03. September 1999

Unterschutzstellung bedeutet Wertverlust

Themen: Archiv — info @ 13:09

Münster (agrar.de) – Ein aktuelles Gutachten der Westdeutschen Genossenschafts-Zentralbank in Münster setzt sich mit der Unterschutzstellung durch Natur- bzw. Landschaftsschutz von landwirtschaftlichen Flächen und deren Wertentwicklung auseinander.

Hier ein Auszug aus der Zusammenfassung:

‚… Mit (Bewirtschaftungs- u.ä.) Auflagen belegte, d.h.: sog. beauflagte landwirtschaftliche Flächen führen eindeutig zu Wertveränderungen, und zwar meistens zu Wertminderungen.

Die wesentlichen Gründe hierfür liegen nicht vorrangig in einer möglichen Veränderung bzw. Reduzierung der landwirtschaftlichen Qualität beauflagter Flächen, sondern vielmehr in der Tatsache, daß beauflagte Flächen an landwirtschaftlichen Grundstücksmärkten wesentlich weniger rege gehandelt werden – in gravierenden Einzelfällen bis hin zur Unverkäuflichkeit.

Dieses gilt umso deutlicher, je größer die beauflagten Flächen und je intensiver die jeweiligen Auflagen sind.

Und es gilt oft auch bzw. selbst dann, wenn wertmindernd wirkende Auflagen durch Ausgleichszahlungen o.ä. ganz oder teilweise ausgeglichen werden.

Banken berücksichtigen derartige Wertveränderungen bzw. Wertminderungen, indem sie – zumeist ebenso aktuell wie regelmäßig – entsprechende Anpassungen einzelner ermittelter bzw. abgeleiteter Werte sowie sich daraus ergebender weiterer finanzwirtschaftlicher Beurteilungen mit einkalkulieren.

Derartige ändernde Kalkulationen finden jedoch im Normalfall zunächst nur bankintern bzw. in den zugehörigen Finanzierungsakten ihren Ausdruck. Unmittelbar anschließende Reaktionen gegenüber landwirtschaftlichen Kreditnehmern können zwar, müssen jedoch nicht erfolgen.

Dieses gilt insbesondere dann, wenn betroffene landwirtschaftliche Kreditnehmer die erforderlichen Kapitaldienste nach wie vor zu tragen in der Lage sind.

Spätestens dann allerdings, wenn Kapitaldienste nicht mehr in ausreichendem Maße erbracht werden (können), erfolgen Reaktionen der Banken auch unmittelbar gegenüber Kreditnehmern. …‘

Der Autor, Dr. Gerd Wesselmann, hat uns das Gutachten freundlicherweise zur Veröffentlichung überlassen. Das komplette Gutachten finden Sie hier, auch als ZIP-Datei.




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