durch die Profilierung von Eigenmarken oder mit dem Aufdruck von Siegeln und Marken wie z.B. ‚Bioland‘ und ‚Demeter‘ kommunizieren. Demeter Geschäftsführer Peter Schaumberger und Bioland Vorstand Thomas Dosch betonen, dass Demeter und Bioland nach eigenen Qualitätsstandards arbeiten, die über die EU-Ökoverordnung hinausgehen. ‚Neben Basisqualitätsanforderungen gibt es Marken. Marken sind in einer Marktwirtschaft üblich‘, so Schaumberger und Dosch.

Bioland und Demeter begrüßen ausdrücklich das in der vergangenen Woche veröffentliche Papier für eine andere Landwirtschaft aus dem Bundeskanzleramt. ‚In dem Verhältnis von push und pull und der Gliederung in gewerbliche, multifunktionale und ökologische Landwirtschaft ist eine klare Orientierung gegeben.‘ Zusammen mit der Regierungserklärung von Ministerin Renate Künast sei damit die Grundlage für die Agrarwende gelegt.

Links zum Thema Bio-Landbau und %url4%Bio-Verordnungen%/%.

Landwirtschaft und Naturschutz: Kriterienkatalog zur „Guten fachlichen Praxis“

Themen: Archiv,Umwelt — info @ 15:02

Frankfurt (agrar.de) – Was ist ‚Gute fachliche Praxis‘? Diese Frage wurde bisher von Naturschutz und Landwirtschaft unterschiedlich beantwortet. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes ist eine eindeutige und verbindliche Bestimmung des Begriffes unerlässlich. Im Rahmen des Umweltforschungsplanes 1998 hatte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) deshalb ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ausgeschrieben, das sich mit der Frage einer Konkretisierung auseinandersetzen sollte. Bearbeitet wurde das Vorhaben am Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) an der Goethe-Universität Frankfurt in Kooperation mit dem Fachgebiet Naturschutz der Universität Marburg.

Die Ergebnisse dieses Vorhabens liegen nun als Bericht vor, in dem wissenschaftliche Grundlagen für eine Konkretisierung der GfP zusammen getragen wurden; dies auch um den Dialog zwischen Naturschutz und Landwirtschaft konstruktiv weiterzuführen und in neue Bahnen zu lenken.

Hervorgehoben werden die Probleme, die einer Festlegung von Mindestanforderungen entgegenstehen und die kennzeichnend sind, für die grundsätzlichen Schwierigkeiten, mit denen die Agrarumweltpolitik konfrontiert ist:

– Die Ursachen des Artenrückgangs sind komplex und lassen sich nur sehr bedingt auf einzelne Einflussfaktoren, etwa allein auf den Einsatz von Pestiziden oder Düngemitteln, zurückführen. Dieser Komplexität muss auch die Ableitung wissenschaftlich begründeter Anforderungen an die Wirtschaftsweise Rechnung tragen.

– Die regionale, naturräumliche und agrarstrukturelle Vielfalt bedingt, wenigstens in Bezug auf besonders umweltsensible Gebiete, differenzierte standortbezogene Regelungen. Umgekehrt steht sehr differenzierten Lösungen der hohe administrative Umsetzungs- und Kontrollaufwand entgegen.

– Viele Naturschutzziele sind nur bei Vorhandensein eines anerkannten Referenz- oder Zielsystems und entsprechender Schwellen- oder Grenzwerte einsetzbar. Unter den Kriterien, die die GfP definieren, gibt es solche, für die diese Schwellenwerte bundesweit festlegbar sind, etwa die Breite der Randstreifen ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz an Gewässern oder der Einsatz bestimmter Applikationstechniken. Andere können allerdings auf Bundesebene nur in ihrer allgemeinen Form bestimmt werden, während ihre Konkretisierung auf Landesebene bzw. für die einzelnen Naturräume erfolgen muss.

– Neben der Definitionsarbeit sind zur Operationalisierung von Anforderungen der GfP nicht nur geeignete Indikatoren sondern auch die für deren praktischen Einsatz notwendigen Grunddaten erforderlich. Auch die Frage, ob eher ein hand-lungsorientierter oder – aus ökologischer Sicht vorzugsweise – eher ein ergebnisorientierter Ansatz verfolgt werden kann, hängt vor allem von der Verfügbarkeit von Daten ab.

