29. Juli 1999

EU-Kommission erbittet Kommentare zur EU-Produkthaftung

Themen: Archiv — info @ 09:07

Brüssel (agrar.de) – Die Europäische Kommission hat ein Grünbuch vorgelegt, das Grundlage für ein öffentliches Konsultationsverfahren zur Richtlinie über die zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Produkte (85/374/EWG, geändert durch 99/34/EG) ist. Wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch bekannt gab, können nun Verbraucher, Hersteller, Versicherer, Handel und Behörden dazu Stellung nehmen. Die Kommission bittet die Betroffenen, ihre schriftlichen Anmerkungen innerhalb von 4 Monaten zu übermitteln.

Aus den Erfahrungen bei der Umsetzung vor Ort interessiert die Kommission beispielsweise, ob die EU-Regelungen einen angemessenen Schutz von Opfern bietet, ob die Richtlinie dazu beiträgt, die Vermarktung gefährlicher Produkte zu verhindern, ob die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beeinträchtigt wird oder ob der Versicherungssektor den von der Richtlinie erfaßten Risiken gerecht wird. Kommentare erwartet die Behörde u.a. auch zur Haftungsbegrenzung, zur Beweislast sowie zur Haftung von Herstellern und Lieferanten.

Zu den wesentlichen Änderungen der seit 1985 geltenden Richtlinie gehört die Aufnahme der Vorschrift, wonach Hersteller landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse verschuldensunabhängig für Gesundheitsschäden haftbar sind, die durch von ihnen erzeugte Produkte verursacht wurden.

‚Die kürzlichen Krisen auf dem Lebensmittelsektor (BSE-Krise, Dioxin-Skandal) zeigen, daß es kein Nullrisiko gibt. Jede Gesellschaft muß sich also auf ein optimales, ihrer Entwicklung angepaßtes System verlassen, um die produktionsbedingten Schäden bei den Opfern bestmöglich wiedergutmachen zu können. Es ist daher unerläßlich zu prüfen, ob ein Instrument wie die Richtlinie 85/374/EWG in Anbetracht der neuen Risiken, denen die europäische Gesellschaft im Verlauf des neuen Jahrtausends gegenüberstehen wird, auch weiterhin diese Zielsetzung erfüllt.‘

Das Grünbuch ist über Internet bei der DG XV abrufbar. Interessenten können ihre schriftlichen Anmerkungen und Fragen auf dem Postweg und/oder per E-Mail an die Kommission senden.




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