Brüssel / Berlin (agrar.de) – Mögliche Konsequenzen der Nutzung genetisch veränderter Organismen (GVO) in die Landwirtschaft, zum Beispiel in der Tierfütterung, sind zur Zeit nicht abschätzbar. Angesichts wachsender Ansprüche an die Lebensmittelerzeugung, fehlender oder mangelnder Deklaration durch den Handel und drohender Sanktionierung – auch für die Landwirtschaft gibt es zukünftig eine Produkthaftung – besteht diesbezüglich zur Zeit nur wenig Planungssicherheit für die Bauern.
Während amerikanische Wirtschaftsfachleute orakeln, das Jahr 2000 werde den Durchbruch der Gentechnik in der Landwirtschaft bringen, haben die zurückweisenden Reaktionen des Handels und der Verbraucher – vor allem in Europa – den Optimismus stark gebremst.
Ökolandbauverbände wie Bioland oder Demeter sind sich darin einig, keine genetisch veränderte Organismen in ihrer Produktionskette zu akzeptieren. Jedoch ohne zu wissen, ob sich dies langfristig gewährleisten läßt, wenn eine allgemeine Freigabe von GVO-Sorten erfolgt.
Die Spitzenfunktionäre der konventionellen Landwirtschaft in Deutschland konnten sich bislang noch nicht zu einer eindeutigen Stellungnahme durchringen. Für einen Teil der von Agenda 2000 und Steuerreform stark angeschlagenen Betriebe könnte die ‚grüne Gentechnik‘ eine Chance im Kampf gegen den Strukturwandel bedeuten. Der Agrarhandel wiederum betont, dass es auf Dauer nicht möglich sei, getrennte Marktströme GVO-haltiger und nicht-GVO-haltiger Futtermittel zu gewährleisten. Genau dies soll aber in Zukunft für den Lebensmittelbereich gelten, damit die Verbraucher sich frei entscheiden können.
Hierfür hat das Europaparlament unlängst erneut die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln eingefordert. Das bisherige Vorgehen der EU-Kommission sei nur ‚Stückwerk‘, kritisierten die Parlamentarier in einer Entschließung. Eine Kennzeichnung müsse sowohl für Futtermittel vorgeschrieben werden, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthielten, als auch für Erzeugnisse von Tieren, die mit solchem Futter ernährt wurden.
Das Parlament nahm Stellung zu einem Vorschlag der Kommission für die Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Soja und Mais, nach dem diese Produkte gekennzeichnet werden sollen, wenn der Anteil gentechnisch veränderter Organismen mindestens ein Prozent beträgt. Das Parlament billigte dies, forderte aber, den Schwellenwert innerhalb von zwölf Monaten zu überprüfen.