– Die Konkretisierung der GfP dient letztlich vor allem auch der Beantwortung der Frage, wer die wirtschaftlichen Konsequenzen von Nutzungsbeschränkungen tragen muss, d.h. welches umweltrechtliche Prinzip – das Verursacher- oder das Gemeinlastprinzip – zur Anwendung kommt. Einer adäquaten Definition GfP ist daher auch in Hinblick auf den notwendigen Ausgleich zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen besondere Bedeutung beizumessen.

Ausführlich begründet werden insgesamt zwölf Kriterien (teilweise mit Grenzwerten bzw. Toleranzbereichen), die den Erkenntnisstand über die direkten und indirekten Einflüsse der Landwirtschaft auf den Bestand und die Veränderungen von Flora und Fauna sowie ihren Lebensräumen widerspiegeln. Mit Querverweisen auf die Ergebnisse einschlägiger Untersuchungen werden einzelne Anforderungen und Kriterien ausführlich begründet. Mit den Kriterien wurde darüber hinaus versucht, den normativen Zielvorgaben der Naturschutzgesetzgebung Rechnung zu tragen.

Eckpunkte des Kriterienkatalogs sind die Erhaltung geschützter, schutzwürdiger und gefährdeter Biotope; die Bereitstellung eines landschaftstypischen Mindestanteils von ökologischen Ausgleichsflächen und Gestaltung von Biotopverbundsystemen; die Grünlandnutzung in überschwemmungsgefährdeten Fließgewässerauen und erosionsgefährdeten Hanglagen; die Düngung nach Bedarf, schlagbezogene Nährstoffbilanzierung und Führung schlagspezifischer Daten zum Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz; die flächengebundene Tierhaltung und die Anwendung der Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutz (IPS).

Empfehlungen zur Umsetzung der Ergebnisse schließen den Bericht ab. Überprüft werden die bestehenden Gesetze und Verordnungen hinsichtlich der darin genannten naturschutzrelevanten Vorgaben an die GfP. Diskutiert werden der Regelungsbedarf und die Regelungsmöglichkeiten. Weitere Ansätze, die für die Umsetzung einer naturschutzgerechten GfP von Bedeutung sind, wie Raumordnung und Landschaftsplanung, Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), Umweltinformation und Beratung sowie Agrarförderung, Bewirtschaftungsbeiträge und Vertragsnaturschutz werden kritisch beleuchtet.

Nähere Information zum Vorhaben können angefragt werden bei: Dr. Karlheinz Knickel (%url3%Email%/%). Der Abschlussbericht zum Vorhaben ist als Heft 41 der Schriftenreihe Angewandte Landschaftsökologie des Bundesamtes für Naturschutz, Landwirtschaftsverlag Münster erschienen (ISBN 3-7843-37122-0).

Weitere Informationen zur ‚%url4%Guten fachlichen Praxis%/%‘

Rheinland: Mehr Arbeit in der Landwirtschaft

Themen: Archiv — info @ 15:02

Bonn (agrar.de) – Rund 50.000 Arbeitskräfte waren 1999 ganz oder teilweise in den knapp 16.700 rheinischen Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus beschäftigt. Im Vergleich zur letzten Zählung 1997 errechnete die Landwirtschaftskammer Rheinland in Bonn eine Zunahme von 9,6 Prozent. Diese beachtliche Zunahme der Arbeitskräfte ist ausschließlich auf den verstärkten Einsatz von Saisonarbeitskräften zurückzuführen, die zum Beispiel bei der Erdbeer- und Spargelernte helfen. Nahezu jeder dritte Familienbetrieb beschäftigt inzwischen fremde Arbeitskräfte, von denen 3.280 ständig und rund 11.100 nicht ständig im Betrieb tätig sind.

