Patentschutz für veränderte Gene ab 1. September
München (agrar.de) – Menschliche Gene, gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere können ab 1. September beim Europäischen Patentamt in München patentrechtlich geschützt werden. Grundlage für den Patentschutz ist die Übernahme der EU-Biopatent-Richtlinie durch die Europäische Patentorganisation.
Ein Sprecher des Europäischen Patentamtes wies darauf hin, dass ss bereits 700 Anträge für Patente auf pflanzliches und 500 Anträge auf tierisches Erbgut gebe.
Die Patentierung des menschlichen Körpers oder seiner Bestandteile auch in Zukunft bleibe verboten. Auch gebe es keinen Patentschutz für Verfahren zum Klonen von Menschen. Durch die neue Verordnung werde aber ein patentrechtlicher Schutz für Gene und dadurch für menschliches Leben grundsätzlich möglich. So könne ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers, einschließlich eines Gens, patentiert werden, wenn er durch ein technisches Verfahren gewonnen wurde. So sei etwa die gentechnische Produktion von Humaninsulin patentrechtlich geschützt. Die Patentbehörde unterscheide bei der Gewährung des Patents auf Gene nicht, ob es sich dabei um menschliche, tierische oder pflanzliche Gene oder Zellen handle.
Gegner der Patentierung von Lebewesen protestierten am Dienstag vor dem Patentamt in München. Christoph Then, Gentechnik-Experte bei Greenpeace sieht einen ‚Ausverkauf des natürlichen Erbes aller Menschen an einige wenige Industrieunternehmen‘ und forderte den Präsidenten des Patentamtes auf, die Patentierung von Lebewesen zu stoppen und seine Behörde nicht zur ‚Marionettenfigur der Gentech- Industrie‘ werden zu lassen.