Entsprechend dem Rückgang der Zahl der Betriebe sank auch die Zahl der Familienarbeitskräfte um rund 4.100 Personen auf knapp 30.400 Beschäftigte. Gegenüber 1997 bedeutet dies einen Rückgang von 12 Prozent. Rund 10.750 Familienarbeitskräfte sind vollzeitbeschäftigt, rund 65 Prozent arbeiten nur teilweise auf dem Hof. Insgesamt beträgt der Anteil der Erwerbstätigen in Landwirtschaft und Gartenbau nur 1,3 Prozent der erwerbstätigen Gesamtbevölkerung.

Nur in rund 8.600 oder 54 Prozent aller erfassten rheinischen Familienbetriebe ist der Betriebsleiter voll im Unternehmen beschäftigt. Weitere 7.340 Familienangehörige geben an, dass sie überwiegend in Landwirtschaft oder Gartenbau tätig sind.

Die gesamte Arbeitsleistung der Familienarbeitskräfte in der rheinischen Landwirtschaft und im Gartenbau entspricht dem Einsatz von 15.850 Vollarbeitskräften. Zusammen mit den rund 4.770 Fremdarbeitskrafteinheiten errechnet sich ein durchschnittlicher Arbeitskräftebesatz von 1,24 je Betrieb oder 4,9 Arbeitskräften je 100 ha landwirtschaftlicher Fläche.

Links zum Thema Arbeitsmarkt.

NRW richtet Telefon-Hotline zum Thema MKS ein

Themen: Archiv,MKS — info @ 12:02

Düsseldorf (agrar.de) – Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn hat eine Hotline zum Thema Maul- und Klauenseuche eingerichtet. Ab sofort beantworten Expertinnen und Experten von 9 bis 18 Uhr Fragen zum Thema. Die Hotline ist unter der Nummer 0211-5188012 zu erreichen.

Nordrhein-Westfalen hat wegen Verdacht auf Maul- und Klauenseuche bei Schafen zwei Betriebe in den Kreisen Neuss und Aachen weiträumig abgesperrt. Zudem wurde zudem ein Transportverbot für Nutztiere im Umkreis von drei Kilometern um die betroffenen Höfe verhängt.

„Nichts mehr wird so sein, wie es vorher war“

Themen: Archiv,MKS — info @ 09:02

Sonnleitner sieht Zeitenwende in der Landwirtschaft

München (agrar.de) – Der Rinderwahnsinn hat die deutsche Landwirtschaft nach Einschätzung von Bauernpräsident Gerd Sonnleitner in die tiefste und schwerste Strukturkrise seit dem Zweiten Weltkrieg gestürzt. BSE sei kein Betriebsunfall, sondern markiere eine Zeitenwende, sagte Sonnleitner laut einem am Mittwoch veröffentlichten Vorabbericht des Magazins ‚Focus-Money‚. Es drohe ein verschärftes Höfesterben.

‚Nichts mehr wird so sein, wie es vorher war‘, wird Sonnleitner zitiert. Der Preisverfall beim Rindfleisch beschere den deutschen Bauern derzeit Einkommensverluste von fast drei Milliarden Mark. Drei Prozent der Höfe in Deutschland – zurzeit seien es noch knapp 460.000 – seien bislang schon jedes Jahr verloren gegangen, doch diese Zahl ‚könnte sich angesichts der dramatischen Lage verdoppeln‘. Wichtig sei jetzt eine schnelle Reduzierung der Rindfleischproduktion.

Über die Maul- und Klauenseuche in Großbritannien äußerte sich Sonnleitner sehr besorgt. Der Bauernverband habe seine Mitglieder aufgefordert, ‚konsequent Vorsorge zu betreiben, keine fremden Personen in die Ställe zu lassen und die Tiere sorgfältig zu beobachten‘.

Das Verbraucherschutzministerium in Berlin geht offenbar von einem Übergreifen der Seuche auf den Kontinent aus. ‚Wir rechnen mit dem Schlimmsten, aber wir sind auf eine solche Situation auch vorbereitet‘, erklärte Alexander Müller, Staatssekretär im Berliner Verbraucherschutzministerium, gestern abend dem Nachrichtensender n-tv. Der Staatssekretär wies darauf hin, dass Experten bereits in den vergangenen Jahren von einem höheren Risiko ausgegangen seien, weil außerhalb Europas vermehrt das Ausbrechen der Maul- und Klauenseuche beobachtet wurde.

Links zum Thema Tiergesundheit.

27. Februar 2001

MKS: Höhn sieht deutsche Landwirtschaft am Rand einer Katastrophe

Themen: Archiv,MKS — info @ 13:02

Düsseldorf (agrar.de) – Nordrhein-Westfalens grüne Umweltministerin Bärbel Höhn sieht Deutschland durch die Gefahr der Maul- und Klauenseuche (MKS) am Rand einer Katastrophe. Der ARD Tagesschau erklärte sie, dass in Gewebeproben von drei Schafen aus Großbritannien, die in Nordrhein-Westfalen getötet worden waren, Antikörper der Maul- und Klauenseuche festgestellt wurden. Die Proben seien ’sehr schwach positiv‘ gewesen. Dies deute aber darauf hin, dass die Tiere mit dem Erreger Kontakt gehabt haben müssen.

Inzwischen breitet sich die Seuche in Großbritannien landesweit aus. Der britische Landwirtschaftsminister Brown hat jetzt insgesamt 17 MKS-Ausbrüche bestätigt.

In der Krisensitzung haben sich Bund und Länder am Montag, den 26. Februar auf ein Sechs-Punkte-Programm zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche verständigt. Das in Bonn vorgestellte Konzept sieht vor:

1. Weitere Kontrolle und Beobachtung aller Tiere, die in den vergangenen vier Wochen aus Großbritannien eingeführt wurden.

2. Außerdem werden die möglichen Transportwege von Tieren und Fleischprodukten auch über Drittländer aus den vergangenen acht Wochen rekonstruiert. Tiere aus befallenen britischen Beständen werden vorsorglich getötet, wie das in Nordrhein-Westfalen schon geschehen ist.

3. Die Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere führt umfangreiche Stichproben unter Schafen auf Maul- und Klauenseuche durch.

4. Ab Mittwoch, dem 28. Februar werden bundesweit alle Viehmärkte und Sammelstellen für sieben Tage geschlossen. Außerdem werden Tiertransporte stärker kontrolliert. Bei Vorliegen eines Verdachts können Tiertransporte auch verboten werden.

5. Für den Fall eines Ausbruchs der Seuche wurde ein Notimpfprogramm vorbereitet. Bis zur Tötung der betroffenen Bestände soll damit ein weiteres Ausbreiten der Krankheit vermieden werden.

6. Weil vermutet wird, dass die Seuche in Großbritannien ihren Ursprung durch die Verfütterung von Speiseresten genommen hat, soll es auch in Deutschland verstärkte Kontrollen gegen diesen möglichen Infektionsherd geben. Die schleswig-holsteinische Landesregierung will sich dafür einsetzen, dass EU-weit keine Speisereste mehr an Tiere verfüttert werden dürfen.

Impfung bringt keine 100 prozentige Sicherheit

Obwohl Impfstoffe existieren, sind Massentötungen nach Ansicht von Wissenschaftlern derzeit die einzige Lösung, um die Maul- und Klauenseuche in den Griff zu bekommen. Das Wissenschaftsmagazin ‚New Scientist‘ berichtet, eine Impfung könne zwar vor der Seuche schützen, sie wirke aber zumeist nicht bei allen Tieren. Nach Expertenmeinung triff ein Impfschutz nach einer einmaligen Impfung mit einer ölbasierten Vakzine nach etwa zehn Tagen ein. Wird ein sogenannter ‚Aluminiumhydroxid-Impfstoff‘ eingesetzt, dürfte eine belastbare Immunität nach etwa 15 Tagen erreicht werden. Der Impferfolg bei immunkompetenten Tieren liegt weit über 99 Prozent.

Kopfschmerzen bereitet die Tatsache, dass etwa 0,2 bis 0,4 Prozent aller Rinder wegen einer Immunschwäche nicht auf einen Impfstoff reagieren und ungeschützt bleiben. Auch erfolgreich geimpfte Tiere können das Virus bis zu zwei Jahre in sich tragen und damit direkt oder in Form von Produkten für ungeimpfte Tiere ein Risiko darstellen.

Links zum Thema Tiergesundheit

Maul- und Klauenseuche breitet sich rasch aus

Themen: Archiv,MKS — info @ 13:02

Möglicherweise 25.000 Tiere auf Märkten angesteckt

London/Brüssel (agrar.de) – Auf der Suche nach dem Ursprung der Maul- und Klauenseuche in Großbritannien haben die Behörden beunruhigende Neuigkeiten gemeldet: Durch drei Viehmärkte in Mittel- und Nordengland, auf denen vermutlich erkrankte Tiere gehandelt wurden, könnten nach Schätzungen rund 25.000 Tiere mit der hochansteckende Krankheit infiziert worden sein. Die Tiere wurden gehandelt, noch bevor das Handelsverbot am Freitag in Kraft trat.

Als Konsequenz aus der Seuche will Großbritannien das Exportverbot für Tiere, Fleisch und Milchprodukte vorerst aufrechterhalten. ‚Wir werden unser Problem nicht exportieren‘, sagte Landwirtschaftsminister Nick Brown am Montagabend in Brüssel. Die britische Regierung werde an dem Exportstopp so lange festhalten, bis die Krankheit ausgerottet sei. Bislang sind nach Angaben des Ministers Tiere von zwölf britischen Höfen befallen. Mehrere tausend Tiere betroffener Betriebe sind bereits verbrannt worden.

Vorsichtsmaßnahmen

Premierminister Tony Blair und der Präsident des Bauernverbandes, Ben Gill appellierten an die Bevölkerung, in den kommenden Tagen nicht in ländliche Gebiete zu reisen. Alle Viehmärkte und drei große Parkanlagen in der Umgebung Londons sind geschlossen worden, um ein Übergreifen der Seuche auf weitere Tier- und Wildbestände zu verhindern.

Die EU hatte am Mittwoch vergangener Woche ein Exportverbot für Tiere, Fleisch und Milchprodukte aus Großbritannien verhängt. Die Maßnahme soll zunächst bis zum 1. März in Kraft bleiben. Eine Verlängerung dieser Frist durch den ständigen Veterinärausschuss bei der EU gilt als wahrscheinlich.

Der von Verbraucherschutzministerin Renate Künast einberufene Krisenstab beschloss, alle deutschen Viehmärkte ab Mittwoch für zunächst eine Woche zu schließen. Der Handel wurde aufgefordert, Tiertransporte möglichst weit einzuschränken.

In Nordrhein-Westfalen wurden 350 Schafe getötet, die direkt aus einem von der Seuche befallenen britischen Betrieb stammten. Mehrere Schweinebetriebe wurden vorsorglich gesperrt. In Niedersachsen wurden 20 Höfe mit 3.000 aus Großbritannien stammenden Schweine isoliert. In Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt wurden ebenfalls Betriebe unter Quarantäne gestellt. In Hessen wurden die Schweinebestände zweier Höfe untersucht, in denen Tiere aus Großbritannien standen. Weil die Bluttests ohne Befund blieben, wurde die Sperrung dort bereits wieder aufgehoben.

Die hoch ansteckende Viruserkrankung ist in Deutschland seit zwölf Jahren nicht mehr aufgetreten. Gefährdet sind Paarhufer wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Damwild. Für den Menschen ist sie ungefährlich.

Studie prüft Allergiewirkung durch Tierhaltung

Themen: Archiv — info @ 09:02

Hannover (agrar.de) – Rund 8.000 Kinder werden in den viehstarken niedersächsischen Landkreisen Cloppenburg, Emsland, Oldenburg und Vechta in diesem Jahr gezielt beim Schuleingang auf Neurodermitis untersucht, um möglichen Gesundheitsrisiken durch Intensivtierhaltung nachzugehen. Das berichtet die Ärztezeitung.

Das Projekt ist Teil eines von der EU geförderten Programms, das die Ausbreitung und gesundheitliche Auswirkungen von Tierstäuben und -partikel bei Anwohnern solcher Ställe untersucht. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt will auch die Eltern über Beschwerden und Erkrankungen der Atemwege, Allergien und Neurodermitis ihrer Kinder befragen. Wie das Sozialministerium mitteilte, werden für die gesamte Region die Häufigkeit von Atemwegserkrankungen und Allergien bei Einschulungskindern erfaßt. Ebenso will man ermitteln, inwieweit andere Faktoren wie das Rauchverhalten der Eltern, Haustiere oder Feuchtigkeit der Wohnung Einfluß auf die Krankheitshäufigkeit haben.

Lachen ist gesund

Die Wirksamkeit einer ungewöhnlichen Therapie gegen Neurodermitis hat Dr. Hajime Kimata vom Unitika Central Hospital in Uji-City in Japan untersucht. Die Allergie der Patienten bessert sich nach seiner Meinung, wenn sie einen Charlie-Chaplin-Film ansehen.

Der Allergologe hat 26 Patienten mit atopischer Dermatitis – alle waren allergisch gegen Hausstaubmilben – das 90minütige Video ‚Modern Times‘ mit Charlie Chaplin gezeigt. Vor und nach dem Film wurden Skin-Prick-Tests mit Hausstaubmilben-Allergenen gemacht. Das Ergebnis: Die Hautreaktionen waren nach dem Film deutlich geringer. Der Effekt war noch zwei Stunden später nachzuweisen. Ein 90-minütiger Beitrag zum Wetter blieb dagegen ohne Wirkung.

Umwelt-Experten fordern Korrekturen im neuen Bundesnaturschutzgesetz

Themen: Archiv — info @ 09:02

Osnabrück (agrar.de) – Der Entwurf einer Stellungnahme zum neuen Bundesnaturschutzgesetz stand im Mittelpunkt einer zweitägigen Sitzung, zu der der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen gestern und heute in der Geschäftsstelle der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), Osnabrück, zusammenkam.

Bereits einige Tage, bevor das Fachgremium aus Umweltexperten gegenüber der Bundesregierung Position beziehen wird, machte die Vorsitzende Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff deutlich, dass der Rat ‚Korrekturen einzelner Unzulänglichkeiten dieses Gesetzesentwurfes fordern wird‘.

Zwar würdigte der Rat Verbesserungen für den Naturschutz im neuen Gesetzentwurf wie etwa die Einführung eines Biotopverbundes, die Weiterentwicklung der Landschaftsplanung, die Einführung einer ökologischen Umweltbeobachtung oder eine Konkretisierung der Definition der ordnungsgemäßen Landwirtschaft. Gleichwohl gebe es aber auch Verschlechterungen gegenüber dem derzeit gültigen Gesetz. Dies beziehe sich beispielsweise auf die Zurücknahme fachlicher Standards bei der Eingriffsregelung oder auf eine zu starke Berücksichtigung der Interessen des Sports zu Lasten anderer Funktionen des Landschaftshaushalts oder auch anderer Formen der Erholung.

Links zum Thema Landschaft und Natur.

26. Februar 2001

Ankaufsprogramm für über 30 Monate alte Rinder gestartet

Themen: Archiv — info @ 16:02

Berlin (agrar.de) – Mit der Verordnung (EG) Nr. 2777/2000 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ein Ankaufsprogramm für bestimmte Rinder beschlossen, die mindestens 30 Monate alt und schlachttauglich sind und länger als die letzten 6 Monate in einem Mitgliedstaat gehalten wurden. Zuständig für die Durchführung dieser Interventionsmaßnahme ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Der Ankauf der Tiere ist von der Einhaltung verschiedener Bedingungen abhängig. Zuerst wird eine Ausschreibung zur Ermittlung der Schlachthöfe durchgeführt, die Rinder im Rahmen dieser Sonderintervention schlachten. Nach Durchführung dieser Ausschreibung werden die Schlachthöfe veröffentlicht, an die die Landwirte ihr Rinder zum Schlachten anliefern können. Informationen zum Programm sowie zur Antragstellung für die Landwirte veröffentlicht die Bundesanstalt jetzt im Internet. Details zum Ankaufsverfahren und die geltenden Preise sollen in Kürze folgen.

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